Stage

Das Goethe-Institut [Land] bietet für StudentInnen in höheren Semestern die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts, beteiligen sich an Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen, übernehmen Aufgaben in der Sprachkursarbeit, Programmarbeit, Verwaltung, Bildungskooperation Deutsch oder in den Bereichen Bibliothek und Information.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und freie Stellen.VoraussetzungenFür ein Praktikum am Goethe-Institut [Land] bestehen folgende Bedingungen:
  • Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
  • Kenntnisse in der Landessprache erwünscht
  • begonnenes/abgeschlossenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, juristischen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt
  • mindestens 3 Semester und nicht älter als 30 Jahre

Bereiche und Tätigkeiten

Bewerbungsverfahren

Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular in deutscher Sprache aus und fügen Sie Ihren Lebenslauf und ein Passbild an. Eine Referenz ist nicht nötig.

Wegen der sehr hohen Nachfrage nach Praktikumsplätzen empfehlen wir Ihnen, uns Ihre Bewerbung wenigstens ein Jahr vor dem Zeitraum, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten, zu schicken.

Vergütung und Versicherung

Für die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts und für Unterbringung/Reisekosten müssen Sie selbst sorgen, da Sie das Goethe-Institut Korea nicht unterstützen kann. In den meisten Fällen kann Ihnen das Goethe-Institut Korea bei der Zimmervermittlung behilflich sein. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Visa und Visabeschaffung

Aufgrund der damit verbundenen Kosten und des Zeitaufwands ist das Goethe-Institut Korea leider nicht in der Lage, Visa/Arbeitserlaubnisse für PraktikantInnen zu beantragen.

Deutsche Staatsangehörige brauchen für das Praktikum am Goethe-Institut Korea kein Visum bis zu 90 Tagen.

Anreise

 

Unterkunft

 

Praktikumsbestätigung und -bericht

Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.

Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.

Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben