Projektförderung
de⁺ – Deutsche Filmfestivals mit internationaler Ausrichtung

Das Filmfestivalförderprogramm de⁺ des Goethe-Instituts in Kooperation mit dem Auswärtigen Amt verfolgt das Ziel, den Zugang zu Filmkultur und Filmbildung über geografische, politische und soziale Grenzen hinweg zu ermöglichen und auf diese Weise dazu beizutragen, das gegenseitige Verständnis zwischen Menschen und Gesellschaften auf internationaler Ebene zu stärken und zu fördern.

  • Film
  • bis: 27.02.2023

Nancy Mac Granaky Quaye, Florens Huhn, Abel Michael auf dem Afrika Film Festival Köln © Afrika Film Festival Köln

Förderbedingungen

Filmfestivals und Organisationen mit Sitz in Deutschland und eingetragener Rechtsform
 

Wir fördern Programmbestandteile eines Festivals, die internationale Begegnungen, Austausch und Diskurs anregen. Dies können im Festival integrierte Maßnahmen sowie eigenständige Formate sein, z. B. Reise- und Besucherprogramme, Diskursveranstaltungen, Juryteilnahmen, Capacity Building-Programme wie Pitchings, Workshops, Begleitveranstaltungen, Festivalteilnahmen, Themenschwerpunkte, Festivalkooperationen oder auch Maßnahmen zur Filmbildung.

Die Obergrenze der Förderung pro Projekt liegt bei 15.000 Euro. Wir können Reisekosten, Honorare, Kosten für Projektmitarbeiter*innen und Aushilfen, temporäre Anmietungen, Übersetzungen, Moderationen, auf das Projekt zugeschnittene Dienstleistungen, darunter auch Kosten für digitale Lösungen berücksichtigen. 

Von der Förderung ausgeschlossen sind: Kosten für permanente Mieten, dauerhafte Gehälter (von Festangestellten), die Beschaffung von permanenten Sachgütern oder permanenter Infrastruktur sowie Festival-Preise.

  1. Erfüllung der Zielsetzung / Außenkulturpolitische Relevanz / 40 Prozent

    Hier wird bewertet, welche künstlerische und gesellschaftliche Relevanz die Maßnahme mit Blick auf die allgemeine Zielsetzung des Förderprogramms hat. Leitfragen, um die Relevanz eines Projektes bemessen zu können, lauten unter anderem: Welche Schwerpunkte stehen im Vordergrund? Wird ein Austausch ermöglicht, der sonst nicht möglich wäre? Kommen wenig gehörte Stimmen zu Wort? Werden marginalisierte Gruppen eingebunden? Gibt es Festival-Teilnehmende aus Ländern, deren nationale Kinematografien in der deutschen Filmkultur- und Filmfestivallandschaft unterrepräsentiert sind?
  2. Projektqualität / Konzeption und Nachhaltigkeit des Formats / 40 Prozent

    A) Diskurs und Austausch: Intensität und Nachhaltigkeit / 20 Prozent
    Hier wird bewertet, inwieweit die geförderte Maßnahme dem Ziel entspricht, den internationalen filmkulturellen und filmedukativen Diskurs zwischen Zivilgesellschaften zu ermöglichen. Besonders der Aspekt des anhaltenden Austauschs und die Entwicklung von Synergien auf individueller wie auch institutioneller Ebene stehen im Vordergrund. Es geht nicht nur um Repräsentation, sondern um internationale Koproduktion, bspw. durch Einbindung von Gesprächspartner*innen in die Konzeption und Durchführung von Programmbestandteilen der Filmfestivals (u. a. Kuration von Festivalreihen, Austauschformaten, Jury-Teilnahmen, Workshops, Filmgesprächen, Auf- und Nachbereitung von Filmen).

