WICHTIGER HINWEIS: NEUE ANTRAGSFRIST!
Wir weisen darauf hin, dass die bisherige Antragsfrist von 6 Monaten vor Maßnahmebeginn entfällt.
Für alle Vorhaben des Jahres 2013 ist der Antrag bis spätestens
1. Dezember 2012 an das Goethe-Institut zu richten. Wir verweisen auf das jährliche Terminschreiben des BMFSFJ, das regelmäßig Anfang Juni an die Zuwendungsempfänger des KJP gerichtet ist und auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht wird.
Für Austauschprojekte mit Tschechien, Polen und Russland für das Folgejahr müssen die Anträge jeweils bis zum 1. Oktober bzw. 1. November des aktuellen Haushaltsjahres vorliegen (Achtung: Extra Antragsformulare)
MUSIKALISCHER JUGENDAUSTAUSCH
Das Goethe Institut und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördern gemäß des Kinder- und Jugendplans (KJP) den internationalen musikalischen Jugendaustausch. Im Rahmen dieser Förderung können qualifizierte, bilaterale Jugendaustauschprojekte deutscher Ensembles mit vergleichbaren ausländischen Partnergruppen oder Organisationen im Ausland bezuschusst werden.
Bei Projekten im Ausland können die Fahrtkosten der deutschen Teilnehmer bezuschusst werden. Bei Projekten in Deutschland können Zuschüsse zu den Aufenthalts- und Programmkosten der ausländischen und deutschen Jugendlichen gewährt werden.
Bei bereits bestehenden Austauschbeziehungen: Der Antrag ist immer von deutscher Seite aus zu stellen!
FÖRDERKRITERIEN (s. unten, Leitfaden zum MJA):
- Die Begegnung hat den Charakter eines Jugendaustausches und verfolgt das Konzept des interkulturellen Lernens.
- Das Prinzip der Gegenseitigkeit ist gegeben und ein Gegenbesuch des Partners ist geplant.
- Das Projekt ist bilateral.
- Die jugendlichen Teilnehmer sind zwischen 12-26 Jahren.
- Das gemeinsame Programm mit dem Partner beträgt mindestens 5 und maximal 30 Tage.
NICHT UNTERSTÜTZT WERDEN KÖNNEN (s. Leitfaden zum MJA):
- Tourneen
- Studienfahrten und Austauschvorhaben mit großem touristischem Anteil
- Kommerzielle Veranstaltungen (z.B. mit Anmeldegebühr)
- Austauschvorhaben im Universitäts- und Hochschulbereich
- Für Austauschprojekte im schulischen Bereich ist der Pädagogische Austauschdienst/Comenius-Programm zuständig
- Gruppen mit einem hohen Anteil an Teilnehmern, die nicht im förderungsfähigen Alter sind (keine anteiligen Förderungen)
HINWEISE ZUR ANTRAGSSTELLUNG:
Es sollten nur Anträge für konkret geplante Vorhaben eingereicht werden, und diese möglichst vollständig und sechs Monate vor Beginn des Projekts, spätestens jedoch bis zum 01.November des jeweiligen Haushaltsjahres!
Zu einem vollständigen Antrag gehören (Formulare im Anhang):
- Antragsformular und nachvollziehbarer Finanzierungsplan
- Bei Projekten im Ausland: offizielles Einladungsschreiben
- Selbstdarstellung
- Teilnehmerlisten (bitte durchnummerieren)
Bei Projekten im Ausland: Teilnehmerlisten der deutschen Jugendlichen und Begleitpersonen (unter Angabe von Geburtsdatum, Funktion im Ensemble, Wohnort, Alter bei Projektantritt)
Bei Projekten in Deutschland: Teilnehmerlisten der deutschen und ausländischen Teilnehmer (unter Angabe von Geburtsdatum, Funktion im Ensemble, Wohnort, Alter bei Projektantritt) - Künstlerisches Programm mit Veranstaltungsdaten (Ort, Zeit, musikalisches Programm)
- Eventuell Pressematerial und ein aktuelles Hörbeispiel (CD, mp3-Dateien, DVD)
- Drei, mindestens zwei Vergleichsangebote unterschiedlicher Anbieter für Reisekosten
Nach der Jugendbegegnung ist das Projekt mit einem Verwendungsnachweis zu belegen und nachzubereiten. Dieser muss bei innereuropäischen Projekten ein Monat nach Ende des Projekts eingereicht werden, bei außereuropäischen Projekten zwei Monate nach Rückkehr.
Zu einem vollständigen Verwendungsnachweis gehören (Formulare im Anhang):
- Sachbericht (Fließtext)
- Sachberichtsraster
- Zahlenmäßiger Nachweis
- Belegliste
- Kopien der Originalbelege über die bezuschussten Maßnahmen
- Formblatt L: die unterschriebenen Teilnehmerlisten der deutschen Teilnehmer bei einem Projekt im Ausland bzw. die unterschriebenen Teilnehmerlisten der deutschen und der ausländischen Teilnehmer bei einem Projekt im Inland
- Formblatt M
VORZEITIGER MASSNAHMEBEGINN:
Begonnene Maßnahmen, d.h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z.B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden.
Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst sechs Monate vor Projektbeginn, spätestens aber bis zum 01.November des jeweiligen Haushaltsjahres den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn formlos mit dem Einreichen des Antrags zu beantragen, ergänzt von zwei bis drei Reisekostenvoranschlägen unterschiedlicher Anbieter.
Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Goethe-Institut ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.
Kontakt:
Goethe-Institut e.V., Bereich Musik
MUSIKALISCHER JUGENDAUSTAUSCH
Dachauer Str. 122
80637 München
Tel. +49 89 15921-402
Fax: +49 89 15921-671
MJA@goethe.de
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Leitfaden MJA
ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen Projektförderung)
FORMULARE ANTRAG
Antragsformular
Leitfaden zum Finanzierungsplan
Finanzierungsplan Excel
Finanzierungsplan PDF
FORMULARE VERWENDUNGSNACHWEIS
Leitfaden zum Verwendungsnachweis
Sachbericht Deckblatt
Sachberichtsraster
Formblatt M
Formblatt L
Zahlenmäßiger Nachweis Excel
Zahlenmäßiger Nachweis PDF
Belegliste Muster
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