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Open Access
Wie Museen ihre digitalen Archive öffnen

Informationen stehen in Archiven und Bibliotheken zwar zur Recherche bereit, auslesen und weiterverwenden aber darf man sie oft nicht.
Informationen stehen in Archiven und Bibliotheken zwar zur Recherche bereit, auslesen und weiterverwenden aber darf man sie oft nicht. | Foto (Ausschnitt): Colourbox.com

Museen und Archive planen den Umgang mit dem kulturellen Erbe im digitalen Zeitalter. Finanzierung, Verantwortung, Lizenzen und Strukturen sind die großen Hürden. Doch in letzter Zeit bewegt sich einiges.

Wer aufmerksam durch Städte in Deutschland geht, der kennt sie: Stolpersteine. Rund 42.500 Gedenktafeln auf Gehwegen erinnern an das Schicksal der in der NS-Zeit ermordeten, vertriebenen und deportierten Menschen. Wer mehr über sie wissen oder weitere entdecken will, könnte bald die App Plate Collect auf seinem Smartphone nutzen. Einen Prototypen, beim Wettbewerb „Jugend hackt“ entstanden, stellten die Entwickler auf der Konferenz „Zugang gestalten“ Ende November 2013 im Jüdischen Museum Berlin vor.

Es waren allerdings nicht Museumsangestellte oder Archivare, die das Programm entwickelten, sondern drei Gymnasiasten: Niklas Riekenbrauck, Daniel Petri und Finn Gaida. Sie nutzten dafür offen zugängliche und frei verwendbare Datenquellen.

Bei Museen, Archiven und Bibliotheken stoßen solche und ähnliche Ideen häufig auf zwei Hürden: Katalog- und Bestandsinformationen stehen zwar zur Recherche bereit, auslesen und weiterverwenden aber darf man sie in vielen Fällen nicht.

Die „Crowd“ als Helfer und Sammler

Pavel Richter, Vorstand von Wikimedia Deutschland, fragt Museumsleute daher: „Haben Sie eine Kostenstelle, wenn jemand kommt und sagt: ‚Guten Tag, ich möchte gerne mitmachen?‘“ Crowdsourcing wie in der Wikipedia ist schon lange auch Modell für viele weitere Plattformen. Die Community ist nicht nur Mitverwalter und Helfer darin, das „kulturelle Erbe“ zu erhalten. Sie wird zugleich auch zum Sammlungsdirektor – etwa für Bildarchive wie Wikimedia Commons oder Buchscans wie im Project Gutenberg.

Die etablierten Kulturinstitutionen reagierten auf solche offenen Ansätze lange mit Skepsis. Doch in letzter Zeit bewegt sich einiges: Im November 2013 haben fünf wichtige deutsche Einrichtungen die „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ unterzeichnet. Darin heißt es: „Der offene Zugang als erstrebenswertes Verfahren setzt idealerweise die aktive Mitwirkung (…) eines jeden Verwalters von kulturellem Erbe voraus.“ Jetzt unterstützen auch die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, das Deutsche Archäologische Institut, das Bundesarchiv, das Jüdische Museum Berlin und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz die international von Wissenschaftsorganisationen und Kultureinrichtungen anerkannten Prinzipien.

Offener Zugang – Vermeer zum Remixen

Wer wissen will, was das konkret bedeutet, muss etwa einen Blick in die Niederlande werfen. Im Rijks Studio des Rijksmuseum Amsterdam können Online-Besucher nicht nur 125.000 Kunstwerke ansehen, sondern – sofern die Rechte abgelaufen sind – auch herunterladen und weiterverwenden. Ob sie Remixe erschaffen, ob sie Kaffeetassen bedrucken und verkaufen, das Museum mischt sich da nicht ein. Mit seiner „Open“-Strategie kann das Rijksmuseum als Pionier gelten.

Wie weit geht offener Zugang?

Hierzulande wird unter Museumsleuten derzeit viel darüber diskutiert, wie weit der offene Zugang gehen soll. Auch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz empfiehlt einen möglichst freien Zugang; kommerzielle Nutzer sollen aber weiter Entgelt zahlen. So stellt die Stiftung digitalisierte Werke wie Abbildungen von Handschriften und Sammlungsobjekten nur zur nichtkommerziellen Nutzung online.

Hanns-Peter Frentz, Leiter des Bildarchivs Preußischer Kulturbesitz, sieht in dieser Entscheidung letztlich eine politische Frage: Zwar hätten die Kultureinrichtungen den Auftrag zur Digitalisierung ihrer Bestände bekommen, müssten diese Arbeit aber aus Bordmitteln finanzieren. „Abgesehen von einzelnen DFG-Projekten sind die meisten Kultureinrichtungen vom Staat allein gelassen worden.“ Ein Entgelt von kommerziellen Nutzern zu fordern sei nötig, um die Digitalisierungsarbeit zu finanzieren.

Offen und geschlossen

„Beschränkungen zum offenen Zugang müssen begründet werden“, widerspricht Wikimedia-Vorstand Richter. Zwei Sichtweisen treffen aufeinander: In der Logik der klassischen Gedächtniseinrichtungen muss nicht die Beschränkung, sondern die Öffnung begründet werden. Die Position der größten deutschen Bildagentur im Kulturbereich entspricht auch der Haltung vieler Einrichtungen. Für die Vertreter von Open Access und offenen Daten dagegen ist es umgekehrt.

Auch Börries von Notz, der geschäftsführende Direktor des Jüdischen Museums, neigt zur letzteren Tendenz. Die Unterscheidung kommerziell/nichtkommerziell sei nicht nur unscharf, sondern „etwas moralisch an den Haaren herbeigezogen“. Auch wo das Entgelt gering ist, erwachse für Nachnutzer neuer Aufwand, alle Rechte zu klären. Ungeklärte, aber noch bestehende Urheberrechte macht er als ein Hauptproblem für die Vorhaben der Gedächtniseinrichtungen aus.

Die aktuelle Diskussion rührt damit auch an das Selbstverständnis der Einrichtungen: Was bedeutet ihr Auftrag, das „kulturelle Erbe“ zu bewahren und zugänglich zu machen, unter den Bedingungen der Digitalisierung? Immerhin zehn Jahre hat es gedauert, bis die großen deutschen Kulturinstitutionen Kurs auf offenen Zugang nehmen. Aber jetzt wird die Diskussion geführt – und die Beispiele werden mehr.

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