Zum Wohl der Allgemeinheit – das MPI zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern

Deregulierung und Privatisierung, die unsichtbare Hand des Marktes: Das waren die viel beschworenen Zauberwörter für Wohlstandswachstum – bis zur Finanzkrise. Seither erlebt der ordnende Staat als Fluchtpunkt für Wirtschaft und Gesellschaft eine Renaissance. Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern ist schon länger bei der Sache.
Die Banken sind unser aller Schicksal: Wenn es ihnen schlecht geht, drohen Wirtschaft und soziale Stabilität zu wanken. Das hat die Finanzkrise uns gelehrt. Ein funktionierendes Zahlungssystem erscheint da als ein echtes „Gemeinschaftsgut” zum Wohle aller – als Gut also, das man im allgemeinen Interesse nicht dem Spiel privater oder ökonomischer Kräfte überlassen will. Die staatliche oder gar internationale Gemeinschaft muss und will deshalb solche Güter besonders hegen und pflegen.
Kein Kind der Krise
Diesem Themenfeld widmet die Max Planck-Gesellschaft ein eigenes Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern mit Sitz in Bonn. Es ist kein Kind der Finanzkrise: Das Institut mit rund fünfzig wissenschaftlichen Mitarbeitern gibt es bereits seit 2005. Ausgangspunkt waren Probleme des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes, ganz konkret zum Beispiel das Problem des Abfalls, den wir alle verursachen – und den immer noch allzu viele Menschen unbekümmert loswerden wollen.
Diese und ähnliche Herausforderungen werden im Institut hauptsächlich von zwei Seiten aus behandelt: Rechtsprofessor Christoph Engel und sein Team arbeiten an juristischen Lösungen, der international renommierte Volkswirt Martin F. Hellwig und seine Mannschaft an wirtschaftlichen Lenkungsmethoden etwa mit Auflagen und Anreizen. „Die richtigen Verhaltensanreize können auch durch staatliche Subventionen gesetzt werden“, sagt Hellwig, beispielsweise für Solarstrom – oder eben durch höhere Steuern auf endliche Energien.
Von Fischen und Netzen
Ein Beispiel für Gemeinschaftsgüter aus der freien Natur ist der Schutz der Meere vor drohender Überfischung: Denn die allen gemeinsame Nahrungsquelle wird von jedem einzelnen Fischer erfahrungsgemäß blindlings ausgebeutet und ruiniert, wenn der private Zugriff nicht im Sinne einer weitsichtigen Ressourcenschonung reguliert wird. Dafür kommen möglicherweise zeitweilige Fangverbote in Betracht.
Zu den Gemeinschaftsgütern zählt Martin F. Hellwig ferner moderne „Netze“: beispielsweise für Elektrizität, Telekommunikation, den Verkehr zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie den besagten Zahlungsverkehr.
Kontrolle ist nötig
Derartige Güter soll der Staat zum Wohl der Allgemeinheit „gewährleisten“. Was freilich nicht heißt, dass der Staat das jeweilige Allgemeininteresse unbedingt in eigenen Staatsbetrieben erfüllen muss. Bildung etwa kann er laut Hellwig privaten Schulen überlassen, wenn allgemeine Standards eingehalten werden; auch der Zahlungsverkehr könne im Wettbewerb privater Betreiber optimal verlaufen: „falls die erforderliche Sicherheit durch staatliche oder überstaatliche Aufsichtsbehörden kontrolliert wird“.
Welche Lebensbereiche konkret als Gemeinschaftsgüter gelten und gestaltet werden, hängt im internationalen Vergleich von der jeweils „gegebenen Wohlstandsfunktion“ des Staates ab, stellt Hellwig klar. Dieser Zusammenhang kommt unmissverständlich im Arbeitsfeld „Public Goods and Welfare Economics“ des Max-Planck-Instituts zum Ausdruck. Dafür gibt es in der politischen Tradition des deutschen Sozialstaates einen ganz besonderen Resonanzboden. Andererseits ist ebenso klar: Wer in armen Weltgegenden heute tagtäglich ums persönliche Überleben kämpfen muss, dem kann und braucht niemand etwas von der gemeinschaftlichen Ressourcensicherung für morgen und übermorgen zu erzählen.
Voran mit Rationalität und Intuition
Alle gut gemeinten Regelungen und Sanktionen zugunsten von Gemeinschaftsgütern müssen zur Umsetzung bei den Betroffenen Verständnis finden. Das mit diesem Problem betraute Forschungsgebiet nennen der Jurist Christoph Engel und seine Mitarbeiter „Behaviourally Informed Design of Institutions“. Es geht also um den optimalen, am sozialen Verhalten orientierten Zuschnitt von öffentlichen Behörden: Mit wem kann ich zum Beispiel wie am besten reden, damit die für die Allgemeinheit schädliche Einleitung von Schmutzwasser in Flüsse und Seen unterbleibt?
Erfahrungsgemäß lassen sich eher Vorschriften durchsetzen, die von den Betroffenen als „fair“ empfunden werden. Wie aber passen gesellschaftliche Fairness und juristisch-dogmatische „Gerechtigkeit“ zueinander? Darüber schreibt zur Zeit ein Nachwuchsforscher am Institut ein (hoffentlich) grundlegendes Werk.
Und wie kommt ein Richter zu seiner Entscheidung im Namen der Allgemeinheit, wie überhaupt jeder zu seinen persönlichen Präferenzen oder Urteilen? Wie viel bewusste Rationalität ist dabei im Spiel, wie viel „Gefühl“ oder Intuition? Das erforscht aus verhaltenspsychologischer Warte eine eigene Forschergruppe von „Intuitive Experts“. Ihre tröstliche Arbeitshypothese. Menschen können aus Lebenserfahrung (unbewusst) oft noch klüger entscheiden und handeln als aus angelerntem, bewusstem Kalkül.
arbeitet als Bildungsjournalist u.a. für Spiegel online und Zeit online in Bonn.
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Juli 2009
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