Wir bitten Sie, die Bewerbung bei dem Goethe-Institut Ihres Landes einzureichen. Sollte es in Ihrem Land kein Goethe-Institut geben, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft.
Das Goethe-Institut Ihres Landes entscheidet über Ihre Bewerbung. Im Falle einer Bewilligung leitet es die Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Zentrale des Goethe-Instituts in München weiter. Dort legt ein Ausschuss die Höhe der Fördersumme fest. Im Falle einer Ablehnung informiert Sie das Goethe-Institut Ihres Landes direkt.
Für wissenschaftliche Werke gelten längere Einreichfristen, da für diese ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt wird. Um Ihre Bewerbung in der April-Sitzung behandeln zu können, sollten die Unterlagen bis zum 31. Januar in der Zentrale des Goethe-Instituts vorliegen, für die Oktober-Sitzung bis zum 31. Juli.
Bewerbung um Übersetzungsförderung
(am Bildschirm ausfüllbares Word-Formular, 208 KB)
Das Goethe-Institut Ihres Landes entscheidet über Ihre Bewerbung. Im Falle einer Bewilligung leitet es die Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Zentrale des Goethe-Instituts in München weiter. Dort legt ein Ausschuss die Höhe der Fördersumme fest. Im Falle einer Ablehnung informiert Sie das Goethe-Institut Ihres Landes direkt.
Bewerbungstermine:
Der Ausschuss tritt viermal jährlich zu folgenden Terminen zusammen:- Ende Januar: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
- Ende April: alle Fachrichtungen
- Ende Juli: Belletristik, Kinder- und Jugendbuch
- Ende Oktober: alle Fachrichtungen
Nächste Sitzung:
Die Goethe-Institute nehmen Ihre Bewerbungen laufend entgegen. Sie werden dann in der nächstfolgenden Sitzung behandelt. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die weniger als vier Wochen vor den Sitzungen in München eintreffen, in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden können.Für wissenschaftliche Werke gelten längere Einreichfristen, da für diese ein Gutachten der Deutschen Forschungsgemeinschaft eingeholt wird. Um Ihre Bewerbung in der April-Sitzung behandeln zu können, sollten die Unterlagen bis zum 31. Januar in der Zentrale des Goethe-Instituts vorliegen, für die Oktober-Sitzung bis zum 31. Juli.
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