Die Veranstaltungen richten sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland.
Geflüchtete und Studierende gehören nicht zur Zielgruppe.
Du kannst dich anmelden, wenn du aus einem Nicht-EU-Land bist und eine dieser Optionen auf dich zutrifft:
- Du hast ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 Aufenthaltsgesetz),
- Du hast ein Visum zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz),
- Du hast einen Visumsantrag UND eine Mitbringliste der Botschaft
- Du hast eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist (oder eine Fiktionsbescheinigung),
- Du hast eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten (oder eine Fiktionsbescheinigung)
Wichtig: Es ist keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Absolvierung eines Studiums, Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme, eines Freiwilligendienstes, zu Forschungszwecken oder nach §24 Aufenthaltsgesetz!
- Du hast eine Blaue Karte EU oder
- Du hast eine Zulassung zum Integrationskurs oder Berufssprachkurs