Kontakt und Einschreibung
Salvador
Sie haben Interesse an einem unserer Deutschkurse oder brauchen noch weitere Informationen? Gerne können Sie im Sprachkursbüro vorbeikommen und sich dort persönlich beraten lassen.
Montag–Donnerstag | 09:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Die Einschreibung erfolgt in unserem Sprachkursbüro. Für die Einschreibung müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Sie kann von einem Dritten erledigt werden, sofern dieser über die dafür notwendigen Informationen verfügt (vollständiger Name und Adresse, Geburtsdatum und Ort, gewünschter Kurs).
Durch einen Einstufungstest finden wir heraus, welche Vorkenntnisse Sie haben, legen gemeinsam mit Ihnen ein Lernziel fest und wählen mit Ihnen einen geeigneten Kurs aus. Unser Einstufungstest (schriftlich) ist kostenlos und kann ohne Voranmeldung abgelegt werden.
Wir bieten Kurse
- von März bis Juli (Herbstsemester)
- von August bis Dezember (Frühlingssemester)
Semestertermine 2. Semester 2023
Einschreibungen: Montag bis Freitag 09:00 - 13:00h. Montag bis Donnerstag 14:00 - 19:00
Extensivkurse August bis Dezember (16 Wochen)
14.08. – 04.12.2023, Montags und Mittwochs
15.08. – 12.12.2023 , Dienstags und Donnerstags
19.08. – 02.12.2023, Samstags
Intensivkurse (8 Wochen)
15.08 – 17.10.2023
Dienstags und Donnerstags von 18:30 bis 21:45
Superintensivkurse (3 Wochen)
TBD, Montag bis Freitag
Individualkurs
Zeitplan zu kombinieren
Ferientermine (unterrichtsfreie Zeit)
07.09 Unabhängigkeit Brasiliens
12.10 Nationalheiliger
02.11 Tag der Toten
15.11 Republikstag
08.12 Stadt Heiliger
- von März bis Juli (Herbstsemester)
- von August bis Dezember (Frühlingssemester)
Semestertermine 2. Semester 2023
Einschreibungen: Montag bis Freitag 09:00 - 13:00h. Montag bis Donnerstag 14:00 - 19:00
Extensivkurse August bis Dezember (16 Wochen)
14.08. – 04.12.2023, Montags und Mittwochs
15.08. – 12.12.2023 , Dienstags und Donnerstags
19.08. – 02.12.2023, Samstags
Intensivkurse (8 Wochen)
15.08 – 17.10.2023
Dienstags und Donnerstags von 18:30 bis 21:45
Superintensivkurse (3 Wochen)
TBD, Montag bis Freitag
Individualkurs
Zeitplan zu kombinieren
Ferientermine (unterrichtsfreie Zeit)
07.09 Unabhängigkeit Brasiliens
12.10 Nationalheiliger
02.11 Tag der Toten
15.11 Republikstag
08.12 Stadt Heiliger
Kurstyp | Preis pro Semester / Ratenzahlung |
Extensivkurse | R$ 2.749 / 2 Raten à R$ 1.449,50, 4 Raten à R$ 796,75, 6 x R$ 572,50 |
Individualkurs | R$ 5.200,00 / Einmalzahlung |
Alle Spezialkurse mit 32 UE |
R$ 200 / Einmalzahlung R$ 100 / Einmalzahlung (für Extensivkurs-Teilnehmer*innen) |
Intensivkurse | R$ 2.749 / 2 Raten à R$ 1.449,50 |
Superintensivkurse | R$ 2.749 / Einmalzahlung |
Bimester-Kurse | R$ 1.100 / 2 Raten à R$ 550 |
Jugendkurs | R$ 1.290 / 2 Raten à R$ 695, 4 Raten à R$ 350 |
Hinweise
Die Einschreibung und das Ablegen eines Einstufungstests ist gratis, Lehrbücher sind im Kurspreis nicht enthalten!
Zahlungen als Gesamtsumme per Bargeld, Scheck, mit Kreditkarte Visa, mit Visa Electron oder in Raten. In Raten sind nur per Kreditkarte möglich.
