Visum und Krankenversicherung

Beratung und Information © © Getty Images, OJO+, Caiaimage/Robert Daly Beratung und Information © Getty Images, OJO+, Caiaimage/Robert Daly

Visum

Ausführliche Informationen der aktuellen Einreisebestimmungen und ggf. notwendiger Visa finden Sie beim Auswärtigen Amt:


Bitte informieren Sie sich ggf. mindestens 12 Wochen vor der Reise über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen bei der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland:


Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bei Einreise als Tourist (ohne Visum) oder mit einem Schengen-Visum grundsätzlich nicht möglich ist. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie ein Deutschland-Visum beantragen. (Nur für wenige Länder - z.B. USA, Japan, Südkorea - gelten einfachere Vorschriften.)
Wenn Sie nach dem Sprachkurs in Deutschland studieren möchten, sollten Sie dies auch in Ihren Visumsantrag schreiben.

Für den Visumsantrag benötigen Sie unter anderem:
  • die endgültige Bestätigung des Goethe-Instituts, dass Ihr Kurs voll bezahlt ist (diese Bestätigung entspricht der „Einladung“, die von der Botschaft verlangt wird)
  • eine Bestätigung einer in Deutschland gültigen Kranken- und Unfallversicherung.

Krankenversicherung

Gewährt Ihre Krankenversicherung Ihnen für den Aufenthalt in Deutschland ausreichenden Versicherungsschutz? (Beispiel: blaue Versicherungskarte für EU-Staaten.)
Wenn Ihre Krankenversicherung nicht in Deutschland gültig ist, raten wir Ihnen dringend zum Abschluss einer Krankenversicherung für die Zeit Ihres Kursaufenthalts am Goethe-Institut.

Aufgrund unserer positiven Erfahrung empfehlen wir Ihnen den langjährigen Versicherungspartner des Goethe-Instituts: Klemmer International Versicherungsmakler GmbH.

Am besten versichern Sie sich unmittelbar nach Buchung eines Kurses online:


Sie erhalten die Versicherungsunterlagen (u.a. Versicherungsbestätigung für den Visumsantrag) per E-Mail.

Das Versicherungspaket für Euro 1,40 pro Tag gibt Ihnen Versicherungsschutz ab der Einreise in Deutschland für den gesamten Aufenthalt am Goethe-Institut und ist genau auf die in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugeschnitten. Für bereits bestehende Leiden und Folgebehandlungen trägt die Versicherung keine Kosten.
Top