Projektförderung
Arbeitsaufenthalte in Deutschland

Die Förderung richtet sich an Einzelkünstler*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die im Bereich Musik aktiv sind. Ziel des Aufenthalts ist die Vorbereitung neuer internationaler Programme und Produktionen mit Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen die künstlerische und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie der intensive Austausch.

Eine afrikanische Band bei einem Auftritt. Pexels /Yan Krukov

Förderbedingungen

Musiker*innen und Komponist*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die einen Aufenthalt in Deutschland planen. Wir können nur Einzelkünstler*innen berücksichtigen.

Wir fördern Arbeitsaufenthalte von zwei bis sechs Wochen.

Zu den Leistungen gehören internationale Reisekosten für die An- und Abreise nach Deutschland, Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Zeit in Deutschland, Stipendium in Höhe von 400 Euro pro Woche für Unterkunft, Verpflegung und weitere Ausgaben. Wir stellen keine Unterkunft zur Verfügung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Meisterkurse, Summer Schools, Studienaufenthalte, kommerzielle Fortbildungsseminare, Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche, Gastspielreisen und Tourneen von Ensembles.

  • Einladung und Betreuung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland mit starker Relevanz in der nationalen Kulturszene
  • nachhaltiger Effekt auf die Kulturszene in Deutschland und/oder im Heimatland
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise

Sie können die Unterlagen auf Deutsch oder Englisch einreichen.
  1. aussagekräftige Projektbeschreibung inkl.
    • Kurzbeschreibung des genauen Vorhabens und der inhaltlichen Ziele des Arbeitsaufenthalts
    • konkrete Darstellung des geplanten Ablaufs
    • ggf. Angaben zu weiteren Beteiligten und deren Rolle im Projekt
  2. Künstler*innen-Biografie und Informationen über die Partnerinstitution in Deutschland
  3. Bestätigung der jeweils anderen Partei (Künstler*in/Institution) über den geplanten Arbeitsaufenthalt: Motivationsschreiben seitens Künstler*in bzw. Einladung der Partnerinstitution
  4. Kostenplan inkl. Angaben zu Leistungen der Partnerinstitution, weiteren Förderungen durch Dritte und Honoraren
  5. aktuelles Hörbeispiel (Link)

Sowohl Einzelkünstler*innen aus dem Ausland als auch Partnerinstitutionen bzw. Einzelkünstler*innen in Deutschland können einen Antrag stellen. Bei erfolgreicher Bewerbung schließen wir mit beiden Parteien entsprechende Verträge.

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, möglichst sechs Monate vor Projektbeginn den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Nach einem geförderten Arbeitsaufenthalt nehmen wir für drei volle Kalenderjahre keine weiteren Anträge für Arbeitsaufenthalte in Deutschland von der geförderten Künstlerin bzw. dem Künstler an.

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Nächster Bewerbungsschluss

Diese Ausschreibung ist derzeit nicht mehr aktiv.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Arbeitsaufenthalte in Deutschland
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-612

Nachhaltigkeit und Inklusion

Uns ist sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.

Außerdem ist uns die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen.

Bei Fragen diesbezüglich oder Bedarf an Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.

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