Förderung von Gastspielvorhaben deutscher Laien- und Nachwuchsensembles und musikpädagogischer Projekte im Ausland
Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Laienmusiker geprägt. Laien- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und die ein Auslandsgastspiel planen, können beim Goethe-Institut einen Reisekostenzuschuss beantragen. Es können Auslandsmusikvorhaben im Chor- sowie im musikalischen Laien- und Nachwuchsbereich gefördert werden, und zwar Instrumentalensembles aller Besetzungen und Stilrichtungen - sowie musikpädagogische Projekte.
WICHTIGER HINWEIS: Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden.
Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst 6 Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von zwei Reisekostenvoranschlägen.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Voraussetzungen für eine Förderung:
- hohe musikalische Qualität des antragstellenden Ensembles;
- kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens für das Zielland;
- schlüssige Programmgestaltung;
- eine Tonaufnahme neueren Datums in überzeugender Qualität;
- eine Einladung eines von deutschen Einrichtungen unabhängigen Partners aus dem Zielland;
- der Partner im Zielland muss in seinem Einladungsschreiben bestimmte Leistungen zusagen, etwa Unterstützung bei Übernachtungen, Transport, Werbung, Nutzung von Übungsräumen, Konzertsälen o.ä.;
- im Mittelpunkt des Projekts sollte der interkulturelle Austausch stehen;
- grundsätzlich ist keine Vollfinanzierung möglich, in der Regel wird ein Reisekostenzuschuss gewährt;
- das Projekt sollte bereits bei Antragstellung im wesentlichen durch den Eigenanteil der Teilnehmer sowie durch Zuwendungen aus dem öffentlichen u/o privaten Sektor finanziert sein;
- im Laien- und Nachwuchsbereich bezahlt das Goethe-Institut in aller Regel keine Honorare;
- Projekte in Schwerpunktregionen (Afrika, Nahost und nichteuropäische Nachfolgestaaten der Sowjetunion) der Auswärtigen Kulturpolitik genießen Vorrang;
- Vorhaben in Nachbarländern Deutschlands können nur bei herausragender kulturpolitischer Relevanz (z.B. Deutsche Kulturwochen, überregionale Festivals) gefördert werden.
Nicht gefördert werden können:
- Projekte, an denen Profimusiker wesentlichen Anteil haben,
- Musikprojekte im Rahmen der Förderung der deutschen Minderheiten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie Kasachstan (zuständig: Institut für Auslandsbeziehungen, Stuttgart),
- Gastspielreisen, die einen Benefizzweck verfolgen,
- Konzertreisen in Nachbarländer, mit denen ein umfangreicher Kulturaustausch auch ohne Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln stattfindet,
- Kurz- und Wochenendreisen,
- Vorhaben mit der Zielsetzung, parteipolitische, religiöse oder ideologische Inhalte zu verbreiten.
- Projekte von Ensembles, die bereits im Vorjahr von uns gefördert wurden. Der Mindestabstand zwischen zwei Förderungen beträgt i.d.R. ein Kalenderjahr.
Benötigte Unterlagen:
- detaillierte Projektbeschreibung,
- eine aktuelle Tonaufnahme,
- Selbstbeschreibung des Ensembles inkl. Lebenslauf des musikalischen Leiters,
- konkreter Zeitplan,
- Konzertprogramm,
- Einladung des Partners, aus der die von ihm erbrachten Leistungen hervorgehen,
- Kosten-/Finanzierungsplan (auf den dafür vorgesehenen Formularen – s. Download am Ende der Seite),
- zwei Kostenvoranschläge für Reisekosten und ggf. Instrumententransport,
- Teilnehmerliste mit Funktionsangabe, Geburtsdatum und Angabe des Wohnorts,
- Pressematerial,
- digitales Bildmaterial.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen für Vorhaben, die den Zielsetzungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in besonderer Weise entsprechen.
Im Falle einer Förderung wird zunächst ein Vorschuss von 80% überwiesen. Der Restbetrag wird nach Eingang der Abrechungsunterlagen und des Schlussberichts beglichen.
Fristen:
Anträge auf Förderung von Gastspielreisen und Austauschprojekten können von den deutschen Ensembles bzw. von den deutschen Partnern ausländischer Ensembles beim Goethe-Institut jederzeit gestellt werden. Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden. Bei großen Ensembles wird eine noch frühere Antragstellung ein Jahr vor Projektbeginn empfohlen.
Wir weisen darauf hin, dass der Antragsteller verpflichtet ist, uns über den Fortgang und etwaige Änderungen der Planung des Vorhabens ständig zu informieren.
Kontakt:
Goethe-Institut e.V.
Bereich 37 - Musik
NACHWUCHS & LAIEN
Dachauer Str. 122
80637 München
Tel. +49 89 15921 612
Fax:+49 89 15921 671
nachwuchs@goethe.de
Antragsformular ![]()
ANBest-P
(Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung)
BNBest-AA
(Besondere Nebenbestimmungen des Ausw. Amtes)







