Oft gestellte Fragen

Kann unser Verlag auch mehrere Bewerbungen um Übersetzungsförderung einreichen?

Sie können selbstverständlich mehrere Bewerbungen um Übersetzungsförderung bei dem Goethe-Institut Ihres Landes einreichen. Die Anzahl der Bewerbungen hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Wer entscheidet über meine Bewerbungen?

Das Goethe-Institut Ihres Landes entscheidet über Ihre Bewerbung. Im Falle einer Bewilligung leitet es die Unterlagen mit einer Stellungnahme an die Zentrale des Goethe-Instituts in München weiter. Dort legt ein Ausschuss die Höhe der Fördersumme fest. Im Falle einer Ablehnung informiert Sie das Goethe-Institut Ihres Landes direkt.

Übernimmt das Goethe-Institut auch die Lizenz- und/oder Druckkosten für einen geförderten Titel?

Im Falle einer Bewilligung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten sowie die Finanzierung von Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.

Kann mir das Goethe-Institut qualifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer empfehlen?

Bitte wenden Sie sich bei der Suche nach qualifizierten Übersetzerinnen und Übersetzern an das Goethe-Institut Ihres Landes.

Ich habe ein sehr interessantes Buch. Kann ich es im Ausland präsentieren?

Ansprechpartner sind die Goethe-Institute im Ausland. Sie entscheiden je nach den Schwerpunkten ihrer Programmarbeit über die Literaturveranstaltungen vor Ort.
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Goethe-Jahrbuch 2011/12

Das Jahrbuch gibt einen Überblick über unsere weltweiten Aktivitäten