Internationaler Hilfsfonds 2020

​Internationaler Hilfsfonds 2020

Internationaler hilfsfonds 2020 fuer Organisationen in Kultur und Bildung - Auswärtiges Amt, Goethe-Institut und weitere Partner

Mit der Einrichtung eines kurzfristigen internationalen Hilfsfonds für künstlerische Einrichtungen, die zur Sicherung pluralistischer Gesellschaften beitragen,  möchten das Auswärtige Amt, das Goethe-Institut und weitere Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie Partner aus dem Stiftungsbereich die bisherigen Aktivitäten in einer Krisensituation bewusst erweitern und strukturelle Bedarfe adressieren, um entsprechende Partner im Ausland zu stärken und ihre Existenz zu sichern. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, den öffentlichen Diskurs intensiv zu führen. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf Organisationen, die im Bereich Kultur und Kunst tätig sind, und Räumen, die auf Grund ihrer innovativen und offenen kulturellen (Medien)-Arbeit ein Anlaufpunkt für gesellschaftliche Akteure sind, die zur Sicherung pluralistischer Gesellschaften beitragen.
 
Der Hilfsfonds soll kurzfristig dazu beitragen, sachlich und zeitlich begrenzte Projekte zum Infrastrukturerhalt, –wiederaufbau und –ausbau zu fördern, wenn aufgrund der durch die Pandemie hervorgerufenen Krise andere Finanzierungsquellen weggefallen. Zugleich kann er dazu dienen, zusätzliche Kosten abzufangen, die beispielsweise mit einer Neuvernetzung oder der Entwicklung neuer, digitaler Formate verbunden sind.
 
1. Ziele des Fonds
Der Hilfsfonds leistet einen Beitrag zum Erhalt selbstständiger und nachhaltiger lokaler Organisationsstrukturen. Im Sinne dieser Zielerreichung können Strukturkosten gefördert werden, die in kausalem Zusammenhang mit der Durchführung geförderter Projekte entstehen bzw. für die erfolgreiche Durchführung eines vorgeschlagenen, strukturfördernden Projekts notwendig sind.   

2. Zielregionen
Förderfähig sind 2020 strukturfördernde Projekte in [Land der Ausschreibung zu ergänzen] sowie in weiteren Ländern außerhalb der Europäischen Union, insbesondere inLändern, in denen für Organisationen in Kultur und Bildung keine oder nur sehr eingeschränkt alternative Unterstützungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bestehen.
 
3. Mittelverwaltung und -auszahlung
Die Mittelvergabe erfolgt durch das Goethe-Institut oder aber durch die jeweiligen im Konsortium beteiligten Partner.
 
4. Akteure förderfähiger Anträge und Bewerbungsverfahren
Mit dem Förderinstrument werden Organisationen angesprochen, welche durch ihre kulturelle Arbeit einen Beitrag zur Sicherung einer pluralistischen Gesellschaft leisten. Es ist ein deutliches Plus, wenn die antragstellenden Organisationen in der Vergangenheit im Rahmen einer Kooperation mit dem Auswärtigen Amt, dem Goethe-Institut oder anderen im Konsortium beteiligten Kulturmittlern oder Stiftungen bereits große administrative Verlässlichkeit unter Beweis gestellt haben. Der Nachweis einer vergangenen erfolgreichen Kooperation selbst ist in jedem Fall unerlässlich (vgl. Punkt 7). Die Bewerbung erfolgt per Teilnahme an der Ausschreibung. Teilnahmeberechtigt sind Einrichtungen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Künstlerische Organisationen mit nachgewiesener zivilgesellschaftlicher Wirkung;
- Mindestens drei Jahre durchgehender Aktivität im künstlerisch-zivilgesellschaftlichen Bereich

Mit der Antragstellung verpflichten sich die Organisationen, im Falle einer Förderung am Ende des Förderzeitraums Verwendungsnachweise für die Fördergesamtsumme, sowie einen Bericht über die geförderten Maßnahmen vorzulegen.

5. Förderzeitraum, Förderhöhe
Gefördert werden Projekte mit einer Laufzeit von September-Dezember 2020. Die maximale Einzelförderung für Organisationen darf 25.000 EUR nicht übersteigen.
 
6. Entscheidung über Fördervergabe
Die Entscheidung über eine Förderung und die Höhe ebendieser wird durch eine Jury getroffen, die sich aus Vertretern der Partner im Konsortium sowie externen Experten zusammensetzt.
 
7. Abgabefrist, erforderliche Unterlagen und Förderbeginn
a. Abgabefrist für Projektanträge auf die Förderung Hilfsfonds ist der 30.06.2020

b. Einzureichende Unterlagen:

i.Selbstdarstellung der Organisation in deutscher, englischer oder französischer Sprache (max. 1 Word Seite)

ii. Benennung vergangener Kooperationen mit dem Auswärtigen Amt (Botschaft), dem Goethe-Institut oder einer anderen der im Konsortium beteiligten Organisationen (als Teil der Selbstdarstellung, Nachweis zwingend erforderlich) 
 
iii. Aussagekräftige Stellungnahme der Botschaft vor Ort, des lokalen Goethe-Instituts oder einer anderen im Konsortium beteiligten Organisation (max. 1 Word Seite)

iv. Aussagekräftige Stellungnahme von zwei profilierten Personen mit zivilgesellschaftlicher Reputation (Landessprache möglich)

v. Nachweis der ordnungsgemäßen Geschäftsführung sowie Erfüllung der förderrelevanten Kriterien: Einsendung eines hierfür erstellten ausgefüllten Formulars einschließlich weiterer Unterlagen, bspw. Jahresabschlüssen (Landessprache möglich)

vi.Beschreibung und Kostenplan des zu fördernden Projekts für das Jahr 2020 in deutscher, englischer oder französischer Sprache (max. 1,5 Word-Seiten Fließtext plus begleitende Tabellen)

vii. Erläuterung der durch die Corona-Pandemie entstandenen finanziellen Notlage in deutscher, englischer oder französischer Sprache (max. 1 Word Seite)Die Bewerbung erfolgt über das Online Portal des Goethe-Instituts und ist ab dem 20.06.2020 möglich. Den Zugangslink können Sie bei Ihrem lokalen Goethe-Institut oder der Auslandsvertretung erfragen. Ergänzenden Unterlagen (insbesondere Stellungnahmen Dritter) können ggf. bis 7. Juli 2020 nachgereicht werden.

Der geplante Förderbeginn bei erfolgreicher Bewerbung ist 01.09.2020.
 
 
 
 
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