Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (UVgO) im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (UVgO) im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung
07.12.23
Beschaffung eines Dienstwagens für das Goethe-Institut Senegal
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.
Hiermit fordern wir Sie zur Abgabe eines Angebots auf. Anbei erhalten Sie die hierfür nötigen allgemeinen Hinweise, Bedingungen und Formulare Es gelten die nachfolgenden Ausschreibungsbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Philip Küppers
Direktor Goethe-Institut Senegal
Anlagen:
Ausschreibungsbedingungen
I. Gegenstand der Ausschreibung
Beschaffung eines neuen Dienstwagens für das Goethe-Institut Senegal.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A „Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
II. Grundsätzliche Bestimmungen
Die Vergabestelle verfährt nach der UVgO. Daneben gelten die nachstehenden Vergabebestimmungen und Erläuterungen für den Bewerber/Bieter.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der vergebenden Stelle nicht statthaft.
Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt.
III. Hinweise und Bedingungen für die Erstellung des Angebots
1-Form des Angebots
Das Angebot inklusive der vorzulegenden Anlagen ist schriftlich in französischer Sprache zu verfassen, jeweils mit Datum zu versehen und zu unterschreiben. Es muss vollständig sein und hat alle geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen zu enthalten.
Die Preise im Angebot sind in FCFA ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer anzugeben. Die Auftragserteilung und die Zahlungen erfolgen in FCFA.
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Etwaige Änderungen und Ergänzungen des Bewerbers//Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; die Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen und in den vorzulegenden Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
Die Unterlagen sind in elektronischer Form mit dem Betreff „Dienstwagen“ an folgende E-Mailadresse zu senden: seraina.robino@goethe.de
2.Fristen
Das vollständige Angebot muss bis zum 18.12.2023, 14:00 Uhr eingehen.
Es gilt das Datum des E-Maileingangs.
Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn der Bewerber/Bieter kann nachweisen, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsabgabefrist. Der Auftraggeber wird über den Zuschlag voraussichtlich bis 20.12.2023 entscheiden. Der Auftragnehmer ist bis zum 30.12.2023 an sein Angebot gebunden.
3.Inhalt und Gliederung des Angebots
Das Angebot erfolgt auf der Grundlage der VOL/B und der Leistungsbeschreibung (Anlage A), welche nicht vom Bieter zu modifizieren sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen. Angebote, die solche enthalten, werden zwingend ausgeschlossen.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Das Angebot ist nach folgender Gliederung vollständig zusammen zu stellen und hat ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Dokumente zu enthalten und, die vom Bieter jeweils rechtsverbindlich zu unterschreiben sind.
1)Formloses Anschreiben mit Datum
Dieses Anschreiben hat außer Betreff, Anrede und Unterschrift nur noch folgenden Satz zu enthalten:
„In der Anlage finden Sie die für unser Angebot erforderlichen Unterlagen.“
2)Angebot mit Stellungnahme zu jedem Punkt der Leistungsbeschreibung, insbesondere im Hinblick auf die entscheidungserheblichen Zuschlagskriterien, und Darstellung des aufgeschlüsselten Gesamtangebotspreises.
Das Angebot muss vollständig sein und den Preis und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Die Unvollständigkeit des Angebots (auch das Fehlen von einzelnen geforderten Erklärungen) kann zum Ausschluss führen.
4.Änderung, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten
Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind als solche zu kennzeichnen, in derselben Form wie das Angebot selbst und mit dem Zusatz „Nachtrag“, zugestellt werden. Änderungen oder Berichtigungen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote in Textform zurückgezogen werden.
5.Ablauf des Ausschreibungsverfahrens
Der Auftraggeber wird die eingegangenen Angebote prüfen und anhand der genannten Zuschlagskriterien sowie der hierzu angegebenen Gewichtung bewerten.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Entscheidung über den Zuschlag wird innerhalb der Zuschlagsfrist auf elektronischem Weg mitgeteilt. Mit Zuschlagserteilung wird das vom Bieter abgegebene Angebot von der ausschreibenden Stelle angenommen.
Ein Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
6.Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Das wirtschaftlichste Angebot geeigneter Bieter wird unter Berücksichtigung folgender Ausschluss-/Wertungskriterien (Bewertung mit einer Skala von 0-105) mit angegebener Gewichtung ermittelt:
- Preis 40%
- Verfügbarkeit 40%
- Qualität des Angebots 20%
7.Bewerber-/Bieter-Fragen
Fragen zur Auftragsvergabe sind ausschließlich schriftlich per E-Mail in französischer Sprache unter dem Stichwort „Fragen Dienstwagen“
bis spätestens 22.11.2023, 18:00 Uhr MEZ an den Auftraggeber zu richten: seraina.robino@goethe.de
Die Fragen aller Bieter und die Antworten der Vergabestelle werden allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt.
8.Rügen der Bewerber/Bieter
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Fehler, Widersprüchlichkeiten und/oder liegt aus Sicht des Bewerbers/Bieters ein Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vor, so hat der Bewerber/Bieter die Vergabestelle unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich auf elektronischem Weg darauf hinzuweisen.
9.Sonstiges
Die dem Auftraggeber im Rahmen der Vergabe zugesandten Unterlagen, Muster, etc. werden nicht zurückgesandt und gehen, sofern nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüberhinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind.
Für die Teilnahme und Erstellung der Unterlagen erfolgt keine Kostenerstattung.