Ingeborg Maus
Die Demokratisierung der Demokratie
Ingeborg Maus gehört zu den wichtigsten Demokratietheoretikerinnen der Gegenwart. Ihr wissenschaftliches Interesse gilt vor allem verfassungsrechtlichen und rechtspolitischen Fragen. Im Zentrum steht das in der aktuellen Verfassungsdiskussion ein wenig in Verruf geratene Konzept der Volkssouveränität, das sie sowohl gegen verkürzte oder entstellende Interpretationen als auch gegen eine missbräuchliche politische Praxis verteidigt. Ihre Forderung einer „Demokratisierung der Demokatie“ richtet sich gegen die Tendenzen der Verselbständigung von Regierung, Verwaltung und Justiz, die sie entschieden bekämpft.

„Gekonnter Frontalangriff“
Ingeborg Maus‘ doppeltes, an rechtssoziologischer Kontextanalyse und demokratietheoretischer Selbstaufklärung orientiertes Erkenntnisinteresse wird bereits zu einem frühen Zeitpunkt, in ihrer Auseinandersetzung mit Carl Schmitt, deutlich. Schmitts Wendung zum autoritären Maßnahmestaat beziehungsweise dessen aufsehenerregende Unterstützung der NS-Maßnahmegesetzgebung nach 1933 führt Maus auf ein rechtssoziologisches Faktum zurück: den Zerfall bürgerlicher Homogenität. Durch den „Einbau“ der reformistischen Sozialdemokratie in das pluralistische System der Weimarer Republik herausgefordert, bleibe dem verstörten Bürgertum in Zeiten der Krise als Alternative zum drohenden Machtverlust – und damit zum Bürgerkrieg – nur mehr die Verlagerung legislativer Kompetenzen vom (nicht länger ausschließlich bürgerlich besetzten) Parlament auf die Exekutive.An die Stelle der Souveränität des Parlamentes trete in Notstandszeiten die Souveränität der Exekutive mit ihrer Affinität zum permanenten Ausnahmezustand, an die Stelle des parlamentarischen Gesetzes- der von Schmitt theoretisch antizipierte exekutivische Notstandsstaat. In denselben Zusammenhang gehört Maus zufolge auch jene, den autoritären Maßnahmestaat vorbereitende Entformalisierung des positiven Rechts, wie sie sich in Schmitts Unterscheidung zwischen Verfassung und Verfassungsgesetz ankündige. Carl Schmitt selbst hat in einem Brief an die Autorin von einem „gekonnten Frontalangriff“ gesprochen, Ingeborg Maus den Briefwechsel zum Anlass genommen, ihre These von der „Kontinuität des bürgerlichen Rechtsdenkens“ zu bekräftigen und im Übrigen die geläufige „Verwechslung persönlicher Polemik mit theoretischer Auseinandersetzung“ beklagt.
Volkssouveränität im Anschluss an Kant
Die theoretische Auseinandersetzung hat Ingeborg Maus in der Tat so wenig gescheut wie die praktisch-politische! Das gilt für ihre Verteidigung des rechtsstaatlichen Formalismus gegen Antiformalisten wie Carl Schmitt, aber auch für ihre radikaldemokratische Interpretation der Kant’schen Demokratietheorie und – damit in enger Verbindung stehend – ihre Reanimierung des längst obsolet gewordenen Konzepts der Volkssouveränität.Volkssouveränität und strenger Rechtsformalismus gehören für Maus aufs engste zusammen: Souverän ist nicht der Staat, sondern das Volk, allerdings nicht als Ethnos, sondern als Demos, nicht als Volks-, sondern als Rechtsgemeinschaft, sprich: als prinzipiell heterogenes Kollektiv von Staatsbürgern, die sich selbst das Gesetz geben, unter dem sie leben wollen. Nur im konstituierenden Gesetzgebungsakt ist das Volk als Volk überhaupt präsent, dann aber eben auch letzte Instanz. Sein Wille gilt uneingeschränkt, freilich nur, sofern dieser sich in allgemeiner Form ausdrückt.
Der Wille selbst wird von Ingeborg Maus als Resultat eines diskursiven Verfahrens bestimmt: Nur wenn sich die Staatsbürger in den zentralen Fragen zu einigen vermögen, besteht Aussicht darauf, dass sich die Durchsetzung der Gesetze von der Exekutive auch erzwingen lässt. Der Volkswille ist mithin sowohl ursprünglicher als auch abgeleiteter Natur: Er liegt demokratischen Gesellschaften zugrunde, kann aufgrund der konstitutiven Heterogenität dieser Gesellschaften aber nur auf prozeduralem Wege, post festum also, bestimmt werden.
Demokratisierung der Demokratie
Demokratische Verfassungen setzen den Willen des Volkes immer schon voraus. Sie binden den einfachen Gesetzgeber, nicht aber das verfassungsgebende Volk. Vor allem binden sie die restlichen Staatsapparate: Regierung, Verwaltung und Gerichte. Die rechtsstaatliche Einhegung aller staatlichen Gewaltausübung gerät Ingeborg Maus geradezu zum „Demokratiepostulat“ (Dieter Grimm): Staatsbürgerliche Deliberation und zivilgesellschaftliches Engagement treten, wiewohl unverzichtbar, dahinter zurück!Gegen das Hauptübel demokratischer Gesellschaften, die von Ingeborg Maus unter dem Stichwort „Refeudalisierung“ sensibel diagnostizierte schleichende Verselbständigung der Exekutive und der Judikative, helfe ausschließlich die „Demokratisierung der Demokratie“. Wesentliche Entscheidungskompetenzen seien an die gesellschaftliche Basis zurückzuverlagern, staatliche Kompetenzen entsprechend zurückzuschneiden. Das gelte selbst für eine so angesehene Institution wie das Bundesverfassungsgericht, das durch seine freizügige Auslegungspraxis die verfassungsgebende Gewalt des Volkes usurpiert habe. Hüter der Verfassung sei letztlich nicht das Gericht, sondern das Volk: „Nicht die Mächtigen, sondern die Machtlosen befinden über die Art ihre Freiheitsgebrauchs!“