Dauer und Termine
Praktika am Goethe-Institut Johannesburg dauern normalerweise 3 Monate und richten sich nach den Jahresquartalen (Januar-März, April-Juni, Juli-September und Oktober-Dezember). Praktikumsplätze werden in der Regel bereits sechs Monate im Voraus vergeben.
Bitte informieren Sie sich über die Voraussetzungen und Aufgaben und bewerben Sie sich mindestens mit Motivationsschreiben (im Formular) und aussagekräftigem Lebenslauf.
Bewerbungsverfahren
Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online-Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und direkt an das Goethe-Institut Johannesburg zu senden.
Falls Sie sich für ein Praktikum bei uns interessieren, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Vergütung
Das Praktikum wird in der Regel vergütet.
Der DAAD bietet Stipendien für Praktika an, auf die Sie sich bewerben können.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Da wir bei medizinischen Behandlungen nicht in Vorlage treten können, lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung bestätigen, dass diese im Ernstfall für eine medizinische Behandlung sowie auch für einen Krankenhausaufenthalt in Südafrika aufkommen wird. Sie müssen unfallversichert sein und bestätigen können, dass Ihr Versicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthalts in Südafrika gültig ist.
Weitere wichtige Informationen finden Sie unter:
=> Länder- und Reiseinformationen=> Reise- und Sicherheitshinweise => Medizinische Hinweise
Visa und Visabeschaffung
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Studienvisum im Rahmen eines Auslandssemesters, um sich beim Goethe-Institut für ein Praktikum zu bewerben.
Sie können sich weiter beim Auswärtigen Amt informieren:
=> Länder- und Reiseinformationen => Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika => Einreisebestimmungen
Unterkunft
Sie sind selbst dafür verantwortlich, Unterkunft zu finden und zu finanzieren. Gerne beraten wir Praktikanten*innen am Goethe-Institut vor ihrer Ankunft in Südafrika zu Unterkunfts-Möglichkeiten.
Praktikumsbestätigung und -bericht
Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.
Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.
Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.