Pressefreiheit

„Selbstregulierung ist ein Prozess“ – der Deutsche Presserat

Seit 50 Jahren begleitet der Deutsche Presserat kritisch die Arbeit der Journalisten. Wir haben mit Lutz Tillmanns, dem Geschäftsführer des Presserats, über die Selbstkontrolle der Medien und über die Pressefreiheit in Deutschland gesprochen.

Herr Tillmanns, der Deutsche Presserat wurde 1956 in Bonn gegründet, um die Pressefreiheit zu verteidigen und gleichzeitig über die Einhaltung ihrer Grenzen zu wachen. Das Gründungsmitglied Rupert Gießler hat es so formuliert: „Er soll Missstände, Missbräuche, Entartungen und bedenkliche Überschreitungen der Regeln eines anständigen, verantwortungsvollen journalistischen Verhaltens beobachten, rügen und nach Möglichkeit beseitigen.“ Ist ihm das in den letzten 50 Jahren gelungen?

Ja, ich denke schon, dass dem Presserat das gelungen ist. Immerhin können wir in den letzten 50 Jahren eine Zurückhaltung in der Gesetzgebung – was Einschnitte in die Pressefreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht angeht – beobachten. Der Gesetzgeber setzt eben auch mit auf Selbstregulierung.

Fast alle Verlage und Redaktionen haben inzwischen das Prinzip der Selbstregulierung akzeptiert. Das ist ein Ergebnis, das uns sehr zuversichtlich macht. Selbstregulierung ist ein Prozess. Sie ist keine Aufgabe, die irgendwann abgearbeitet ist. Mit unserer Arbeit reagieren wir laufend auf aktuelle Entwicklungen und stoßen neue Themen an – das wird auch in den nächsten 50 Jahren so sein.

Anfang der 1970er-Jahre hat der Presserat einen Pressekodex erarbeitet, der ethische Richtlinien für das Verhalten von Journalisten und Verlegern formuliert. Seither wurde der Kodex einige Male aktualisiert. Warum waren diese Änderungen notwendig geworden?

Den ersten Kodex hat der Presserat 1973 zusammengestellt. Er ist aus den Erfahrungen entstanden, die der Presserat im Laufe der Jahre über die eingegangenen Beschwerden gesammelt hat. Die publizistischen Grundsätze umfassen 16 Kodexziffern und diverse Richtlinien. Es ist ein Regelwerk, das Praxisbezug hat und darum immer wieder aktualisiert werden muss. Die Richtlinien reflektieren die berufliche Erfahrung, die natürlich im Wandel begriffen ist. So ist es auch sinnvoll, dass der Pressekodex den praktischen Erfahrungen angepasst wird – wobei wir nicht jeder Entwicklung hinterherlaufen, sondern an unseren ethischen Grundsätzen festhalten.

Eine der jüngsten Änderungen sind die neuen Richtlinien für die Börsen- und Unternehmensberichterstattung. Stimmt es, dass Ihre Richtlinien in diesem Fall ein Gesetz ersetzen?

Die Börsen- und Finanzmarktberichterstattung war tatsächlich ein rechtspolitisches Thema, weil der Gesetzgeber verpflichtet war, die EU-Richtlinie „Marktmissbrauch“ in nationales Recht umzusetzen. Das hat er mit der Verabschiedung des Wertpapierhandelsgesetzes auch gemacht. Darin sind unter anderen auch Regelungen über die Finanzmarktanalyse und den Umgang mit Insiderinformationen enthalten. Das sind sensitive Bereiche, die auch Journalisten, wenn sie über den Kapitalmarkt berichten, betreffen.

Um dem Gesetzgeber eine Lösung anzubieten, die auch die Pressefreiheit im Auge hat, haben wir ein Selbstregulierungskonzept erarbeitet und Verhaltensprinzipen aufgestellt. Daraufhin hat der Gesetzgeber entschieden, drei wesentliche Paragrafen des Gesetzes für Journalisten zu dispensieren. In dem Moment, wo jemand journalistisch arbeitet, gilt dann das Regelwerk des Presserats. Dafür haben wir eine neue Richtlinie in den Pressekodex aufgenommen und ein Verhaltenspapier zur Trennung zwischen dem redaktionellen Zweck der Berichterstattung und dem möglichen privaten Nutzen erarbeitet.

