Ihre Fragen – Unsere Antworten

Wie viel Urlaubsanspruch habe ich nach dem TVöD? 

Zur Berechnung des Urlaubes sind folgende Angaben nötig:
  • Alter der/des Beschäftigten
  • Beschäftigungsumfang (an wie vielen Tagen die Woche arbeitet der/die Beschäftigte)
  • Vertragsdauer (Urlaubsanspruch entsteht nur für volle Monate der Beschäftigung)
Alter und jeweiliger Urlaubsanspruch:
  • 26 Tage Urlaub/Jahr bis vollendetem 30. Lebensjahr (in dem Jahr, in dem das 30. Lebensjahr erreicht wird 29 AT Urlaub)
  • 29 Tage Urlaub/Jahr bis vollendetem 40. Lebensjahr (in dem Jahr, in dem das 40. Lebensjahr erreicht wird, 30 AT Urlaub)
  • 30 Tage Urlaub/Jahr ab dem 40. Lebensjahr
Für Teilzeitbeschäftige wird der Urlaub anteilig berechnet. Auch Volontäre/Volontärinnen und befristet Beschäftigte sowie Aushilfskräfte haben selbstverständlich einen anteiligen tariflichen Urlaubsanspruch.

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