Konferenz Kritik der Philosophie

GIA


Das Goethe-Institut Ankara organisiert mit dem Verein für Philosophie, Kultur und Kunst (fskd) eine zweitätige Konferenz über Kants drei Kritiken und fungiert zugleich als Gastgeber der Konferenz. Die Veranstalter sind sich der Aktualität von Kant durchaus bewusst und plädieren mit und im Anschluss Kant für einen verantwortungsvollen Umgang mit sich und mit anderen Menschen. Das vermeintliche „Ende von großen Metaerzählungen“ bedeutet zwar eine Revision der Aufklärung und der Idee der Vernunft, aber nicht ihr endgültiges Ende. Vor Fanatismus, Dogmatismus, Unvernunft in jeglicher Form wären wir ganz ohne Vernunft und das kritische Denken nicht gefeit: Die Vernunft als Rationalität in Form des Selbstdenkens kann dazu führen, „den obersten Probierstein der Wahrheit in sich selbst“ zu suchen. In diesem Geiste widmet sich die Konferenz den drei Kritiken Kants.

Aus Deutschland ist eingeladen Prof. Dr. Reinhard Brandt, der 1982 zusammen mit Werner Stark das Marburger Kant-Archiv gründete.

Prof. Dr. Reinhard Brandt wird zum Thema Geschichte, Recht und Politik bei Kant sprechen.
Die drei im Titel angeführten Begriffe sollen zu einer thematischen Einheit verbunden und bei Kant näher ausgeführt werden. Er wird entsprechend nicht der Geschichte nachgehen in der Nachfolge von Herodot und Thukydides oder Livius, sondern der durch die Rechtsentwicklung formierten neuzeitlichen Geschichte, wie sie bei Grotius, Pufendorf und bei Kant greifbar wird. Also keine Ereignisgeschichte, sondern die evolutio juris humani auf der Grundlage des stoisch-römischen Rechts. Hier wird ein Personenbegriff zugrunde gelegt, der den Menschen mit einer moralisch-rechtlichen Qualität ausstattet, die also nicht das Produkt des Staats ist (wie z. B. in China), sondern dem Staat die moralisch-rechtliche Grundlage und Aufgabe stellt. Die allgemeine Norm des Naturrechts besagt, dass die Rechts-Person einen Anspruch hat, in einen durch staatliche Gewalt geschützten Verband integriert zu werden. In ihm werden Leib und Leben und die äußeren Güter gesetzlich bestimmt und geschützt. Die Politik des hiermit entstehenden Staats richtet sich auf die Verwirklichung dieses Rechts. Es diversifiziert sich bei Kant  nach dem Personen-, Eigentums- und Vertragsrecht und sucht sich in ein Völker- und Weltbürgerrecht zu integrieren. Wohlverstandene Politik zielt auf die Verwirklichung dieses universellen Rechts, das mit jedem Menschen als Person verbunden ist.

Weitere Mitwirkende und Referentinnen und Referenten  entnehmen Sie bitte dem Programm.
 

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