Deutschland und Spanien: 100 Jahre gemeinsame Arbeit im Strafrecht

Justitia © James Cridland / flickr

1917 erschien unter dem Titel Tratado de Derecho Penal von Luis Jiménez de Asúa (mit Anmerkungen von Quintiliano Saldaña) die Spanische Übersetzung der 20. Auflage des Lehrbuchs des Deutschen Strafrechts von Franz v. Liszt. Das Werk hatte zum damaligen Zeitpunkt durch die Übersetzung in viele andere Sprachen (Portugiesisch, Griechisch, Serbisch, Russisch, Japanisch und Französisch) bereits einen breiten Bekanntheitsgrad erlangt.
Jiménez de Asúa war Schüler von v. Liszt in Berlin und vertrat seit 1913 dessen Strafrechtstheorien sowie die der deutschen Strafrechtler jener Zeit, vor allem in seinem Werk Teoría Jurídica del Delito von 1931. Seitdem sind die spanischen und deutschen Strafrechtswissenschaften und die Kriminalpolitik eng verflochten und haben sich gemeinsam weiterentwickelt. Dieses Seminar zielt auf eine Bilanz dieses gemeinsamen Dialogs ab, der vor einem Jahrhundert begonnen hat.

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