Intensivkurse mit 64 UE und Bimester-Kurse mit 32 UE können maximal in zwei Raten bezahlt werden. Die 1. Rate wird bei der Einschreibung fällig, die zweite Rate noch offen
Superintensivkurse mit 64 UE werden in einmal bezahlt.
Nahe Verwandte der Kursteilnehmern/innen, die Kurse mit 64 Unterrichtsstunden ohne Ermäßigung besuchen, haben den Anspruch auf 10% Ermäßigung.
Kostenbeiträge
Zweitschrift von Zertifikate, Zeugnisse, usw.: R$ 80
Kündigung oder Sperrung: R$ 249
Nachprüfung: R$ 80
1. Mindestalter
Mindestalter für Erwachsenenkurse: 15 Jahre. Altersgruppe für Jugendkurse: 11 bis 14 Jahre
2. Anzahl der Kursteilnehmer*innen pro Klasse
Mindestanzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 8. Maximale Anzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 16. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Klasse in Ausnahmefällen zu ändern.
3. Einstufungstest
Vor der Anmeldung müssen neue Kursteilnehmer*innen mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache einen Einstufungstest absolvieren, ebenso ehemalige Kursteilnehmer*innen des Goethe-Instituts, die ihre Deutschkurse länger als ein Jahr unterbrochen haben. Der Test muss unter cursos-salvadorbahia@goethe.de angefordert werden.
4. Einschreibung
4.1 Die Anmeldung kann persönlich im Kurssekretariat erfolgen, wenn das Goethe-Institut geöffnet ist, oder per "Anmeldeformular" auf der Website des Goethe-Instituts Salvador-Bahia.
4.2 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin gilt als eingeschrieben, sobald er oder sie die Einschreibebestätigung per E-Mail oder persönlich erhält.
4.3 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin, und bei Minderjährigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, erklären durch die Zustimmung zu den Einschreibebedingungen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Salvador-Bahia kennen und mit ihr einverstanden sind.
5. Zahlung
5.1 Das Goethe-Institut Salvador-Bahia erhebt keine Einschreibegebühren. Bei der Anmeldung haben die Kursteilnehmer*innen oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen die aktuelle Kursgebühr für den jeweiligen Kurs zu entrichten. Das Datum der Zahlung der letzten Rate darf den letzten Unterrichtstag des gewählten Kurses nicht überschreiten.
5.2 Bankgebühren und alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung von Kursgebühren liegen in der Verantwortung der Kursteilnehmer*innen und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter*innen.
5.3 Bei Nichtzahlung behält sich das Goethe-Institut Salvador-Bahia das Recht vor, die Kursteilnehmer*innen und/oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen über den ausstehenden Betrag zu informieren und bei Nichtzahlung die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten und den Betrag zum Inkasso weiterzuleiten, sowie keine weiteren Einschreibungen von Kursteilnehmer*innen aufzunehmen, die ihre Raten nicht bezahlt haben.
5.4 Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Ausstellung der Rechnungen (nota fiscal) über den gezahlten Gesamtbetrag in maximal 5 Arbeitstagen.
6. Absage von Kursen durch das Goethe-Institut Salvador-Bahia
6.1 Das Goethe-Institut Salvador-Bahia behält sich das Recht vor, noch nicht begonnene Kurse und Kurse, die eine Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht haben, abzusagen. Nur Kurse, für die sich bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl von Teilnehmern ordnungsgemäß angemeldet hat, sind wirksam.
6.2 Bei Ausfall von Kursen oder Lehrveranstaltungen bietet das Goethe-Institut den Kursteilnehmer*innen andere Möglichkeiten von Tagen und Zeiten an. Wenn die vom Goethe-Institut vorgeschlagenen Optionen aus irgendeinem Grund für die Kursteilnehmer*innen nicht geeignet sind, können sie eine Rückerstattung der gesamten bis dahin gezahlten Gebühren beantragen.
