Förderung von Gastspielreisen nach Deutschland
Hereinkommende Gastspiele sollen insbesondere folgenden Ziele dienen:
- Förderung des weltweiten Dialogs der Kulturen und der Entwicklung von interkultureller Kompetenz
- Förderung eines eigenständigen Kultursektors in Entwicklungsländern
- Einbeziehung von Minderheiten in den internationalen Kulturdialog
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- kommerzielle Gastspiele
- Benefizveranstaltungen
- Projekte von Ensembles, die bereits im Vorjahr von uns gefördert wurden. Der Mindestabstand zwischen zwei Förderungen beträgt i.d.R. ein Kalenderjahr.
WICHTIGER HINWEIS: Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden.
Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst 6 Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von drei Reisekostenvoranschlägen.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Zuwendungsfähig sind die internationalen Transportkosten
Es besteht kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Kontakt:
Goethe-Institut e.V., Bereich Musik
GASTSPIELE DEUTSCHLAND
Dachauer Str. 122
80637 München
Tel. +49 89 15921-894
Fax: +49 89 15921-671
nachwuchs@goethe.de
Merkblatt mit den ausführlichen Zuschussrichtlinien
(PDF, 45 KB, Stand: Juli 2007)







