Sicherheit
In Schulen, Internaten, Fortbildungsstätten und Jugendhotels gelten besonders strenge gesetzlich geregelte Sicherheitsvorkehrungen bezüglich Feuerschutz, Ausstattung für den Notfall, etc.
Hausordnung
In allen Schulen, Internaten, Fortbildungsstätten und Jugendhotels gelten die jeweiligen Hausordnungen, die in einigen Fällen (z.B. Alkoholverbot) strenger sein können als das Gesetz vorschreibt.
Allgemeingültige Regeln
- Ordnung und Sauberkeit in den Zimmern
- Respekt gegenüber anderen Kulturen und Religionen
- Absolutes Alkoholverbot
- Rauchverbot (entsprechend dem deutschen Gesetz)
- Nach unseren Hausordnungen und allgemeingültigen Regelungen sind sexuelle Kontakte während des Kurs- und Freizeitprogramms auf und außerhalb des Campus nicht gestattet.
- Mobbing und physische Gewalt werden nicht toleriert
- Internat und Campus dürfen nicht alleine verlassen werden
- Verlassen des Geländes und Abwesenheiten sind nur nach Absprache mit der Kursleitung möglich
- Übernachtung ist nur im Internat erlaubt
- Übernachtungsgäste sind nicht gestattet
Verlassen des Geländes
Im Sinne der Sicherheit müssen wir zu jeder Tageszeit, rund um die Uhr, wissen, wo die Kinder und Jugendlichen sich aufhalten.
Teilnehmer von Kinderkursen dürfen das Internatsgelände, bzw. den Campus nicht alleine verlassen.
Ältere Kinder oder Jugendliche dürfen nur nach Absprache mit dem Betreuungsteam das Gelände verlassen – jedoch nur in kleinen Gruppen und mindestens zu dritt. Sollten sich Kursteilnehmer über diese Bestimmungen hinwegsetzen, informieren wir die Eltern.
Falls Ihr Kind z.B. am Wochenende Verwandte in der Nähe des Kursortes besuchen möchte - darüber entscheiden Sie als Eltern. Wir benötigen jedoch vorab Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Bitte fordern Sie das Formular hierfür beim Kundenmanagement an.
Bitte beachten Sie, dass wir minderjährige Kinder nicht unbegleitet reisen lassen dürfen. Kinder müssen am Kursort von einem Verwandten abgeholt werden. Wir benötigen zudem vorab Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Bitte fordern Sie das Formular hierfür beim Kundenmanagement an.
Per Anhalter fahren ist nicht erlaubt.
Hinweis
Bei mehrfachen Verstößen gegen Regeln und Hausordnung kann in Ausnahmefällen eine vorzeitige Abreise erforderlich sein.
Sexuelle Kontakte jeder Art zwischen Kursteilnehmenden, auch im Falle des Einvernehmens, führen zu einer umgehenden Abreise ebenso wie wiederholtes Mobbing und physische Gewalt. Gesetzesverstöße können zur Anzeige gebracht werden.
Die mit einer Abreise verbundenen Kosten tragen die Eltern.