6.3 Das Goethe-Institut haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen, wenn dieser auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Goethe-Instituts liegen, zurückzuführen ist. Sollte das Goethe-Institut aufgrund höherer Gewalt keinen analogen Unterricht abhalten können, behält es sich das Recht vor, den Unterricht den allgemeinen Gegebenheiten anzupassen, z.B. durch Online- oder Streaming-Unterricht.
6.4 Das Goethe-Institut erstattet keine Kosten für gekaufte Lehrmaterialien.
7. Kursabbruch und Übertragung durch Kursteilnehmer*innen
7.1 Kursteilnehmer*innen, die, aus welchem Grund auch immer, den Kurs, für den sie regulär eingeschrieben sind, stornieren oder zurückziehen, müssen dies dem Sekretariat schriftlich mitteilen.
7.2 Das vom Sekretariat bestätigte Eingangsdatum des Stornierungsantrags legt den Beginn der Rückerstattungsberechnung fest, die proportional zu den im Kurs besuchten Klassen erfolgt.
7.3 Anträge auf Rückerstattung werden nur berücksichtigt, solange die Anzahl der Unterrichtsstunden, die bis zum Datum des Antrags belegt wurden, 75% des gesamten Kurspensums nicht übersteigt, unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer bzw. die Kursteilnehmerin diese Kurse besucht hat oder nicht. Nach 75% der gesamten Kursleistung wird keine Rückerstattung oder Ratenzahlungsbefreiung mehr gewährt.
7.4 Ausgehend vom Datum des Eingangs der Anmeldung des Kursteilnehmers bzw. der Kursteilnehmerin berechnet das Sekretariat anteilig die Belastung oder Gutschrift. Das Goethe-Institut berechnet alle Unterrichtsstunden des Kurses bis zum Datum des Stornierungsantrags, unabhängig davon, ob die Kursteilnehmer*innen diese Stunden besucht haben oder nicht. Darüber hinaus behält das Goethe-Institut 10% der gesamten Kursgebühr als Vertragsstrafe ein. Sofern nicht die gesamte Kursgebühr bezahlt wurde, sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, diese sofort zu bezahlen. Im Falle eines Guthabens können die Kursteilnehmer*innen gemäß 7.3 eine Rückerstattung beantragen oder dieses Guthaben als Teil der Zahlung für einen Kurs in einem folgenden Kurs verwenden.
7.5 Für Kurse, die virtuell unterrichtet werden, wird den Kursteilnehmer*innen eine maximale Frist von 7 (sieben) Tagen nach der Einschreibung garantiert, um den Kurs ohne Anwendung einer Vertragsstrafe zu stornieren.
7.6 Klassenwechsel müssen die Kursteilnehmer*innen schriftlich beim Kurssekretariat unter Angabe des Grundes für den Wechsel beantragen. Die Anfrage wird entsprechend der Anzahl der verfügbaren Plätze in der gewünschten Klasse erfüllt.
7.7 Beim Wechsel von einer Klasse einer niedrigeren Preiskategorie in eine Klasse einer höheren Preiskategorie sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, den vollen Differenzbetrag zum Zeitpunkt des Wechsels zu zahlen.
7.8 Der Online-Kurs wird nicht aufgezeichnet. Das Nachholen von Unterrichten in anderen Klassen oder als Individualunterricht ist nicht möglich.
8. Ersatztermin für Klassentests
8.1 Eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 wird erhoben, um einen Ersatztermin für einen Klassentest zu vereinbaren.
8.2 Sollten die Kursteilnehmer*innen diesem Ersatztermin nicht wahrnehmen können, werden Rückerstattungsanträge nur bis 24 Stunden vor dem Ersatztermin akzeptiert. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
8.3 Es besteht die Möglichkeit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer dokumentierten fachlichen Begründung eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr oder einen Rücktritt zu beantragen.
9. Bestehen des Kurses
9.1 Das Bestehen eines bestimmten Kurses in der Präsenz- oder Live-Online-Modalität setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=6,0) und 75% (fünfundsiebzig Prozent) Anwesenheit im Unterricht voraus.