    B) Konzeption des Formats / 20 Prozent
    Hier wird die Qualität der Konzeption der Maßnahme bewertet. Leitfragen, um die Qualität der Konzeption zu bemessen, können unter anderem lauten: Bestehen inhaltliche Kohärenz und Konsistenz mit Blick auf die Zielsetzungen des Förderprogramms? Worin besteht die Motivation für die Durchführung der Maßnahme? Wie hebt sich das Format von anderen ab? Wie werden Sichtbarkeit und Reichweite sichergestellt? Gibt es eine lokale Verankerung (zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Diskurses über den Zeitraum des Filmfestivals hinaus)? Inwiefern werden Aspekte Diversität, Inklusion (barrierefreie Zugänglichkeit des Filmfestivals und der Filmfestivalinhalte), ökologische Nachhaltigkeit bei der Durchführung des Filmfestivals berücksichtigt?
  3. Erfüllung zuwendungsrechtlicher Voraussetzungen / Finanzplan / 20 Prozent

    Hier wird die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der beantragten Projektmittel, zuwendungsrechtliche Förderbarkeit, Wirtschaftlichkeit und finanzielle Nachhaltigkeit der einzelnen Budgetlinien der Maßnahme bewertet.

Sie stellen den Antrag für das Filmfestivalförderprogramm de⁺ online in deutscher Sprache.

Das Blankobewerbungsformular gibt Ihnen eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars. ​​​​​​​
Bitte lesen Sie die Erläuterungen mit erforderlichen Unterlagen gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen.
 

Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre Antragsnummer an. ​​​​​​​
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Stefanie Schulte Strathaus © Institut für Film- und Videokunst Stefanie Schulte Strathaus
Stefanie Schulte Strathaus ist künstlerische Leiterin des Arsenal – Institut für Film und Videokunst in Berlin. Von 2006 bis 2021 war sie die Gründungsleiterin der Berlinale-Sektion Forum Expanded. 2011 startete sie das Projekt Living Archive – Archivarbeit als zeitgenössische künstlerische und kuratorische Praxis. Von 2017-2022 kuratierte sie das kollaborative Projekt Archive außer sich, aus dem das Archivfestival Archival Assembly hervorging.




Christine Berg © Christine Berg Christine Berg
Christine Berg ist seit August 2019 als Vorstandsvorsitzende des HDF KINO e.V. tätig. Zuvor war sie stellvertretender Vorstand der Filmförderungsanstalt (FFA). In dieser Funktion verantwortete sie den gesamten Förderbereich der FFA. Außerdem war sie Projektleiterin des Deutschen Filmförderfonds (DFFF), der zum 1. Januar 2007 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingeführt wurde und durch die FFA koordiniert wird. Davor war die gebürtige Hamburgerin u. a. Geschäftsführerin der Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein mbH (MSH) und Intendantin der Nordischen Filmtage Lübeck, Leiterin des Location-Büros der Filmförderung Hamburg sowie Aufnahmeleiterin bei verschiedenen Spielfilmproduktionen. Sie ist u.a. Mitglied im SPIO-Präsidium und FFA-Verwaltungsrat.


Leopold Grün © Erika Borbely Hansen Leopold Grün
Leopold Grün ist Lehrer, Sozialpädagoge, Medienberater und Filmemacher. Seit 2020 ist er Geschäftsführer von VISION KINO. Als Filmemacher waren seine beiden Dokumentarfilme Der Rote Elvis (Berlinale 2007) und Am Ende der Milchstraße (Bayerischer Filmpreis 2014) erfolgreich in den deutschen Kinos und auf internationalen Festivals. Zuletzt war er Geschäftsführer der AG Verleih, dem Verband der unabhängigen Filmverleiher.




Skadi Loist © Skadi Loist Skadi Loist
Skadi Loist ist Juniorprofessor*in für Produktionskulturen in audiovisuellen Medienindustrien an der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Skadi Loist forscht und lehrt seit vielen Jahren zu Filmfestivals & Zirkulation, Arbeitsbedingungen in Medienindustrien, Diversität & Nachhaltigkeit sowie queerer Filmkultur. Neben der akademischen Arbeit ist Skadi Loist immer wieder in Jurys (z.B. Uppsala, Prix Jeunesse), kollaborativen Projekten (z.B. European University Film Award, Berlinale Talents, verdi Festivalarbeiter*innen) und Panels in der Branche aktiv.


Miriam Remter © Miriam Remter Miriam Remter
Miriam Remter ist Dozentin für Audiovisuelle Anthropologie am Institut für Ethnologie, LMU München, Autorin und Filmemacherin. Sie promovierte zu Rezeptionsästhetiken zeitgenössischer Dokumentarfilme und den Repräsentationsdynamiken und Diskursfeldern (dokumentarischer) Filmfestivals. Sie arbeitet wissenschaftlich und künstlerisch an der Schnittstelle von Dokumentarfilm und Ethnologie. Von 2015-2017 war sie Mitglied der Auswahljury für das Freiburger Film Forum.



 

Nächster Bewerbungsschluss

Der nächste Bewerbungsschluss ist der 27.02.2023 um 11:59 Uhr mittags (CET - Zeit in Deutschland).
Ein Beratungsgespräch vor Abgabe des Antrags kann die Chance auf Unterstützung des Projektvorhabens erhöhen. Fragestunden zur Förderung finden am Donnerstag, den 2. Februar, Mittwoch, den 15. Februar und Dienstag, den 21. Februar 2023, jeweils von 17:00 - 18:00 Uhr, statt. Bitte melden Sie sich mit einer kurzen E-Mail zu einem der Termine an.
 

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Bereich Film, Fernsehen, Hörfunk | de⁺- Die Filmfestivalförderung
filmfestivalfoerderung@goethe.de

FAQ

Eine Kofinanzierung durch Dritt- und Eigenmittel ist nicht zwingend erforderlich, kann sich aber positiv auf einen Förderentscheid auswirken, z. B. wenn dadurch ein inhärentes Interesse am Austausch zum Ausdruck gebracht wird, oder die Bestrebung, die Finanzierung des Formats langfristig zu sichern.

Die Antragssumme sollte im Verhältnis zum angedachten Projekt stehen. Das Gesamtvolumen der Festivalförderung beträgt 200.000 Euro. Es ist auch möglich, dass nicht die volle Antragssumme bewilligt wird. 

Pro Jahr gibt es zwei Bewerbungszeiträume, die Anfang September und Mitte Januar beginnen. Sie können sich im Bewerbungszeitraum, der im September beginnt, bewerben, wenn ihre Festivalausgabe in der ersten Hälfte (Vom 1. Januar bis zum 30. Juni) des darauffolgenden Kalenderjahres stattfindet und im Bewerbungszeitraum, der im Januar beginnt, auf eine Förderung für die zweite Hälfte des laufenden Kalenderjahres (Vom 1. Juli bis 31. Dezember).

Wir fördern eine Internationalisierung von Filmfestivals in Deutschland. Reisen ins Ausland sowie die Umsetzung von Projekten im Ausland können wir nicht fördern.

Wiederbewerbungen von Festivals sind in aufeinanderfolgenden Jahren möglich (unabhängig vom Förderbescheid).

Nein. Sie können sich mit ihrem Festival im gleichen Jahr nur auf eines der beiden Filmfestivalförderprogramme bewerben, entweder DE⁺ oder DE⁺ mobil.

Eine zusätzliche Förderung durch ein Goethe-Institut im Ausland ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie mit einem örtlichen Goethe-Institut über eine mögliche Förderung Ihres Vorhabens bereits gesprochen haben und sich nun auf diese Förderung bewerben wollen, ist es wichtig, das örtliche Goethe-Institut darüber in Kenntnis zu setzen.

Ein Weg, Kontakte zur Filmszene im Ausland zu knüpfen und Projektpartnerschaften zu finden, ist die Kontaktaufnahme mit den örtlichen Goethe-Instituten. Die Herstellung von Kontakten zwischen zukünftigen Projektbeteiligten ist nicht die Aufgabe der Förderung. Die Initiative dazu sollte von den Festivalakteur*innen ausgehen.

Weitere Informationen

Ausgewählte Formate aus der ersten Förderrunde 2023:
Ausgewählte Formate aus der ersten Förderrunde 2022:
Ausgewählte Formate aus der zweiten Förderrunde 2022:

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