1. Wer kann sich für das Programm „Studienbrücke“ bewerben?
Die Voraussetzungen für die Teilnahme am aktuellen Programm Studienbrücke sind:
- Schülerinnen oder Schüler der 11. Klasse oder der Akademischen Lyzeen und Berufskollegs im 2/3 Studienjahr mit abgeschlossenem B2-Niveau
- hohe Motivation für ein Studium in Deutschland: nachgewiesen durch ein Motivationsschreiben;
- die Teilnahme an Schülerolympiaden, Wettbewerben, regionalen und internationalen Projekten in den MINT-Fächern
- überdurchschnittliche schulische Leistungen in den MINT-Fächern
- ausgeprägte soziale Kompetenz, nachgewiesen beispielsweise durch ehrenamtliches Engagement
- schriftliche Zusage der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
2. Welcher Sprachnachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen?
Im kostenpflichtigen Programm „Studienbrücke“ müssen Sie Ihre Sprachkenntnisse auf dem B2-Niveau oder höher über das Goethe-Zertifikat B2 oder höhere Goethe-Zertifikate nachweisen.
3. Sind Bewerber aus ganz Usbekistan für die „Studienbrücke“ zugelassen?
Ja. Alle Module der „Studienbrücke“ sind online zu absolvieren. Zu den Prüfungen TestDaF und TestAS melden Sie sich eigenständig am Gothe-Institut Usbekistan an.
4. Dürfen sich Schüler auf das Programm bewerben, die erst in der 10. Klasse sind?
Das Programm „Studienbrücke“ ist kostenpflichtig und richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler, die zum Programmbeginn im Oktober 2020 in der 11. Klasse oder im Abschlussjahr an Lyzeen und Berufskollegs sind.
5. Wieviel kostet die Teilnahme am Programm „Studienbrücke“?
Der Kurs kostet insgesamt 6.000.000,- UzS. Gebühren für die TestDaF und TestAS-Prüfung sind nicht inbegriffen. Auch alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Visabeantragung und dem weiteren Studium in Deutschland entstehen, werden vom Goethe-Institut NICHT übernommen.
