Frank Simon-Ritz im Gespräch
Für eine nationale Strategie

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Digitales Archiv | Foto (Ausschnitt): © lagom - Fotolia

„Deutschland braucht eine nationale Digitalisierungsstrategie“, fordert der Deutsche Bibliotheksverband. Warum das so ist, erläutert der Dbv-Vorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz.

Herr Simon-Ritz, der Deutsche Bibliotheksverband hat schon im März 2011 das Thesenpapier „Deutschland braucht eine nationale Digitalisierungsstrategie“ vorgelegt. Im neuesten Bericht zur Lage der Bibliotheken aus dem Herbst 2013 wiederholen Sie Ihre Forderung. Warum?

Eine Kulturnation wie Deutschland braucht eine Strategie, in der zum Ausdruck kommt, mit welcher Priorität und Arbeitsteilung die wichtige Aufgabe der Digitalisierung des Kulturguts erledigt werden soll. Schließlich geht es darum, Kulturschätze langfristig zu sichern und gleichzeitig frei zugänglich zu machen. Gerade in Deutschland ist eine solche Strategie unabdingbar.

Inwiefern?

Der Dbv-Vorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz Der Dbv-Vorsitzende Dr. Frank Simon-Ritz | © Dbv, JFMüller Vergleichbare Länder – wie etwa Frankreich und Großbritannien – verfügen aufgrund ihrer völlig anderen Nationalgeschichte über Nationalbibliotheken, die das kulturelle Erbe des Landes seit Beginn der Buchkultur sammeln. Die Deutsche Nationalbibliothek tut das erst seit 1912. Das heißt, die älteren Buchbestände sind in Deutschland auf eine ganze Reihe von Bibliotheken verteilt. Das sind zum einen die großen Staatsbibliotheken in München, Berlin, Dresden, Göttingen und Hamburg, aber darüber hinaus noch hunderte kleinere Bibliotheken. Sie müssen alle irgendwie zusammenwirken, um das deutsche Kulturerbe beispielsweise in der Deutschen Digitalen Bibliothek und dann auch in der Europeana repräsentativ darstellen zu können. Und das bedarf der Abstimmung und strategischer Entscheidungen.

Neue Größenordnungen, neue Herausforderungen

Deutsche Bibliotheken digitalisieren – meist mit Projektmitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) – schon seit 20 Jahren Teile ihrer Bestände. Warum ist Ihre Forderung jetzt besonders aktuell?

Die letzten beiden Jahrzehnte gehörten vor allem der Retrodigitalisierung von Wiegendrucken und Werken bis ins 17. Jahrhundert. Das ist ein vergleichsweise übersichtlicher Bestand. Jetzt stehen wir im Bibliotheksbereich mit der Digitalisierung von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen aus dem 18. bis 20. Jahrhundert vor ganz neuen Aufgaben – allein was die Masse betrifft. Da müssen wir uns jetzt etwas einfallen lassen.

Was sollte denn alles geregelt werden?

Für eine nationale Strategie, die im Übrigen alle kulturellen Gedächtnisinstitutionen, also neben Bibliotheken auch Archive und Museen betrifft, müsste zunächst ein Aufgabenkatalog erarbeitet werden. Dann sollte festgelegt werden, wer welche Aufgaben übernimmt. Ein weiteres Ziel wäre es, sich bei der Qualität der Digitalisate und deren Erschließung auf verbindliche Standards zu einigen.

Dauerhafte Strukturen sind notwendig

Verläuft die Digitalisierung denn im Moment planlos?

Nein, wir haben Strukturen und Institutionen, die das Manko so gut es geht kompensieren. Dazu gehört zum einen die DFG. Zum anderen versucht das an der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) angesiedelte Kompetenznetzwerk planend und koordinierend zu wirken. Ich würde mir diesen Versuch aber beherzter wünschen.

Ende März 2014 wurde die erste Vollversion der Deutschen Digitalen Bibliothek präsentiert, deren Finanzierung ist allerdings nur bis Ende 2015 gesichert …

Ja, die Politik muss auf Bundes- und Länderebene für die Zukunft der erfolgreichen Deutschen Digitalen Bibliothek Sorge tragen. Mit der DDB haben wir nun die Grundinfrastruktur einer zentralen nationalen Plattform. Nun muss das Projekt in eine dauerhafte Struktur überführt werden. Dafür wird stetig Geld nötig sein. Und gerade im Zusammenhang mit der eben angesprochenen Massendigitalisierung für Werke des 18. bis 20. Jahrhunderts bedarf es, zusätzlich zu den Mitteln der DFG, weiterer finanzieller Anstrengungen.

Eine der Forderungen aus Ihrem Thesenpapier von 2011 ist mittlerweile erfüllt: Es gibt nun eine gesetzliche Regelung für die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke.

Ja, dieses Gesetz öffnet noch mal ein neues Zeitfenster für die Digitalisierung: bis zum Bucherscheinungsjahr 1965.

Macht das Hoffnung, dass Ihre Forderung nach einer nationalen Strategie auch bald umgesetzt wird?

Ich bin eigentlich zuversichtlich, dass die Diskussion um Inhalte und um die Frage nach geeigneten Gremien und Beteiligungsstrukturen in Gang kommt. Dass unsere Forderungen vernünftig sind, wird uns aus der Politik immer wieder bestätigt. Beim Thema „Verwaiste Werke“ hatte ich 2011 – ehrlich gesagt – nicht damit gerechnet, dass es so schnell zu einer Lösung kommen würde.