9.2 Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltung in der Modalität Blended Learning (via Lehrplattform) setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=7,0) und eine Anwesenheit von 75% (fünfundsiebzig Prozent) voraus.
9.3 Der Zugriff auf die Kursinhalte im Blende Learning-Format ist bis zu 3 Monate nach dem letzten Kurstag möglich.
10. Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs
10.1 Erfolgreiche Kursteilnehmer*innen können am Ende des Kurses im Kurssekretariat eine Teilnahmebescheinigung beantragen. Diese wird innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses ausgestellt.
10.2 Kursteilnehmer*innen, die keine Note erhalten oder den Kurs nicht bestehen, erhalten keine Teilnahmebescheinigung, können aber eine kostenlose Bescheinigung über die besuchten Kurse anfordern.
10.3 Wenn ein Duplikat der Teilnahmebescheinigung oder eine andere Art von Bescheinigung angefordert wird, wird eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben. Für die Versendung per Post wird ebenfalls eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben.
11. Pflichten des Kursteilnehmer*innen
11.1 Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts São Paulo und die sonstigen am Goethe-Institut geltenden Regeln zu beachten und einzuhalten.
11.2 Film- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind ohne ausdrückliche Genehmigung strengstens untersagt.
11.3 Wir bitten darum, in Online-Kursen die Kamera eingeschaltet zu lassen, um die Interaktion zwischen Lehrer und Schüler zu erleichtern.
12. Abschließende Überlegungen
12.1 Die Kursteilnehmer*innen ermächtigen das Goethe-Institut São Paulo, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
12.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklären die Kursteilnehmer*innen, dass ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts São Paulo bekannt sind.
Panorama das taxas administrativas relativas aos cursos cobradas pelo Goethe-Institut Salvador-Bahia:
Mindestalter für Erwachsenenkurse: 15 Jahre. Altersgruppe für Jugendkurse: 11 bis 14 Jahre
2. Anzahl der Kursteilnehmer*innen pro Klasse
Mindestanzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 8. Maximale Anzahl von Kursteilnehmer*innen pro Klasse: 16. Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer*innen pro Klasse in Ausnahmefällen zu ändern.
3. Einstufungstest
Vor der Anmeldung müssen neue Kursteilnehmer*innen mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache einen Einstufungstest absolvieren, ebenso ehemalige Kursteilnehmer*innen des Goethe-Instituts, die ihre Deutschkurse länger als ein Jahr unterbrochen haben. Der Test muss unter cursos-salvadorbahia@goethe.de angefordert werden.
4. Einschreibung
4.1 Die Anmeldung kann persönlich im Kurssekretariat erfolgen, wenn das Goethe-Institut geöffnet ist, oder per "Anmeldeformular" auf der Website des Goethe-Instituts Salvador-Bahia.
4.2 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin gilt als eingeschrieben, sobald er oder sie die Einschreibebestätigung per E-Mail oder persönlich erhält.
4.3 Der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin, und bei Minderjährigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, erklären durch die Zustimmung zu den Einschreibebedingungen, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Salvador-Bahia kennen und mit ihr einverstanden sind.
5. Zahlung
5.1 Das Goethe-Institut Salvador-Bahia erhebt keine Einschreibegebühren. Bei der Anmeldung haben die Kursteilnehmer*innen oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen die aktuelle Kursgebühr für den jeweiligen Kurs zu entrichten. Das Datum der Zahlung der letzten Rate darf den letzten Unterrichtstag des gewählten Kurses nicht überschreiten.
5.2 Bankgebühren und alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Zahlung von Kursgebühren liegen in der Verantwortung der Kursteilnehmer*innen und/oder ihrer gesetzlichen Vertreter*innen.
5.3 Bei Nichtzahlung behält sich das Goethe-Institut Salvador-Bahia das Recht vor, die Kursteilnehmer*innen und/oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen über den ausstehenden Betrag zu informieren und bei Nichtzahlung die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten und den Betrag zum Inkasso weiterzuleiten, sowie keine weiteren Einschreibungen von Kursteilnehmer*innen aufzunehmen, die ihre Raten nicht bezahlt haben.
