Gastspiele Deutschland

Förderung von Gastspielreisen nach Deutschland

Es können nur Gastspielreisen von Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern gefördert werden, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht in der Lage sind, die internationalen Reisekosten zu finanzieren.

Hereinkommende Gastspiele sollen insbesondere folgenden Ziele dienen:

  • Förderung des weltweiten Dialogs der Kulturen und der Entwicklung von interkultureller Kompetenz
  • Förderung eines eigenständigen Kultursektors in Entwicklungsländern
  • Einbeziehung von Minderheiten in den internationalen Kulturdialog
Es können Projekte sowohl von professionellen Ensembles und Künstlern als auch von Amateur- und Jugend- bzw. Nachwuchsensembles gefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • kommerzielle Gastspiele
  • Benefizveranstaltungen
  • Projekte von Ensembles, die bereits im Vorjahr von uns gefördert wurden. Der Mindestabstand zwischen zwei Förderungen beträgt i.d.R. ein Kalenderjahr.

WICHTIGER HINWEIS: Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden.
Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst 6 Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von drei Reisekostenvoranschlägen.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Zuwendungsfähig sind die internationalen Transportkosten

Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Kontakt:
Goethe-Institut e.V., Bereich Musik
GASTSPIELE DEUTSCHLAND
Dachauer Str. 122
80637 München

Tel. +49 89 15921-894
Fax: +49 89 15921-671
Mail Symbolnachwuchs@goethe.de

Merkblatt mit den ausführlichen Zuschussrichtlinien Sprachflagge
(PDF, 45 KB, Stand: Juli 2007)