Projektförderung
Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung in der Ukraine

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur dramatische Auswirkungen auf das kulturelle Leben im Land. Die Arbeit von Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffenden und zivilgesellschaftlichen Initiativen ist in vielerlei Hinsicht bedroht oder unmöglich geworden.

Der Stabilisierungsfonds 2023 für Kultur und Bildung ist ein Projekt des Goethe-Instituts zur nachhaltigen Stärkung der Resilienz der ukrainischen Kultur- und Bildungspartner. Er steht derzeit noch unter dem Vorbehalt, dass die bereits beantragten Projektmittel vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt werden.
 

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Förderbedingungen

ukrainische Kulturorganisationen in den Bereichen Theater, Tanz, Film, Musik, Literatur, Bildende Künste, Performance, Architektur, Bibliothek und Museum

Wir fördern strukturerhaltende Projekte von Kulturorganisationen in der Ukraine, die zu Stabilisierung und Erhalt der kulturellen Vielfalt beitragen. Insbesondere:
  • künstlerische Projekte und Kooperationen, Veranstaltungen und Programmentwicklung
  • Festivals
  • digitale Entwicklung und Netzwerkbildung
  • Qualifikationsangebote
  • Reise-, Ausstattungs-, Personal-, Betriebskosten
  • Schutz des kulturellen Erbes
Es kann eine Fördersumme von bis zu 25.000 Euro beantragt werden.


Nicht gefördert werden können:
  • Einzelpersonen
  • Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden
  • Organisationen, die ihren Sitz nicht in der Ukraine haben
  • bereits begonnene Projekte
  • karitative Vorhaben
  • Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten
  • wissenschaftliche Vorhaben

  • Relevanz der Organisation für die lokale Kulturszene und die Zivilgesellschaft
  • Qualität und Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
  • plausibles Konzept und realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich Zeit, Personal und Ressourcen
  • Die Organisation ist berechtigt, internationale Fördermittel zu erhalten und kann deren Verwendung in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Vergaberecht und den Antikorruptionsstandards gewährleisten und nachweisen.
  • Gegen die Organisation ist kein offizielles Konkursverfahren eingeleitet oder anhängig.

  • ausgefülltes Online-Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Profil der Organisation
  • zeitlicher Ablaufplan
  • Liste der Beteiligten oder Mitarbeiter*innen im Projekt mit Funktion und Wohnort
  • Finanzplan mit Ausgaben und Einnahmen inkl. Sachleistungen
  • Bestätigungen über weitere Einnahmen
  • Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Erklärung über die aktuelle finanzielle Situation der Organisation in Übereinstimmung mit den Förderkriterien des Fonds
  • Dokumente wie Flyer, Programme oder Links zu Websites oder Videos, die die Arbeit der Organisation im Kultur- oder Bildungsbereich zeigen
  • Nachweis über Rechtsform und Registrierung der antragstellenden Organisation
  • Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre oder andere Dokumente wie Prüfberichte oder Einnahme-Ausgabeberechnungen oder Finanzpläne bereits durchgeführter Projekte oder Eigenerklärung über die Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises

Der Antrag kann nur über das Goethe-Antrasportal eingereicht werden.

Aus organisatorischen Gründen muss der Antrag auf Englisch gestellt werden.

Die Förderentscheidung wird zwischen dem 4. und 18. September bekannt gegeben.

Die Projektdurchführung muss bis spätestens 31.12.2023 erfolgen.

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Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Bewerbungsschluss

Der Antrag kann ab sofort bis spätestens 30.09.2022 eingereicht werden.
 

Kontakt

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