Projektförderung
Projektfonds Bildende Kunst

Mit dem Projektfonds Bildende Kunst unterstützt das Goethe-Institut die internationale Vernetzung von Kulturschaffenden aus Deutschland und der Welt. Er fördert Projekte, die künstlerische und kuratorische Kooperationen über nationale und kontinentale Grenzen hinweg betreiben. Der Fonds bietet so die Chance, grenzüberschreitende Diskurse und Forschungsfragen in komplex und überregional angelegten Projekten zu bearbeiten und mit Formaten, Prozessen und Strukturen der Zusammenarbeit zu experimentieren.

 Kunstinstallation Fotoausschnitt ©Tomás Espinosa und Red Comunitaria Trans, Social Poetics* am Kunstverein Göttingen, 2021, Foto: Marius Land

Förderbedingungen

Professionell arbeitende Kulturschaffende, Kuratoren*innen, Künstler*innen, Kunstvermittler*innen, Kunst- und Kulturtheoretiker*innen aus Deutschland und mindestens einem weiteren Land, die an einem gemeinsamen Projekt arbeiten.

Um die Förderung beantragen zu können, muss der Projektantrag von mindestens zwei gleichberechtigt agierenden Partner*innen eingereicht werden. Ein*e Partner*in muss Ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Deutschland haben während weitere Partner*innen in mindestens einem weiteren Land leben und arbeiten müssen.

  • Künstlerische und kuratorische Projekte mit länderübergreifenden kooperativen Arbeitsstrukturen und Fragestellungen, die eine hohe künstlerische Qualität und öffentliche Wirkung erwarten lassen.
  • Der Fonds lädt zum Experimentieren mit (interdisziplinären) Formaten der Kooperation und der Präsentation ein.
  • komplex angelegte Projekte, die vielfältige Kontexte, Regionen und Partner*innen einbeziehen, sind ausdrücklich erwünscht.
  • Der Projektfonds ist keine Vollfinanzierung. Es wird ein Anteil von Eigen- oder Drittmitteln am Gesamtbudget von mindestens 10% erwartet.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro.

  • Qualität des Vorhabens und Relevanz der beteiligten Kulturschaffenden in ihren jeweiligen Szenen
  • Wirkung der künstlerischen oder diskursiven Ergebnisse
  • Gegenwartsbezug der Fragestellungen
  • Ausgewogenheit und dialogischer Ansatz der Kooperation ohne Dominanz einer beteiligten Person oder Gruppe
  • Etablierung weiterwirkender Strukturen der Zusammenarbeit
  • nachhaltiger und kritischer Umgang mit Ressourcen
  • Berücksichtigung von Diversität und Inklusion
  • Budget mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln (mindestens 10% der Antragssumme) und solidem Finanzplan. Falls keine Eigenmittel vorhanden sind und das Einwerben von Drittmitteln nicht möglich ist, begründen Sie dies bitte.
  • Der Projektfonds Bildende Kunst will Raum dafür geben, westeuropäisch / nordamerikanisch geprägte Diskurse kritisch zu reflektieren und alternative Sichtweisen zu entwickeln.

Im Bewerbungsportal werden folgende Informationen abgefragt:
  • Die Kontaktdaten des*der Antragsteller*in
  • Die Namen und Profile aller Projektpartner*innen
  • Die Namen relevanter Teilnehmer*innen
  • Informationen zum Projekt selbst (Titel, Kurzbeschreibung, detaillierte Beschreibung, Verortung, etc.
    Einen Leitfaden zur Projektbeschreibung finden Sie hier:
  • Zeitplan
  • Budget (Einnahmen, Ausgaben, Eigen- und Drittmittel)

Folgende Informationen laden Sie bitte als Dokumente im pdf-Format im Portal hoch:
  • Ein detaillierter Budgetplan (Sie können auf diese Vorlage zurückgreifen. Sie können gerne auch eigene Vorlagen nutzen oder erstellen.) ​​​​​​​
  • Die unterschriebenen Teilnahmebestätigungen aller Projektpartner*innen (diese kann frei und formlos gestaltet werden. Gerne können alle Partner*innen eine gemeinsame Erklärung verfassen und unterschreiben)
  • Einladungen bzw. Unterstützungs- und Förderzusagen von Institutionen

Sie können zusätzliche Dokumente einreichen, die für Ihr konkretes Projekt relevant sind.

Sie haben die Möglichkeit, Links zum Projekt, zu persönlichen und institutionellen Webseiten, bisherigen künstlerischen oder kuratorischen Projekten, etc. im Portal einzufügen.

