Digitale Bibliotheken

Auf der Jagd nach Körperlosem – der erweiterte Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek

CD-Magazin Berlin; Foto: Ingo Kolasa, Deutsche Nationalbibliothek CD-Magazin Berlin
Foto: Ingo Kolasa, Deutsche Nationalbibliothek Seit Mitte 2006 gehört das Sammeln von Netzpublikationen zum Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek. Viele Fragen sind dabei allerdings noch offen.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) ist im Juni 2006 der Sammelauftrag der Bibliothek erweitert worden. Seither hat die DNB den Auftrag, auch „unkörperliche Medienwerke“ zu sammeln, zu erschließen, zu verzeichnen und zu archivieren.

Unkörperliche Medienwerke? Darunter versteht man Netzpublikationen – und dieser Sammelbegriff wiederum umfasst alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise E-Books, Digitalisate, elektronische Zeitschriften, Musikdateien, aber auch Webseiten und Blogs.

Ausgenommen vom Sammelauftrag sind allerdings Netzpublikationen, die rein privaten oder gewerblichen Zwecken dienen. „In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Unterscheidung zwischen sammel- und nicht-sammelpflichtigen Veröffentlichungen recht schnell zu treffen“, erklärt Ute Schwens, die Direktorin des Frankfurter Standortes der DNB. „Allerdings gibt es auch Fälle, bei denen man genauer hinsehen muss: wenn beispielsweise auf den Seiten einer Anwaltskanzlei auch regelmäßig juristische Beiträge veröffentlicht werden oder wenn sich ein an sich privates, im Sinne von nicht-gewerbliches Blog auf ein Spezialthema konzentriert.“

Entwicklung von neuen Verfahren

Logo Deutsche Nationalbibliothek
Cop: Deutsche NationalbibliothekBereits vor Jahren hat die Deutsche Nationalbibliothek mit der Sammlung von Netzpublikationen begonnen – damals jedoch auf freiwilliger Basis und zunächst begrenzt auf Online-Dissertationen. „Erste Erfahrungen im Umgang mit dieser Form von Veröffentlichungen haben wir in dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt DissOnline gemacht“, sagt Ute Schwens. „Seit der Erweiterung unseres Sammelauftrags arbeiten wir allerdings sehr viel intensiver in diesem Bereich.“

Die Bibliothekare entwickeln nun stufenweise geeignete Verfahren für den Massenbetrieb der Sammlung, Erschließung und Archivierung von Netzpublikationen. „Zurzeit arbeiten wir an Verfahren, mit denen wir einzelne Objekte, die eine Entsprechung zum Print-Bereich haben, sammeln können. Dabei wird jedes Dokument, jede abgrenzbare Publikation als eigenständiges Werk betrachtet und erschlossen“, erläutert Ute Schwens. Im nächsten Schritt sollen dann automatisierte Verfahren zur Sammlung ganzer Gruppen von Objekten, wie etwa vollständiger Websites, entstehen.

Wege der Ablieferung

Cop: Colourbox.comZwei Verfahren sind bereits im Einsatz. Es gibt die aktive Ablieferung über ein Webformular. Dabei werden neben den Metadaten – das sind Informationen über die Veröffentlichung wie etwa Autor, Titel und Umfang – auch die Netzpublikationen selbst auf einen Server der Deutschen Nationalbibliothek hochgeladen.

Als Alternative dazu steht ein automatisiertes Ablieferungsverfahren zur Verfügung, bei dem die Deutsche Nationalbibliothek sich ohne manuellen Eingriff zunächst über die Metadaten informiert und dann, ebenfalls automatisch, neue Netzpublikationen abholt.

Die Zahl der Netzpublikationen, die so eingehen, ist im Moment noch überschaubar. Im Jahr 2008 waren es bisher zwischen 1.200 und 2.000 Stück pro Monat – allerdings mit stark steigender Tendenz. „Wir haben den Zugang in den ersten Jahren nach der Gesetzesnovellierung bewusst noch sehr eingeschränkt“, erklärt Schwens. „Wir wollten sicherstellen, dass wir die Publikationen, die wir bekommen, auch ohne Datenverluste und damit inhaltliche Verluste in die Geschäftsprozesse einbringen und bearbeiten können.“

Weitere Herausforderungen

Für die Bibliothekare bleibt noch viel zu tun, damit sie ihren neuen Sammelauftrag in Zukunft voll und ganz erfüllen können. „Ein noch ungelöstes Problem liegt in der geforderten Transferfähigkeit, die auch in Bezug auf die Langzeitarchivierung eine wichtige Rolle spielt“, sagt Schwens, die auch zum Vorstand der Deutschen UNESCO-Kommission gehört. Transferfähigkeit bedeutet, dass jede Netzpublikation ohne Weiteres auf ein anderes System übertragen werden kann und dort vollständig zur Verfügung steht.

„Außerdem sind noch Festlegungen über die Verzeichnung der Informationen in der Deutschen Nationalbibliografie zu treffen. Es ist davon auszugehen, dass für die zu erwartenden großen Mengen eine intellektuelle Erschließung auf dem derzeitigen Niveau nicht geleistet werden kann; im Katalog müssen solche Veröffentlichungen aber natürlich dennoch recherchierbar sein.“ Mit Hochdruck wird in der DNB zudem an einem Bereitstellungssystem gearbeitet, das Zugriffsrechte für Netzpublikationen organisiert.

Internationale Kooperationen

Europas Online-Bibliothek Europeana
Cop: picture-alliance/ dpa„Selbstverständlich tauschen wir uns in diesem Bereich auf internationaler Ebene aus“, fügt Ute Schwens an. „Unsere Kooperationen gehen unter anderem in die Richtung der Vereinheitlichung der verwendeten Metadatenformate und Indexierungsverfahren, so dass ein weltweiter Austausch der beschreibenden Informationen und die Recherche danach problemlos möglich wird. Die gerade gestartete europäische digitale Bibliothek Europeana zeigt ja schon, wie so etwas über alle Ländergrenzen hinweg aufgebaut werden kann.“

Dagmar Giersberg
arbeitet als freie Publizistin in Bonn.

Copyright: Goethe-Institut e. V., Online-Redaktion
April 2009

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