5.4 Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Ausstellung der Rechnungen (nota fiscal) über den gezahlten Gesamtbetrag in maximal 5 Arbeitstagen.
6. Absage von Kursen durch das Goethe-Institut Salvador-Bahia
6.1 Das Goethe-Institut Salvador-Bahia behält sich das Recht vor, noch nicht begonnene Kurse und Kurse, die eine Mindestanzahl von Anmeldungen nicht erreicht haben, abzusagen. Nur Kurse, für die sich bis zum Anmeldeschluss die Mindestanzahl von Teilnehmern ordnungsgemäß angemeldet hat, sind wirksam.
6.2 Bei Ausfall von Kursen oder Lehrveranstaltungen bietet das Goethe-Institut den Kursteilnehmer*innen andere Möglichkeiten von Tagen und Zeiten an. Wenn die vom Goethe-Institut vorgeschlagenen Optionen aus irgendeinem Grund für die Kursteilnehmer*innen nicht geeignet sind, können sie eine Rückerstattung der gesamten bis dahin gezahlten Gebühren beantragen.
6.3 Das Goethe-Institut haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen, wenn dieser auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Krieg oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Goethe-Instituts liegen, zurückzuführen ist. Sollte das Goethe-Institut aufgrund höherer Gewalt keinen analogen Unterricht abhalten können, behält es sich das Recht vor, den Unterricht den allgemeinen Gegebenheiten anzupassen, z.B. durch Online- oder Streaming-Unterricht.
6.4 Das Goethe-Institut erstattet keine Kosten für gekaufte Lehrmaterialien.
7. Kursabbruch und Übertragung durch Kursteilnehmer*innen
7.1 Kursteilnehmer*innen, die, aus welchem Grund auch immer, den Kurs, für den sie regulär eingeschrieben sind, stornieren oder zurückziehen, müssen dies dem Sekretariat schriftlich mitteilen.
7.2 Das vom Sekretariat bestätigte Eingangsdatum des Stornierungsantrags legt den Beginn der Rückerstattungsberechnung fest, die proportional zu den im Kurs besuchten Klassen erfolgt.
7.3 Anträge auf Rückerstattung werden nur berücksichtigt, solange die Anzahl der Unterrichtsstunden, die bis zum Datum des Antrags belegt wurden, 75% des gesamten Kurspensums nicht übersteigt, unabhängig davon, ob der Kursteilnehmer bzw. die Kursteilnehmerin diese Kurse besucht hat oder nicht. Nach 75% der gesamten Kursleistung wird keine Rückerstattung oder Ratenzahlungsbefreiung mehr gewährt.
7.4 Ausgehend vom Datum des Eingangs der Anmeldung des Kursteilnehmers bzw. der Kursteilnehmerin berechnet das Sekretariat anteilig die Belastung oder Gutschrift. Das Goethe-Institut berechnet alle Unterrichtsstunden des Kurses bis zum Datum des Stornierungsantrags, unabhängig davon, ob die Kursteilnehmer*innen diese Stunden besucht haben oder nicht. Darüber hinaus behält das Goethe-Institut 10% der gesamten Kursgebühr als Vertragsstrafe ein. Sofern nicht die gesamte Kursgebühr bezahlt wurde, sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, diese sofort zu bezahlen. Im Falle eines Guthabens können die Kursteilnehmer*innen gemäß 7.3 eine Rückerstattung beantragen oder dieses Guthaben als Teil der Zahlung für einen Kurs in einem folgenden Kurs verwenden.
7.5 Für Kurse, die virtuell unterrichtet werden, wird den Kursteilnehmer*innen eine maximale Frist von 7 (sieben) Tagen nach der Einschreibung garantiert, um den Kurs ohne Anwendung einer Vertragsstrafe zu stornieren.
7.6 Klassenwechsel müssen die Kursteilnehmer*innen schriftlich beim Kurssekretariat unter Angabe des Grundes für den Wechsel beantragen. Die Anfrage wird entsprechend der Anzahl der verfügbaren Plätze in der gewünschten Klasse erfüllt.
