Praktika

Allgemeine Hinweise zu Praktika in der Zentrale des Goethe-Instituts

Aufgrund zahlreicher allgemeiner Anfragen nach Möglichkeiten, im Goethe-Institut ein Praktikum durchzuführen, möchten wir an dieser Stelle einige grundlegende Hinweise geben.

Zweck eines Praktikums

Zweck eines Praktikums ist es, die Arbeit des Goethe-Instituts – zumindest in einem Teilbereich – kennenzulernen und an Projekten mitzuarbeiten. Das Angebot eines Praktikums richtet sich vor allem an Studierende oder Absolventen und Absolventinnen, deren Studienabschluss nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Die BewerberInnen sollten Ihr Interesse an einem Praktikum am Goethe-Institut so begründen, dass ein Zusammenhang mit unseren Aufgaben erkennbar wird.

Vergütung und Versicherung

Da im Haushalt des Goethe-Instituts keine entsprechenden Mittel vorgesehen sind, haben wir leider keine Möglichkeit, eine Praktikumsvergütung zu leisten. Sie sollten sich daher rechtzeitig darum bemühen, die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts und Ihrer Unterbringung für die Zeit des Praktikums zu sichern, da Sie vom Goethe-Institut keine finanzielle Unterstützung erwarten können. Im Einzelfall kann das Goethe-Institut bei der Zimmervermittlung behilflich sein, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Wir bitten Sie, selbst darauf zu achten, dass Sie mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz versorgt sind, bevor Sie ein Praktikum beginnen. Nur PraktikantInnen, die von der/dem Praktikumsleiterin/-leiter eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, sind für die Zeit des Praktikums am Goethe-Institut – sowohl im In- als auch im Ausland – bei der Unfallkasse des Bundes unfallversichert.

Beschäftigungsanspruch, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

In jedem Fall gilt es als ausgeschlossen, dass aus der Praktikantentätigkeit ein Anspruch auf Beschäftigung beim Goethe-Institut entsteht. Das Praktikum kann auch nicht als Vorwand gegenüber Behörden des Gastlandes benutzt werden, wenn es darum geht, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu erhalten oder zu verlängern. Sie sind verpflichtet, diese Fragen unabhängig vom Goethe-Institut und rechtzeitig vor Beginn des Praktikums zu klären. Auskünfte erteilen die Botschaften und Generalkonsulate der jeweiligen Länder in Deutschland.

Schweigepflicht

Mit der Einladung zu einem Praktikum sieht das Goethe-Institut ein Vertrauensverhältnis zu dem/der Praktikanten/in begründet. Es gilt deshalb als vereinbart, dass der/die PraktikantIn die Schweigepflicht nicht verletzt. Der Schweigepflicht unterliegen Vorgänge, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder Mitarbeiter persönlich betreffen oder ihrer Natur nach für den internen Gebrauch des Goethe-Institut bestimmt sind. Die Schweigepflicht besteht über die Beendigung der Praktikantentätigkeit hinaus.

Berichtspflicht

Zum Abschluss des Praktikums legt der/die PraktikantIn dem/der PraktikumsleiterIn einen kurzen Erfahrungsbericht vor, in dem Verlauf und Inhalte des Praktikums sowie persönliche Erfahrungen und Wertungen zusammengefasst werden. Der/die PraktikumsleiterIn sollte möglichst Gelegenheit haben, mit den PraktikantInnen darüber ein zusammenfassendes Gespräch zu führen. Eine Kopie dieses Praktikumsberichts schickt der/die PraktikantIn an Bereich 513 der Zentrale in München.

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