Der Fonds besteht aus Projektmitteln des Auswärtigen Amtes, die vom Goethe-Institut, Bereich Musik, bewirtschaftet werden. Aus diesen Mitteln können Musikprojekte von professionellen, in Deutschland arbeitenden Ensembles oder Einzelmusikern unterstützt werden. Dabei handelt es sich nur um eine Teilfinanzierung von Projekten durch Reisekostenzuschüsse. Die beantragten Vorhaben müssen von hoher künstlerischer Qualität sein und eine besondere kulturpolitische Bedeutung haben.
Das Goethe-Institut wird bei der Begutachtung der Projektanträge von seinem künstlerischen Beirat unterstützt.
Förderungskriterien:
- Das antragstellende Ensemble/der Musiker arbeitet professionell
- Das Ensemble hat seinen Arbeitsschwerpunkt in Deutschland
- Das Vorhaben ist von hoher künstlerischer Qualität und kulturpolitischer Bedeutung
- Dem Ensemble liegen bereits konkrete Einladungen von Partnern aus dem Ausland vor
- Grundsätzlich sind nur Teilfinanzierungen möglich. Diese beziehen sich in der Regel auf Reisekostenzuschüsse. Die Finanzierung des Projekts sollte schon zu weiten Teilen gesichert sein
- Vorhaben, in dessen Rahmen mehrere Auftritte in einer Region zeitnah stattfinden, werden im Gegensatz zu Anträgen auf Einzelgastspiele verstärkt berücksichtigt
- Es können Projekte in nahezu allen Genres gefördert werden. Ausgenommen sind: Schlager, Blues, Kabarett, Musicals, internationale Folklore und volkstümliche Musik
- Möglich sind Unterstützungen für Konzerte, Meisterklassen, Seminare, Workshops und Arbeitsaufenthalte außerhalb des Schul- und Hochschulbereichs
- Die Auswahl erfolgt auch vor dem Hintergrund der Schwerpunkte und Leitlinien zur Auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt festgelegt werden. So werden, sofern fachlich befürwortet, Gastspiele von Ensembles in Schwerpunktregionen der Auswärtigen Kulturpolitik besonders gefördert.
- Projekte im Bereich des künstlerischen Nachwuchses, der Laienmusik sowie professioneller Chöre (Betreuung durch den Arbeitsbereich „Laienmusizieren und Förderung des musikalischen Nachwuchses“)
- Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter
- Freundschafts- und Begegnungstreffen von eher lokaler Bedeutung
- Kurz- und Wochenendreisen
- Benefizveranstaltungen
- Wettbewerbe
- Vorhaben im schulischen Kontext oder Ausbildungszusammenhang (Stipendium, Dissertation, Forschungsarbeit)
- Entwicklungshilfeprojekte
- aktuelles Hörbeispiel (CD im Audioformat, keine mp3-Dateien)
- Pressematerial
- Kopie der Einladung inkl. Bestätigung der Konzerte und Leistungen der Einladenden
- Nachweis, dass eine besonders günstige Reiseverbindung gewählt wurde
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Es besteht generell kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen für Vorhaben, die den Zielsetzungen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik der Bundesregierung in besonderer Weise entsprechen und die ohne diese Unterstützung nicht durchführbar wären.
Fristen:
Anträge müssen 6 Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Antragsformular (Word-Dokument)
Antragsformular (PDF-Dokument)
Verwendungsnachweis: Vordruck Sachbericht (Word-Dokument)
Verwendungsnachweis: Vordruck Zahlenbericht (Excel-Dokument)
Kontakt:
Goethe-Institut e.V., Bereich Musik
FONDS
Dachauer Str. 122
80637 München
Tel. +49 89 15921 878 (Mo und Mi, 9 - 17 Uhr)
Fax: +49 89 15921 671
fonds@goethe.de