7.7 Beim Wechsel von einer Klasse einer niedrigeren Preiskategorie in eine Klasse einer höheren Preiskategorie sind die Kursteilnehmer*innen verpflichtet, den vollen Differenzbetrag zum Zeitpunkt des Wechsels zu zahlen.
7.8 Der Online-Kurs wird nicht aufgezeichnet. Das Nachholen von Unterrichten in anderen Klassen oder als Individualunterricht ist nicht möglich.
8. Ersatztermin für Klassentests
8.1 Eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 wird erhoben, um einen Ersatztermin für einen Klassentest zu vereinbaren.
8.2 Sollten die Kursteilnehmer*innen diesem Ersatztermin nicht wahrnehmen können, werden Rückerstattungsanträge nur bis 24 Stunden vor dem Ersatztermin akzeptiert. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
8.3 Es besteht die Möglichkeit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer dokumentierten fachlichen Begründung eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr oder einen Rücktritt zu beantragen.
9. Bestehen des Kurses
9.1 Das Bestehen eines bestimmten Kurses in der Präsenz- oder Live-Online-Modalität setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=6,0) und 75% (fünfundsiebzig Prozent) Anwesenheit im Unterricht voraus.
9.2 Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltung in der Modalität Blended Learning (via Lehrplattform) setzt das Erreichen des Mindestkonzepts "ausreichend" (=7,0) und eine Anwesenheit von 75% (fünfundsiebzig Prozent) voraus.
9.3 Der Zugriff auf die Kursinhalte im Blende Learning-Format ist bis zu 3 Monate nach dem letzten Kurstag möglich.
10. Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs
10.1 Erfolgreiche Kursteilnehmer*innen können am Ende des Kurses im Kurssekretariat eine Teilnahmebescheinigung beantragen. Diese wird innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Kurses ausgestellt.
10.2 Kursteilnehmer*innen, die keine Note erhalten oder den Kurs nicht bestehen, erhalten keine Teilnahmebescheinigung, können aber eine kostenlose Bescheinigung über die besuchten Kurse anfordern.
10.3 Wenn ein Duplikat der Teilnahmebescheinigung oder eine andere Art von Bescheinigung angefordert wird, wird eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben. Für die Versendung per Post wird ebenfalls eine Gebühr von R$ 100,00 erhoben.
11. Pflichten des Kursteilnehmer*innen
11.1 Die Kursteilnehmer*innen verpflichten sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts São Paulo und die sonstigen am Goethe-Institut geltenden Regeln zu beachten und einzuhalten.
11.2 Film- und Tonaufnahmen während des Unterrichts sind ohne ausdrückliche Genehmigung strengstens untersagt.
11.3 Wir bitten darum, in Online-Kursen die Kamera eingeschaltet zu lassen, um die Interaktion zwischen Lehrer und Schüler zu erleichtern.
12. Abschließende Überlegungen
12.1 Die Kursteilnehmer*innen ermächtigen das Goethe-Institut São Paulo, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
12.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklären die Kursteilnehmer*innen, dass ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts São Paulo bekannt sind.
Panorama das taxas administrativas relativas aos cursos cobradas pelo Goethe-Institut Salvador-Bahia:
Kursstornierung durch die Kursteilnehmer*innen (§7). | 10% der gesamten Kursgebühr als Vertragsstrafe |
Kurswechsel durch die Kursteilnehmer*innen (§7). | R$ 100,00 |
Durchführung eines Ersatztests (§8). | R$ 100,00 |
Ausstellung von Erklärungen (u.a. Teilnahmebescheinigungen) und Abschriften von Noten oder Kursen (§10). | R$ 100,00 |
Versand von Zeugnissen, Erklärungen, Abschriften und anderen Dokumenten per Post (§10). | R$ 100,00 |
Online Einschreibung
Für Stufe A1.1 sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Für weiteren Stufen wird eine individuelle Einstufung durchgeführt.Sofort einschreiben!