Bei Namensänderung (zum Beispiel bei Heirat, Adoption, Scheidung oder Ähnlichem) wird weder ein neues Zeugnis noch eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Name bzw. Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung entsprechend Lichtbildausweis am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.
Eine Namensänderung kann durch die entsprechende behördliche Urkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ähnliches) beziehungsweise durch beglaubigte Kopie nachgewiesen werden.
Name bzw. Schreibung des Namens wird bei Anmeldung zur Prüfung entsprechend Lichtbildausweis am Prüfungszentrum aufgenommen. Das Zeugnis über die bestandene Prüfung wird auf der Grundlage dieser Angaben ausgefertigt.