Grundsätzlich kann sich jeder Bürger beim Presserat über Veröffentlichungen in der deutschen Presse beschweren. Die Zahl der Beschwerden ist in den letzten 20 Jahren von 121 (1986) auf 746 (2005) gestiegen. Ist dies ein Hinweis auf eine Verrohung der Sitten in der Presse?

Die meisten Beschwerden befassen sich mit Verletzungen der allgemeinen Sorgfaltspflicht, mit dem Wahrheitsgebot etc. Ein großer Teil der Beschwerden betrifft sodann die Persönlichkeitsrechte. Dann folgen in der Rangliste Beschwerden über die fehlende Trennung von Redaktion und Werbung und schließlich sind da noch Fälle, in denen es um Diskriminierung oder sensationelle Berichterstattung geht.

Insgesamt kann ich keine Verrohung des Journalismus feststellen. Aber sicherlich ist in den letzten Jahren eine stärkere Personalisierung zu beobachten. Zudem sind die Graubereiche zwischen PR und Redaktion größer geworden.

Die Beschwerden, die bei uns eingehen, sind ein ganz guter Seismograf für die aktuelle Situation – auch wenn sie sie natürlich nicht genau abbilden. Man muss ja daran erinnern, dass in Deutschland pro Tag Presseerzeugnisse in einer Auflage von rund 30 Millionen Exemplaren herauskommen. Da lassen die 700 bis 800 Beschwerden, die jährlich beim Presserat eingehen, keine wissenschaftlich exakten Rückschlüsse zu.

Beobachten Sie bei Onlinemedien andere Tendenzen als bei Printmedien?

Ich denke, die Technik bringt eine andere Praxis mit sich. Dadurch, dass man eine Homepage anders gestalten kann als eine Zeitungsseite, gibt es mehr Möglichkeiten, Graubereiche zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung zu nutzen. Zum Beispiel kommt man über die Verlinkung einzelner Angebote sehr viel schneller von den redaktionellen zu den rein werblichen Inhalten.

Alle Beschwerden werden vom Presserat geprüft. Im schlimmsten Falle droht den Medien eine öffentliche Rüge, die sie selbst abdrucken müssen. Dieser Verpflichtung kommen jedoch keineswegs alle Medien immer nach. Das Satiremagazin „Titanic“ witzelte einmal, es würde nur Rügen von Caspar David Friedrich abdrucken. „Der Tagesspiegel“, der wegen Schleichwerbung für eine Serie über Autohäuser gerügt wurde, druckte seine Rüge zwar ab, fügte aber den Hinweis hinzu, dass man die Serie dennoch fortsetzen werde. Warum macht es aus Ihrer Sicht dennoch Sinn, bei der Selbstkontrolle der Medien auf das Prinzip Freiwilligkeit zu setzen?

Die Titanic hat das in der Tat vor etwa 15 Jahren witzig kommentiert, dennoch hat sie ihren Lesern und Leserinnen die Rüge des Presserates zur Kenntnis gegeben. Und darauf kommt es uns wesentlich an. Der Tagesspiegel hat im letzten Jahr die Rüge abgedruckt. Dass er dies mit einem Redaktionsschwanz ergänzt hat, halte ich für zulässig. Es unterstreicht ja noch einmal im Einzelnen, dass sich die Zeitung sehr intensiv mit der Rüge auseinandergesetzt hat. Im Übrigen berichtet ja auch die Konkurrenz über das Fehlverhalten. Und wir selbst dokumentieren die Rügen nicht nur, wir machen sie auch mit Presseerklärungen öffentlich. Damit wirkt die Kritik natürlich schon und somit ist eine Rüge des Presserats eine durchaus scharfe Waffe.

Die Redaktion der Zeitschrift „Cicero“ wurde von Beamten des Bundeskriminalamtes wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat durchsucht, der Bundesnachrichtendienst hat Journalisten abgehört und beschatten lassen sowie Journalisten als Informanten gegen die eigenen Kollegen eingesetzt. Muss man sich um die Pressefreiheit in Deutschland Sorgen machen?

