Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Zusatzqualifizierung Berufssprachkurse

Sie beabsichtigen, perspektivisch als Lehrkraft in Berufssprachkursen tätig zu werden?

Um als Lehrkraft in einem Berufssprachkurs unterrichten zu können, benötigen Sie eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Den Zugang zur Leitung von Berufssprachkursen und die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte regelt die Verordnung über die Durchführung von Berufssprachkursen nach § 18 DeuFöV Abs. 5 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Das Goethe-Institut Mannheim führt als zugelassener Träger des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2024 für angehende Lehrkräften in Berufssprachkursen die Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ-BSK) in mehreren Durchgängen durch.

Unser Angebot auf einen Blick

Unsere aktuellen Termine 2024

ZEITRAUM TERMINE
Montag, 29.04.2024
bis
Mittwoch, 31.07.2024
 
  • 16 Seminartermine binnen 13 Wochen in virtueller Präsenz
  • Gesamte Laufzeit der ZQ-BSK: 20 Wochen
  • inklusive individueller Bearbeitungszeit für das eigene Portfolio
  • Abgabefrist Portfolio: Mittwoch, 04.09.2024
   

Wie läuft eine ZQ-BSK ab?

Zuerst wählen Sie den für Sie passenden Termin und buchen einen Seminarplatz per E-Mail. Bitte nutzen Sie hierfür das hinterlegte Anmeldeformular und fügen Sie die geforderten Nachweise bei. 

Unsere Kundenmanager*innen bestätigen Ihnen, dass alle erforderlichen Anlagen eingereicht wurden bzw. fordert noch fehlende Unterlagen an und übersendet Ihnen eine vorläufige Teilnahmebestätigung sowie unsere Rechnung über eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,- EUR.  

Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, wird Ihre Anmeldung rechtsgültig. Sie erhalten den Zugang zu unserem Online-Selbstlernraum auf der Online-Lernplattform des Goethe-Instituts. 

Im Anschluss daran beginnt die eigentliche Zusatzqualifizierung für Berufslehrkräfte (ZQ-BSK).

Die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen beinhaltet:

  • Berufspraktisch ausgerichteter Unterricht mit Praxis- und Reflexionsphasen

  • Einführung in arbeitsweltliche Kommunikations­situationen

  • Vermittlung von berufsfeldübergreifender Methodenkompetenz

  • Eine aktive und hochmotivierte Gruppe mit max. 16 Teilnehmenden

  • Integrierte Bearbeitung von Portfolio-Aufgaben zu jedem Modul

Aufbau der Zusatzqualifizierung

Die ZQ BSK umfasst insgesamt 160 UE, die sich auf folgende Bausteine verteilen:
  • Modul 1: Grundlagen der Berufspädagogik (8 UE)
  • Modul 2: Berufsbezogene linguistische Kompetenz (8 UE)
  • Modul 3: Förderung des selbständigen Sprachenlernens und arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter (8 UE)
  • Modul 4: Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht (16 UE)
  • Modul 5: Evaluieren, Testen, Prüfen (8 UE)
  • Modul 6: Digitale Kompetenz (6 UE)
  • Modul 7: Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen (8 UE) 
  • Modul 8: Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt (8 UE)

Wenn Sie eine Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen haben, reicht diese noch bis zum 31.12.2021 auch für das Unterrichten in Berufssprachkursen aus. Ab dem 01.01.2022 müssen nach §18 Abs. 5 DeuFöV alle Lehrkräfte in Berufssprachkursen eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse vorweisen. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Zulassung nach §15 IntV beim BAMF.

Das BAMF erkennt Fortbildungen im Umfang von 80UE unter Umständen als Äquivalent zur ZQ BSK an, auch bestimmte Hochschulabschlüsse sind als Äquivalent anerkannt. Eine Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse und Fortbildungen finden Sie auf der Website des BAMF. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Direktzulassung ohne ZQ BSK.

Sie können sich direkt und parallel zu Ihrem beim BAMF gestellten Antrag zu einer ZQ-BSK am Goethe-Institut Mannheim anmelden. Zur Anmeldung müssen Sie Ihre Zulassung nach § 15 Abs. 1 oder 2 IntV nachweisen und die aktive oder beabsichtige Lehrtätigkeit in Berufssprachkursen seitens eines Kursträgers nachweisen. Diese Bestätigung muss uns im Original zugesendet werden. Sie finden den Vordruck hier

Nutzen Sie für diesen Nachweis bitte das vorgegebene Formular auf den Webseiten des BAMF.

Ihre Teilnahme an der ZQ BSK am Goethe-Institut Mannheim wird vom BAMF mit bis zu 940 EUR gefördert. Die Förderung erfolgt teilnehmerbezogen ausschließlich an das Goethe-Institut Mannheim als Träger dieser Zusatzqualifizierung. Das Goethe-Institut Mannheim erhebt von Ihnen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 200 EUR. Diese Verwaltungskostenpauschale stellen wir Ihnen vor Beginn der ZQ-BSK in Rechnung und bescheinigen Ihnen den Zahlungseingang durch eine schriftliche Teilnahmebescheinigung und Zahlungsbestätigung.

Eine teilweise Teilnahme an nur einigen Modulen ist leider nicht möglich. Sie müssen die ZQ BSK als Ganzes mit allen Modulen abgelegen.

Die ZQ BSK wird durch ein Zertifikat nachgewiesen. Dieses wird vergeben, wenn Sie 

  • regelmäßig teilgenommen haben (Fehlzeit maximal 15 % der gesamten Maßnahme).
  • das Portfolio in der geforderten Qualität fristgerecht spätestens fünf Wochen nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme eingereicht haben.

Nein. Diese Art der praktischen Unterstützung ist durch die TELC-Konzeption nicht vorgesehen. Das Portfolio ist Ihre eigenständige Arbeit, die Sie nach Maßgabe des Portfolio-Leitfadens erstellen. Sie allein sind für die Erstellung und individuelle Ausarbeitung verantwortlich. Dementsprechend sind Gemeinschafts- oder Partnerarbeiten nicht zulässig.

Zur Bestätigung der eigenständigen Leistung müssen Sie am Schluss des Portfolios eine Erklärung darüber unterschreiben, dass alle Teile von Ihnen selbst verfasst und Zitate gekennzeichnet worden sind.

Ja, auf S. 7 des Portfolio-Leitfadens finden Sie die Vorgaben zu Seitenzahl und Umfang.

Kontakt, Einschreibung und Informationen