MUSIK - Förderung von virtuellen Partner-Residenzen

MUSIK - Förderung von virtuellen Partner-Residenzen © Goethe-Institut

 

Für die Dauer der Corona-Pandemie und der eingeschränkten Reisefreiheit fördert der Fachbereich Musik ab sofort virtuelle Partner-Residenzen von professionellen Künstler*innen aus Deutschland und dem Ausland. 

Bei einer virtuellen Partner-Residenz können beispielsweise gemeinsame Recherchen durchgeführt, Kompositionen erarbeitet, Konzept- und Projektentwicklungen, Vorproduktionen oder innovative digitale Projekte konzipiert werden. Auch andere bzw. interdisziplinäre Formate mit Musikfokus sind denkbar. Im Mittelpunkt stehen die künstlerische und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie der intensive Austausch untereinander. Der Ausschreibungszeitraum erstreckt sich ab sofort bis zum 31.12.2020 (mit der Option auf Verlängerung, abhängig vom Verlauf der Pandemie).

Die Ausschreibung richtet sich an Solo-Künstler*innen und kleine Ensembles aus Deutschland und dem Ausland. Projekte von/mit Künstler*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern (siehe DAC-Liste) werden dabei besonders begrüßt. Es gibt keine Bewerbungsfristen, Anträge werden laufend entgegengenommen.

Fördervoraussetzung:
• Professionell arbeitende Künstler*innen und Ensembles mit nachweislicher Erfahrung in der jeweiligen Musikszene
• Nachhaltigkeit der Partnerschaft und des Projektes
• Projektdauer zwischen zwei und vier Wochen
• Projektdurchführung ab sofort bis zum 31.12.2020

Nicht gefördert werden Projekte:
• die vorwiegend dem privaten und familiären Austausch dienen,
• die bereits wesentlich durch andere Mittel finanziert werden,
bei denen die Musik nicht im Fokus steht,
• die vorwiegend kommerziellen Charakter aufweisen, die im Rahmen eines Studiums oder einer Weiterbildung stattfinden sowie Streamingkonzerte.

Leistungen:

Stipendium in Höhe von 1.200 Euro pro Ensemble/Partner.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Website.