Projektförderung
Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung

Der Krieg in der Ukraine hat nicht nur Auswirkungen auf das zivilgesellschaftliche und kulturelle Leben im Land, sondern beeinträchtigt die gesamte osteuropäische und zentralasiatische Region. Die Arbeit kultureller und zivilgesellschaftlicher Initiativen ist in vielerlei Hinsicht erschwert.

Der Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung ist ein Projekt des Goethe-Instituts als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, für welches das Auswärtige Amt Mittel aus dem Ergänzungshaushalt 2022 zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereitstellt.

Almaty Theaterfestival Foto (Ausschnitt): © Leila Turlybek

Förderbedingungen

Kulturorganisationen in den Bereichen Theater, Tanz, Film, Musik, Literatur, Bildende Künste, Performance, Architektur, Bibliothek und Museum, die durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind, sowie Organisationen, die geflüchtete Kulturschaffende aufgenommen haben

Die Organisation muss ihren Sitz oder ihren Aufenthaltsort in einem der folgenden Länder haben:

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Rumänien, Serbien, Türkei

Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Turkmenistan, Usbekistan

Ukrainische Organisationen, die sich aktuell in einem der oben genannten Länder aufhalten, stellen ihren Antrag mit Angabe ihres momentanen Aufenthaltsorts bitte ebenfalls über dieses Bewerbungsportal.

Für die Unterstützung ukrainischer Organisationen IN der Ukraine siehe separate Ausschreibung:
Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung in der Ukraine

Wir fördern strukturerhaltende Projekte von Kulturorganisationen vor Ort oder im Exil, die zu Stabilisierung und Erhalt der kulturellen Vielfalt beitragen.
Insbesondere:
  • künstlerische Projekte und Kooperationen, Veranstaltungen und Programmentwicklung
  • digitale Entwicklung und Netzwerkbildung
  • Qualifikationsangebote
  • Reise-, Ausstattungs-, Personal-, Betriebskosten
  • Schutzräume für geflüchtete Künstler*innen und Institutionen im Exil zur Sicherstellung ihrer Weiterarbeit
  • Schutz des kulturellen Erbes

Für kleinere Vorhaben im vereinfachten Antragsverfahren kann eine Fördersumme bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Für umfangreichere Vorhaben eine Fördersumme von bis zu 25.000 Euro.

Nicht gefördert werden können:
  • Einzelpersonen und Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und/oder Organisationen, die ihren Sitz in Deutschland haben (siehe Förderangebote für Kulturschaffende aus der Ukraine und Kulturförderungen)
  • bereits begonnene Projekte
  • karitative Vorhaben
  • Benefizveranstaltungen
  • Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten
  • wissenschaftliche Vorhaben

  • Relevanz der Organisation für die lokale Kulturszene und die Zivilgesellschaft
  • Qualität und Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
  • plausibles Konzept und realistische Umsetzbarkeit hinsichtlich Zeit, Personal und Ressourcen
  • Die Arbeit der Organisation ist durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen und es stehen keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung.
  • Die Organisation ist berechtigt, internationale Fördermittel zu erhalten und kann deren Verwendung in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Vergaberecht und den Antikorruptionsstandards gewährleisten und nachweisen.
  • Gegen die Organisation ist kein offizielles Konkursverfahren eingeleitet oder anhängig.

Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 10.000 Euro:
  • ausgefülltes Online-Antragsformular
  • Projektbeschreibung
  • Profil der Organisation
  • zeitlicher Ablaufplan
  • Liste der Beteiligten oder Mitarbeiter*innen im Projekt mit Funktion und Wohnort
  • Finanzplan mit Ausgaben und Einnahmen inkl. Sachleistungen
  • Bestätigungen über weitere Einnahmen
  • Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Erklärung über die aktuelle finanzielle Situation der Organisation in Übereinstimmung mit den Förderkriterien des Fonds
  • Dokumente wie Flyer, Programme oder Links zu Websites oder Videos, die die Arbeit der Organisation im Kultur- oder Bildungsbereich zeigen

Für Projekte mit einer Fördersumme von 10.001 bis 25.000 Euro:
alle oben genannte Dokumente und zusätzlich:
  • Nachweis über Rechtsform und Registrierung der antragstellenden Organisation
  • Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre oder andere Dokumente wie Prüfberichte oder Einnahme-Ausgabeberechnungen oder Finanzpläne bereits durchgeführter Projekte oder Eigenerklärung über die Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises

Wir entscheiden innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Eingang des Antrags über eine Förderung.

Die Projektdurchführung muss bis spätestens 31.12.2022 erfolgen.

Aus organisatorischen Gründen muss der Antrag auf Englisch gestellt werden.
Benötigen Sie eine Übersetzungsunterstützung? Wenden Sie sich bitte an uns.
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Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Bewerbungsschluss

Der Antrag kann ab sofort bis spätestens 30.09.2022 eingereicht werden.
 

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Bereich Bildung und Diskurse | Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung
stabilisierungsfonds@goethe.de

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