Wahlhelfer*innen  Ehrenamt für die Demokratie

Auszählung von Briefwahlunterlagen
Wahlhelfer*innen bei der Auszählung von Briefwahlstimmen bei der Europa-Wahl 2024 Foto (Detail): © picture alliance/dpa | Jan Woitas

Am 23. Februar 2025 wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Hundertausende Ehrenamtliche werden dafür sorgen, dass die Wahl demokratisch und frei abläuft. Wer sind diese Wahlhelfer*innen und was genau ist ihre Aufgabe?
 

Eine Wahl, wie die am 23. Februar 2025 stattfindende Neuwahl zum Deutschen Bundestag, ist für die meisten Bürger*innen eines demokratischen Landes der Moment, in dem sie den größten Einfluss auf die Politik ausüben können, gewissermaßen der Höhepunkt ihrer politischen Beteiligung. Doch für die unabhängigen Wahlorgane, die in Deutschland Wahlen organisieren, ist ein Wahltag vor allem eines: eine organisatorische Mammutaufgabe.

Helfende Hände

Bei der Bundestagswahl 2025 sind laut Statistischem Bundesamt mindestens 59,2 Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Damit all diese Menschen ihre Stimme abgeben können und noch am selben Abend das Ergebnis der Wahl feststeht, braucht es viele helfende Hände. Wer schon einmal gewählt hat, kennt diese Personen. Sie geben Wahlzettel aus, haken Namen im Wähler*innenverzeichnis ab oder bedecken mit einem Zettel die Wahlurne, bis die Stimme abgegeben werden darf. Und sie zählen die von Wahl zu Wahl wachsenden Briefwahlstimmen aus. Diese Menschen, von denen bei einer Bundestagswahl deutschlandweit 650.000 im Einsatz sind, nennt man Wahlhelfer*innen. Sie arbeiten ehrenamtlich, das heißt sie erhalten für ihre Dienste nur eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte „Erfrischungsgeld“.

In der Regel wirken Wahlhelfer*innen freiwillig. Wenn sich aber nicht genug Freiwillige melden, können die Wahlbezirke auch Wahlberechtigte verpflichten, das Ehrenamt zu übernehmen. Diesen Aufruf kann man nur in bestimmten Fällen ablehnen.

Aufgaben rund um das Wahllokal

Am Wahltag gibt es viele verschiedene Aufgaben für die Wahlhelfer*innen. Johanna Weinz, die seit der ersten Wahl, bei der sie eine Stimme abgeben konnte, schon mehrmals als Wahlhelferin gearbeitet hat, kennt viele dieser Aufgaben bereits. Bei der Europawahl 2019 stand sie vor einem Wahllokal in Stuttgart und hat die Wähler*innen für eine Umfrage nach ihrer Stimme befragt. Für die damals Zwanzigjährige war das eine interessante Erfahrung. „Man kam mit den Leuten gut ins Gespräch“, erinnert sie sich. Einen umfassenden Blick hinter die Kulissen der Wahl, wie Johanna Weinz es sich mit ihrer Arbeit als Wahlhelferin erhofft hatte, bekam sie dadurch aber nicht.

Das klappte dann bei der nächsten Wahl, der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 2021. Hier half Weinz beim Auszählen der Briefwahlzettel. Ein sehr aufwendiger Prozess, das weiß sie bis heute, weil die Auszählungen mehrmals durchgeführt werden und die Wahlhelfer*innen sich gegenseitig überprüfen. Besonders in Erinnerung geblieben sind Johanna Weinz einige Situationen, in denen die Wahlhelfer*innen darüber abgestimmt haben, ob einzelne Stimmen gelten sollten: „Da gab es ein Ehepaar, die hatten die Wahlzettel in den Briefumschlägen vertauscht.“ In diesem Fall entschied sie mit ihrer Stimme, dass die beiden Wahlzettel gelten sollten.

Bei der Europawahl im Jahr 2024 arbeitete Weinz direkt im Wahllokal. An diesem Ort treten die Wahlhelfer*innen besonders in Kontakt mit den Wähler*innen. Weinz erinnert sich daran, dass einige Wähler*innen mit der politischen Lage unzufrieden waren und ihren Frust im Wahllokal mitteilten. Viele wollten mit ihr und den anderen Helfenden diskutieren. „Das ist dann sehr schwierig, weil ich es einerseits schön finde, dass die Leute den Austausch suchen, und ich andererseits natürlich nicht meine Meinung laut sagen kann“, sagt Weinz. Sie betont, dass fast alle Wähler*innen, auch die mitteilungsbedürftigen, sehr nett gewesen seien, viele hätten sich bei den Ehrenamtlichen für ihre Arbeit bedankt. „Es ist so spannend zu sehen, wie die Nachbarschaft an diesem Tag zusammenkommt und sich austauscht“, freut sich Johanna Weinz. Für sie ist ihre Arbeit als Wahlhelferin eine Bereicherung gewesen. Auch bei dieser Bundestagswahl möchte sie wieder mithelfen.

Wie wird man Wahlhelfer*in?

Für die Bundestagswahl am 23. Februar haben sich in vielen Städten und Gemeinden schon genügend Freiwillige gemeldet, wie etwa in Berlin, wo am Wahltag über 36.000 Menschen – Ehrenamtliche, städtische Mitarbeitende und Staatsbedienstete – im Einsatz sein werden. Eine Nachfrage beim zuständigen Wahlamt lohnt sich vielleicht dennoch. Ansonsten kommt die nächste Wahl bestimmt – und so kann man sich vielerorts schon für künftige Wahlen auf den entsprechenden Portalen anmelden.

Übrigens: Ein ganz besonderer Wahlbezirk hat bereits alle seine Wahlhelfer*innen gefunden. Nämlich der kleinste Wahlbezirk Deutschlands, Hallig Gröde in Schleswig-Holstein. Dort leben nur zehn Menschen, mindestens die Hälfte von ihnen müssen also am Wahltag helfend tätig werden. Dort dürften die Stimmen deutschlandweit am schnellsten ausgezählt sein.

Wahl und Wahlhelfer*in – kurz erklärt

 

Der Wahlvorstand
In jedem Wahllokal arbeiten am Wahltag fünf bis neun Wahlhelfer*innen. Sie bilden den sogenannten Wahlvorstand. Dazu gehören ein*e Wahlvorsteher*in, eine Stellvertretung, ein*e Schriftführer*in und mindestens zwei Beisitzer*innen. Darüber hinaus können vier weitere Beisitzer*innen beim Auszählen der Stimmen helfen. In der Regel werden Wahlhelfer*innen in den Wahlbezirken eingesetzt, in denen sie auch wohnen.

Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Wahlhelfer*innen können alle Personen werden, die in Deutschland wahlberechtigt sind. Das heißt, man muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Was ist das „Erfrischungsgeld“?
Das „Erfrischungsgeld“ ist die Aufwandsentschädigung, die Wahlhelfer*innen für ihre Arbeit bekommen. Es beträgt mindestens 25 €, bei Wahlvorsteher*innen mindestens 35 €, kann aber auch weitaus mehr sein. In Berlin erhalten die Ehrenamtlichen bei der Bundestagswahl 2025 beispielsweise bis zu 120 €.

Wer kann das Ehrenamt ablehnen?
Nur Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung, Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages oder eines Landtages sowie Personen, die am Wahltag mindestens 67 Jahre alt sind, dürfen das Ehrenamt ablehnen. Wenn man außerdem am Wahltag krank oder generell körperlich beeinträchtigt ist, sich um Angehörige kümmern muss oder berufliche Gründe vorliegen, ist man auch von der Verpflichtung entbunden.