Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat nicht nur dramatische Auswirkungen auf das kulturelle Leben im Land. Die Arbeit von Künstler*innen, Kultur- und Medienschaffenden und zivilgesellschaftlichen Initiativen ist in vielerlei Hinsicht bedroht oder unmöglich geworden.
Der Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung ist ein Projekt des Goethe-Instituts als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, für welches das Auswärtige Amt Mittel aus dem Ergänzungshaushalt 2022 zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereitstellt.
Förderbedingungen
Ukrainische Kulturorganisationen in den Bereichen Theater, Tanz, Film, Musik, Literatur, Bildende Künste, Performance, Architektur, Bibliothek und Museum. Die Arbeit und die Perspektiven der antragstellenden Organisation sind durch den Krieg eingeschränkt und es stehen keine anderen Finanzierungsquellen für das Vorhaben zur Verfügung.
Der Antragsteller ist in der Lage, internationale Fördermittel zu erhalten und deren effektive Verwendung in Übereinstimmung mit dem öffentlichen Vergaberecht und den Antikorruptionsstandards zu gewährleisten und nachzuweisen. Gegen die antragstellende Organisation ist kein offizielles Konkursverfahren eingeleitet worden oder anhängig.
- Erhalt und Förderung des kulturellen Austausches durch künstlerische Produktionen und Kooperationen, Veranstaltungen und Programmentwicklung
- Strukturerhaltende Maßnahmen wie Qualifizierung, digitale Entwicklung, Netzwerkbildung oder Ausstattungs-, und Personalkosten.
- Erhalt des kulturellen Erbes, Schutz von Kulturgütern
- Einzelpersonen und Projekte, die in Deutschland durchgeführt werden, und/oder Organisationen, die ihren Sitz in Deutschland haben siehe auch
- Bereits begonnene Projekte
- Karitative Vorhaben
- Benefizveranstaltungen
- Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten
- Wissenschaftliche Vorhaben
- Relevanz der Organisation für die Zivilgesellschaft und in der lokalen Kulturszene
- Qualität und Nachhaltigkeit des Projektvorhabens
- Plausibilität der Idee und Realisierbarkeit insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Zeit, Personal und Ressourcen
- Notwendigkeit und Dringlichkeit
Nachdem Sie sich ein Konto im Bewerbungsportal angelegt haben, können Sie sich das Antragsformular anschauen und sich einen Überblick über die geforderten Angaben und Unterlagen verschaffen. Im Antragsformular können Sie Ihre Angaben jederzeit zwischenspeichern und die Antragstellung zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen.
Checkliste für die benötigten Information und Unterlagen bei der Antragstellung
Projekte mit einer beantragten Fördersumme bis zu 10.000 €:- Projektbeschreibung
- Profil der Organisation
- Ablaufplan
- Liste der Beteiligten oder Mitarbeiter im Projekt mit Funktion und Wohnort
- Finanzplan mit Ausgaben und Einnahmen inkl. Sachleistungen
- Bestätigungen über weitere Einnahmen
- Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
- Erklärung über die aktuelle finanzielle Situation der Organisation in Übereinstimmung mit der Hilfe des Fonds (Folgen des Ukrainekriegs)
- Dokumente wie Flyer, Programme oder Links zu Websites oder Videos, die die Arbeit der Organisation im Kultur- und Bildungsbereich zeigen
- alle oben genannte Dokumente
- Nachweis über Rechtsform und Registrierung der antragstellenden Organisation
- Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre oder andere Dokumente wie Prüfberichte oder Einnahme-Ausgabeberechnungen oder Budgets von schon durchgeführten oder eigene Erklärung über die Unmöglichkeit der Vorlage eines solchen Nachweises
Wir entscheiden innerhalb von sechs bis acht Wochen nach Eingang des Antrags über eine Förderung.
Die Projektdurchführung muss bis spätestens 31.12.2022 erfolgen.
Aus organisatorischen Gründen muss der Antrag auf Englisch gestellt werden. Benötigen Sie eine Übersetzungsunterstützung? Wenden Sie sich bitte an uns.
Wichtig
Ukrainische Organisationen, die sich aktuell nicht in der Ukraine, sondern im Exil in einem dieser Länder befinden:
- Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
- Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Rumänien, Serbien, Türkei
- Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Turkmenistan, Usbekistan
informieren und bewerben sich bitte über dieses Ausschreibungsportal: Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung
Bitte lesen Sie die Erläuterungen zur Antragstellung:Kontakt
Goethe-Institut e.V.
Bereich Bildung und Diskurse | Stabilisierungsfonds für Kultur und Bildung
stabilisierungsfonds@goethe.de