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

 

  • Anträge können vom 1. September bis Mitte Oktober für das Folgejahr gestellt werden. Das jeweils exakte Datum finden Sie unter „Nächster Bewerbungsschluss“ auf dieser Seite.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das digitale Förderportal des Goethe-Instituts, das jeweils für diesen Zeitraum geöffnet wird.
  • Sollten Sie noch kein Profil im Portal haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Den Link zum Portal finden Sie auf dieser Seite, sobald das Portal geöffnet ist.
  • Diejenige Person aus ihrem Projektteam, die für sich ein Profil erstellt und mit der Antragstellung beginnt, wird zum*zur offiziellen Antragsteller*in. Alle weiteren Projektpartner*innen werden im Portal erfasst und bestätigen Ihre Teilnahme durch eine unterschriebene Erklärung. Diese kann gerne gemeinsam von allen Projektbeteiligten verfasst und unterzeichnet werden.
  • Anträge müssen in Englischer Sprache eingereicht werden.
  • Der finale Entscheid der Jury wird jeweils Mitte Januar des Folgejahres bekannt gegeben. Es können bis zu 5 Projekte pro Jahr gefördert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Nächster Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss für Projekte mit Projektbeginn 2025 ist der 15. Oktober 2024 um 15:00 Uhr (MEZ). Bewerbungen sind ab dem 1. September 2024 möglich.

Die Entscheidung der Jury wird jeweils Mitte Januar bekannt gegeben.
 
Näheres folgt in Kürze.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Projektfonds Bildende Kunst
projektfonds@goethe.de

FAQ

Um die Bewerbung einzureichen, müssen Sie oder Ihr*e Projektpartner*in im Förderportal des Goethe-Instituts ein Profil anlegen. Sie können sich als Person oder als Institution bzw. Kollektiv (unter Angabe einer konkreten Kontaktperson) registrieren. Der*die Projektpartner*in, die dieses Profil anlegt und anschließend den Antrag ausfüllt, ist offizielle Antragsteller*in. Ihre Projektpartner*innen können Sie im Bewerbungsportal vorstellen. Alle Projektpartner*innen müssen Ihre Teilnahme am Projekt bestätigen. Hierzu laden Sie entweder individuell oder gemeinsam verfasste und unterschriebene, formlose Bestätigungsschreiben im Portal hoch.

Wir erwarten die Kooperation mit mindestens einer Institution (Museum, Kunstverein, Projektraum, etc.).

Die Bewerbung einer Institution als Hauptantragsteller erfordert, dass Sie eine konkrete Person als Ansprechpartner*in nennen, die kreativ und auf Augenhöhe mit den Projektpartner*innen am Projekt arbeitet. Die Rolle und vorgesehene Arbeitsweise dieser Person führen Sie im Antrag aus. Grundsätzlich ist eine solche Bewerbung also nicht ausgeschlossen, allerdings müssen Sie darauf achten, dass es sich bei einer solchen Konstellation nicht um die Beauftragung eines Künstlers/Kurators oder einer Künstlerin/Kuratorin handelt.

Ebenso können sich auch zwei Institutionen mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, wenn es alle weiteren Kriterien erfüllt. Wir bevorzugen ggf. kleinere, weniger finanzstarke Institutionen.

Nein, das ist nicht möglich.

Bei der Konzeption von Formaten sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt, solange die Kriterien der transnationalen, gleichberechtigten Kooperation in einem neu entstehenden, inhaltlich fokussierten Projekt erfüllt sind. Auch digitale Formate sind möglich. 

Der Projektfonds bietet die Chance, grenzüberschreitende Diskurse und Forschungsfragen aufzugreifen und will Raum dafür geben, westeuropäisch/nordamerikanisch geprägte Diskurse kritisch zu reflektieren und alternative Sichtweisen zu entwickeln. Deshalb müssen Projekte Protagonist*innen aus mindestens zwei Ländern (darunter Deutschland) miteinander verbinden. Um zu betonen, dass bei den Projekten nicht Deutschland im Fokus stehen soll, ist die Präsentation der Projekte außerhalb Deutschlands verpflichtend. Komplexe Projektstrukturen, die in ihrer Vernetzung über ein Tandem hinausgehen, sind ausdrücklich willkommen. Es ist gewünscht, dass die Projekte über ein erweitertes Rahmenprogramm verfügen. Dieses kann beispielsweise Führungen, Artist-Talks oder die Erarbeitung einer Publikation umfassen. Auch die nachhaltige Einbindung der Umgebung des Ausstellungsortes sowie die Einbettung von (Infra-)Strukturen, die nach dem Ablauf des Projektes im jeweiligen Gastland verbleiben, gewährleisten/erhöhen die Komplexität. Schließlich begrüßen wir partizipative, integrative und interaktive Projektinhalte, die die lokale Szene und die Bewohner*innen um den Ausstellungsort involvieren und somit den Grundstein eines langfristigen Austausches ermöglichen.

