Wissenschaftlicher Gesprächskreis Ehe für alle – Verfassungsrecht in Korea und Deutschland

Ehe für alle Design: Gute Form

Mi, 16. Mai 2018
18:30 Uhr

Goethe-Institut Seoul

Vortrag von Minhee Ryu (KLPH) mit einer Replik von Prof. Dr. Birgit Daiber (SNU)

Mit der Änderung der koreanischen Verfassung am 29. Oktober 1987, die u.a. die Gründung eines unabhängigen Verfassungsgerichts vorsah, fand der entscheidende Schritt zur vollständigen Demokratisierung Südkoreas statt. Wie in allen Demokratien stellt sich permanent die Frage, wie sich die Verfassung zu einer sich stetig wandelnden Gesellschaft verhält – wird sie heute noch genauso interpretiert wie vor mehr 30 Jahren, als sie geschrieben wurde?
 
Ein Thema, bei welchem diese Frage in den letzten Jahren in fast allen Demokratien diskutiert wurde, ist das Thema der „Ehe für alle“ – die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. In den USA hat der Supreme Court 2015 die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. In Taiwan hat als erstem asiatischen Land das Verfassungsgericht im letzten Jahr die Interpretation von Ehe auch auf Partner gleichen Geschlechts ausgeweitet. In Deutschland wurde die sogenannte „Ehe für alle“ parlamentarisch beschlossen.
 
Der Wissenschaftliche Gesprächskreis am 16. Mai um 18.30 Uhr widmet sich dem Thema „Ehe für alle – Verfassungsrecht in Korea und Deutschland“ und findet im Veranstaltungssaal des Goethe-Instituts Seoul statt. Eine koreanische und eine deutsche Referentin werden in einem Vortrag und einer Replik verfassungsrechtliche Aspekte der „Ehe für alle“ erläutern. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion ist das Publikum eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen.
 
Minhee Ryu, die auf LGBT-Recht spezialisierte Menschenrechtsanwältin, wird der Frage der „Ehe für alle“ mit Blick auf die koreanische Verfassung nachgehen. In ihren Ausführungen legt sie dar, wie sich aus ihrer Sicht das Recht der gleichgeschlechtlichen Familiengründung imperativ aus der koreanischen Verfassung ergibt. Sie geht außerdem darauf ein, welche Lehren aus den deutschen Erfahrungen gezogen werden können und gibt einen Ausblick in die Zukunft der gleichgeschlechtlichen Ehe in Korea.
 
„In vielen asiatischen Ländern ist zu beobachten, dass verfassungsrechtliche Revisionen zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Beziehungen führen. In Taiwan entschied das Oberste Gericht im Mai 2017, dass das Taiwanesische Gesetzbuch, welches die gleichgeschlechtliche Ehe verbot, verfassungswidrig ist.“ (Minhee Ryu)

Die anschließende Replik hält Prof. Dr. Birgit Daiber, LL.M.Eur. Sie wird die deutsche Rechtslage darstellen, die durch die Einführung der Lebenspartnerschaft durch den Gesetzgeber im Jahre 2001 geprägt war, bevor dieser 2017 die Ehe für alle öffnete. Sie wird dabei besonders auf die vorliegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Lebenspartnerschaft eingehen. Prof. Dr. Birgit Daiber doziert an der School of Law der Seoul National University. Auf das Europäische Recht spezialisiert, beschäftigt sie sich in ihrer Arbeit auch schwerpunktmäßig mit dem deutschen Verfassungsrecht.
 
Moderiert wird der Abend von Dr. Judith Janna Märtens, die an der Korea University / School of Law deutsches Recht, Europarecht und Rechtstheorie lehrt.
 
Der Wissenschaftliche Gesprächskreis wird in regelmäßigen Abständen von der Deutschen Botschaft Seoul, dem Alumninetzwerk Deutschland-Korea, dem Deutschen Akademischen Austauschdienst, dem Goethe-Institut Korea und der Koreanisch-Deutschen Gesellschaft mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt. Er bietet die Möglichkeit, deutsche Wissenschaftler aus unterschiedlichen Disziplinen in deutscher Sprache zu hören und mit ihnen über aktuelle Themen zu diskutieren.

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