Tatsächlich sind das Themen, bei denen der Presserat aufgerufen ist, die Pressefreiheit zu verteidigen. Natürlich ist der Status der Pressefreiheit in Deutschland nicht mit dem totalitärer Staaten zu vergleichen. Dennoch gibt es auch hier Gelegenheiten und Notwendigkeiten, auf die Pressefreiheit hinzuweisen – und das sind eben Fälle wie Cicero oder Beschlagnahme- und Abhöraktionen, wie sie zuletzt in Lokalzeitungen in Dresden, Wolfsburg und Stuttgart stattgefunden haben.

In solchen Fällen ist es für uns wichtig, die Öffentlichkeit, den Gesetzgeber, die Staatanwaltschaft und die Polizei über unsere Arbeit zu informieren und es klar und deutlich zu kritisieren, wenn Lauschaktionen stattfinden oder wenn Journalisten nicht mehr sichergehen können, dass ihre Informanten anonym bleiben.

Beeinträchtigen auch Konzentrationsprozesse in der deutschen Medienlandschaft die Pressefreiheit?

Die Konzentrationsprozesse sind Tendenzen, die sich mittelbar auf unsere Arbeit auswirken. Für Fragen der Pressekonzentration und des Wettbewerbsrechts sind wir nicht zuständig. Das ist ein Thema für das Kartellrecht in Deutschland. Wichtig erscheint mir hier dennoch, dass die publizistische Vielfalt der Presse in Deutschland erhalten bleiben muss.

Mit dem so genannten Caroline-Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Privatsphäre prominenter Personen einen sehr weit gehenden Schutz eingeräumt. Der Presserat hat das Urteil kritisiert. Warum?

Das Urteil hat eine gewisse Verunsicherung in die Redaktionen gebracht – und damit meine ich nicht nur die Unterhaltungspresse, sondern auch die politische Berichterstattung. Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eben eine andere als die des Bundesverfassungsgerichts. Es bewertet die Persönlichkeitsrechte stärker und – wie ich finde – auch stärker zu Lasten der Pressefreiheit. Die Rechtsgüterabwägung wird in Straßburg anders vorgenommen und das führt hierzulande zu Verunsicherung.

Anlässlich des Karikaturenstreits hat der EU-Innen- und Rechtskommissar Franco Frattini vorgeschlagen, einen Europäischen Pressekodex auszuarbeiten. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Die Forderung nach einem europäischen Pressekodex über religiöse Gefühle erscheint mir abwegig. Es existieren in allen Ländern Europas, wo es Presse- und Medienräte gibt, Kodexregeln. Allerdings sind diese gerade in religiösen Fragen sehr unterschiedlich geprägt. In ihnen steckt ein Stück kultureller Hintergrund der jeweiligen Nation. Es macht Sinn, sich darüber auf europäischer Ebene auszutauschen, aber wir sind nicht der Meinung, dass wir eine vereinheitlichte europäische Fassung eines Kodexes anstreben sollten.

Der Deutsche Presserat ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung der sogenannten Mohammed-Karikaturen im Einklang mit dem Pressekodex steht.

Mit dem Karikaturenstreit hat sich der Presserat Anfang des Jahres intensiv auseinandergesetzt. Uns lagen etwa 100 Eingaben zur Veröffentlichung der Karikatur in der Zeitung Die Welt vor. Wir haben den Beschluss gefasst, dass die Veröffentlichung der Karikatur als Zitat zulässig war.

Darf Satire – wie Tucholsky meinte – alles?

Nein! Sie darf die Menschenwürde nicht verletzen. Das muss man sich natürlich im Einzelfall ansehen. Gerade politisch prominente Personen müssen sich Kritik gefallen lassen. Man muss dann abwägen zwischen Persönlichkeitsrechten und Pressefreiheit.

Die Fragen stellte Dagmar Giersberg.
Sie arbeitet als freie Publizistin in Bonn.

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August 2006

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