Förderung von Arbeitsaufenthalten in Deutschland
Wer: Musiker*innen, Komponist*innen, Klangkünstler*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern
Sparte: Musik (alle Genres)
Dauer: 2 – 6 Wochen
Fördervoraussetzung
- Einladung und Betreuung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland mit starker Relevanz in der nationalen Kulturszene
- Nachhaltiger Effekt auf die Kulturszene in Deutschland und/oder im Heimatland
- Aufenthaltsdauer von zwei bis nicht länger als sechs Wochen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise
Nicht gefördert werden
- Meisterkurse, Summer Schools sowie andere Studienaufenthalte
- Kommerzielle Fortbildungsseminare
- Reisen, die vorwiegend einen touristischen Zweck verfolgen
- Gastspielreisen und Tourneen (siehe hierzu: Förderung von Gastspielen aus Entwicklungs- und Transformationsländern in Deutschland)
Leistungen
- Internationale Reisekosten für die An- und Abreise der Künstlerin bzw. des Künstlers nach Deutschland
- Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Künstlerin bzw. den Künstler für die Zeit in Deutschland
- Stipendium in Höhe von 400 Euro pro Woche für Unterkunft, Verpflegung und weitere Ausgaben. Eine Unterkunft wird vom Goethe-Institut nicht bereitgestellt