Beispiele für Projekte früherer Förderungen

Sie müssen das Projekt an mindestens einem Ort in einem professionellen Umfeld außerhalb Deutschlands öffentlich präsentieren. Interventionen im öffentlichen Raum sind möglich.

  • Wir fördern keine Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung schon begonnen haben. (Vernetzungstreffen sowie Konzeption und Planung des Projektes im Vorfeld seiner Umsetzung dürfen natürlich stattfinden.) Dazu zählen:
    - bereits angelaufene Projekte und Langzeitprojekte
    - sowie regelmäßig stattfindende Projekte, wie etwa Biennalen.
  • Ebenso fördern wir keine Projekte, bei denen die Gleichrangigkeit der Projektpartner*innen und der dialogische Ansatz nicht gewahrt sind. Dazu zählen:
    - Auftragsarbeiten
    - Ausstellungen, Residenzaufenthalte sowie Reisen individueller Künstler*innen oder Kurator*innen auf Einladung einer Institution.
    - bestehende Ausstellungen, die an einem weiteren Ort gezeigt werden sollen
    - Residenzprogramme.
  • Schließlich fördern wir keine reinen Publikationsprojekte

Finanziert werden sowohl Honorare als auch die Reise-, Aufenthalts- und Visakosten für die Teilnehmer*innen als auch temporäre Raummieten und die Produktionskosten des Projektes und seiner Präsentation selbst. Per Diems können entsprechend des Bundesreisekostengesetztes angegeben werden.

Allein laufende Kosten und Fixkosten (wie etwa Mieten oder Strom- und Heizkosten beteiligter Institutionen, etc.) können nicht über den Fonds finanziert werden.

Eine nachträgliche Erhöhung der Fördersumme ist ausgeschlossen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Details Ihres Finanzierungsplans ändern, vor allem aber, wenn Sie Förderzusagen bzw. – absagen von Dritten erhalten und diese sich auf die Durchführbarkeit Ihres Projektes auswirken.
 

Sollten Ausgaben im Rahmen des beantragten Projektes bereits vor der Antragstellung oder Bewilligung notwendig sein, beantragen Sie bitte mit der Einreichung der Unterlagen formlos den sogenannten vorzeitigen Maßnahmebeginn (Projektbeginn). Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmebeginn ist keine verbindliche Absichtserklärung oder Zusage einer Förderung durch das Goethe-Institut. Alle Buchungen und Verträge, die vor einer verbindlichen Zusage abgeschlossen werden, werden auf eigenes Risiko getätigt. Zahlungen, die vor Beginn der Förderung getätigt werden, können nicht rückwirkend über die Förderung abgerechnet werden und müssen aus Eigen- oder Drittmitteln bezahlt werden.
 

Im Falle eines positiven Förderentscheids müssen die Antragssteller*innen einen aktualisierten Finanzierungsplan vorlegen, aufgrund dessen die Fördersumme final festgelegt wird. Zwischen den Antragsteller*innen und dem Goethe-Institut, vertreten durch den Fachbereich Bildende Kunst, wird ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag legt den Rahmen des Projekts, die Fördersumme und die Nutzungs- und Urheberrechte beider Vertragsparteien fest; des Weiteren regelt er die Rechte und Pflichten der Antragsteller*innen sowie des Goethe-Instituts.

Darüber hinaus legt der Vertrag die Modalitäten bei der Auszahlung der Fördersumme fest. Die Gesamtsumme wird in Raten ausgezahlt und muss bis Ende des Jahres abgerufen werden. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

Die geförderten Projekte werden auf der Webseite des Goethe-Instituts vorgestellt. Dazu senden Sie uns bitte bereits nach der Förderzusage eine kurze Projektbeschreibung und ein das Projekt repräsentierendes Bild zu. Text und Bild können jederzeit aktualisiert werden.

Nach dem Ende des Projekts müssen neben einer fotografischen Dokumentation und einem Abschlussbericht auch eine Abrechnung der Fördermittel mit Rechnungsbelegen eingereicht werden.

Die Bundeshaushaltsordnung § 70 BHO - Einzelnorm muss bei allen Ausgaben im Rahmen der Förderung eingehalten werden.     
 

Weitere Informationen

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