Rechtliche Rahmen für die außerschulische Tätigkeit

Glühwürmchen © Goethe-Institut / KIDS interactive

Eine wichtige Frage ist, wie die Stunden für die außerschulische Tätigkeit bezahlt werden können. Gemäß dem Schreiben des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Russischen Föderation Nr. 09-1672 vom 18.08.2017 „Über die Richtung der methodischen Empfehlungen zur Klärung des Konzepts und des Inhalts von außerschulischer Tätigkeit im Rahmen der Implementierung von Hauptbildungsprogrammen, einschließlich derer, die sich auf eine Projekttätigkeit beziehen“:*

1. „Die außerschulische Tätigkeit ist ein integraler und obligatorischer Bestandteil des Hauptbildungsprogramms.“

2. „Die außerschulische Tätigkeit wird durch die Implementierung von Arbeitsprogrammen für außerschulische Tätigkeit durchgeführt. Das Arbeitsprogramm der außerschulischen Tätigkeit ist ein obligatorisches Element des Hauptbildungsprogramms, ebenso wie andere Programme, die im inhaltlichen Abschnitt des Hauptbildungsprogramms enthalten sind.“

3. „Der Umfang (die Anzahl der Stunden) des realisierten Arbeitsprogramms für außerschulische Tätigkeit ist in der Unterrichtsbelastung (Präsenzunterricht) des Lehrers enthalten. Die finanzielle Unterstützung für die Implementierung von Arbeitsprogrammen der außerschulischen Tätigkeit wird im Rahmen der Implementierung vom Hauptbildungsprogramm auf Kosten der Subsidien für die finanzielle Unterstützung des staatlichen (kommunalen) Auftrags für die Erbringung von staatlichen (kommunalen) Dienstleistungen (Arbeitsleistung) im Rahmen der Standardkosten für die Implementierung von Hauptbildungsprogrammen“ durchgeführt.

Das bedeutet, dass die außerschulischen Tätigkeitskurse genauso bezahlt werden müssen wie der reguläre Unterricht. Dazu muss der Lehrer die Schulverwaltung (zum Zeitpunkt der Verrechnung für das nächste Schuljahr) rechtzeitig über seine Absicht, einen außerschulischen Tätigkeitskurs durchzuführen, informieren und alle organisatorischen Angelegenheiten vereinbaren.

* Link: https://rulaws.ru/acts/Pismo-Minobrnauki-Rossii-ot-18.08.2017-N-09-1672/ (Abrufdatum: 25.12.2019).

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