Erzieherausbildung
QUALIFIKATION VON FACHKRÄFTEN

Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher ist bundesweit bisher noch nicht einheitlich geregelt. Sie dauert zwischen zwei und vier Jahren. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Realschulabschluss. Ausbildungsstätten sind Fachschulen für Sozialpädagogik – in manchen Regionen auch Berufsakademien oder Berufskollegs. Mittlerweile besteht außerdem die Möglichkeit, die Erzieherausbildung in Form eines Fachhochschulstudiums zu absolvieren.
 
Derzeit befindet sich die Erzieherausbildung im Umbruch. So führt Baden-Württemberg zum Schuljahr 2012/2013 eine dualorientierte Ausbildung ein, die eine enge Verzahnung von schulischen und praktischen Elementen vorsieht. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz, ist außerdem eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Auch gibt es früh- und kindheitspädagogische Studiengänge, die auf die Arbeit in einer Kindertagesstätte vorbereiten können. Die Hochschulausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher ist im Ausland schon lange Standard.

Die Ausbildungsordnungen der einzelnen Bundesländer sind auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Öffentlicher und freier Ausbildungsstätten für Erzieherinnen und Erzieher (BöefAE) zu finden. Ein anderer Link gibt konkrete Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der Erzieherausbildung.
 
Wenn Kinderbetreuungseinrichtungen zu (Sprach-)Bildungsstätten werden, bedeutet das für die Erzieherinnen und Erzieher, dass sie mit einem völlig neuen Aufgabenspektrum konfrontiert sind: Sie müssen den Kindern nicht nur sprachliche Lernimpulse bieten, sondern auch die Entwicklungsprozesse der Kinder wahrnehmen, Störungen erkennen und ihre Ergebnisse festhalten, um etwa die Eltern des Kindes über die Sprachentwicklung zu informieren. Außerdem müssen sie Sprachfördereinheiten konzipieren, durchführen und evaluieren.
 
Im länderübergreifenden Lehrplan für Erzieherinnen und Erzieher von 2012 (allerdings bisher nur als Entwurf vorhanden) ist die Kompetenzentwicklung im Bereich der Sprachförderung curricular verbindlich. Die curriculare Ausgestaltung des Bildungsbereiches im Einzelnen erfolgt durch die Länder. Dies schließt allerdings nicht die Kompetenz zur Vermittlung von Fremdsprachen ein. Hier übernehmen vor allem Fort- und Weiterbildungen die Zusatzqualifikation zur Spracherzieherin und Spracherzieher. Dies erfordert ein gewisses Maß an Engagement und Eigeninitiative von den Erzieherinnen und Erziehern.
 

Die „Nürnberger Empfehlungen zum frühen Fremdsprachenlernen“ formulieren einige Anforderungen an Facherzieher und Sprachlehrkräfte im Elementar- und Primarbereich:

  • Sie sollten altersgemäße Varianten der Zielsprache sicher beherrschen.
  • Das sprachliche Repertoire sollte ausreichend sein, um inhaltlich angemessen, sprachlich variantenreich und korrekt sowie emotional angemessen über unterrichtsrelevante Themen kommunizieren zu können.
  • Sie sollten sich um die (Weiter-)Entwicklung ihrer Kompetenzen intensiv und aktiv bemühen und gegebenenfalls selbst adäquate Fortbildungen initiieren.
  • Sie sollten ihre zentrale Rolle im frühen Fremdsprachenlernen und ihren Aufgabenbereich im Zusammenhang mit allen anderen am Lernprozess Beteiligen reflektieren, was auch Partner außerhalb des Lernortes Kindergarten/Grundschule einschließt.
  • Sie sollten die Zusammenarbeit mit den Eltern suchen und fördern und sie für den Lernprozess nutzbar machen.
  • Sie tragen auch die Verantwortung für die Entwicklung und das Ansehen ihres Berufs und sollten sich im eigenen Interesse für den Status und die Attraktivität des frühen Fremdsprachenlernens engagieren.
 
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