Goethe-Zertifikat B2
in Göttingen
Das Goethe-Zertifikat B2 ist eine Deutschprüfung für Jugendliche und Erwachsene. Es bestätigt ein fortgeschrittenes Sprachniveau und entspricht der vierten Stufe (B2) auf der sechsstufigen Kompetenzskala des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).
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*) Kurse/Prüfungen umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG; Ausnahme: Deutsch Training Online enthält 7% USt. bei Kund*innen mit Wohnsitz in Deutschland
**) Der angezeigte günstigere Preis gilt, wenn Sie bereits einen Deutschkurs beim Goethe-Institut besucht haben, der nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Die sechs Monate beziehen sich dabei auf den Zeitraum zwischen der Beendigung des Sprachkurses und dem Termin der Deutschprüfung. In diesem Fall ändert sich der Preis automatisch während des Buchungsprozesses. Sollte dies nicht erfolgen, wenden Sie sich bitte an Ihr Kursbüro.
Zertifikat erhalten
Wie und wann Sie Ihr Zertifikat nach Ablegen der Prüfung erhalten, erfahren Sie hier.
Durch das Bestehen der Prüfung zeigen Sie, dass Sie ...
- die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen und im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen verstehen können;
- sich so spontan und fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachler*innen ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken können, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können.
Hinweis für alle Prüfungskandidaten
Die verfügbaren Plätze für externe Kandidaten können schon bis zu einigen Wochen vor dem Anmeldeschluss ausgebucht sein. Externe Kandidaten sollten sich also grundsätzlich frühzeitig zur Prüfung anmelden.
Als Kursteilnehmer gelten
- Kursteilnehmer in den laufenden Kursen der Goethe-Institute in Deutschland.
- Ehemalige Kursteilnehmer der Goethe-Institute in Deutschland und der Goethe-Institute weltweit, wenn der Kursbesuch nicht länger als sechs Monate (bezogen auf den Prüfungstermin) zurückliegt.