Reisekostenförderung
Nachwuchsförderung

Wir fördern erste internationale Erfahrungen von Nachwuchstalenten aus dem Bereich Theater und Tanz.

Eine jugendliche Theatergruppe auf der Bühne Goethe-Institut

Förderbedingungen

In Deutschland tätige Künstler*innen, sowie  aus dem Bereich Tanz und Theater, die dem professionellen künstlerischen Nachwuchs zuzurechnen sind und zu Gastspielen im nicht-deutschsprachigen Ausland eingeladen sind.
 

Gefördert werden ausschließlich die Reise- und Transportkosten

  • Die antragsstellenden Künstler*innen bzw. die Ensembles sollen professionell sein, aber noch am Anfang ihrer Karriere stehen. Dazu zählen höhere Semester von Theaterschulen bis zu Künstler*innen mit mehrjähriger Erfahrung. Eine Förderung ist maximal zweimal möglich.
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden und/oder 600 km unterstützen wir bevorzugt Bahnreisen.
  • Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen noch keine festen Buchungen (Flüge, Hotels) für die beantragten Teile der Reise vorgenommen sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Reisen ins deutschsprachige Ausland.

  • Beschreibung der eingeladenen Produktion
  • Einladung des Veranstalters
  • Informationen zum Antragstellenden
  • Vollständige Kontaktdaten des Antragstellenden
  • Ein detaillierter Finanzierungsplan (Einnahmen, Ausgaben, Zuwendungen etc.) mit Angaben über Restfinanzierung (u. U. mit dem Vermerk „angefragt“) und Angaben über eventuelle Finanzierung aus öffentlichen Geldern 
  • Bei Antrag auf Finanzierung von Reisekosten sind zwei vergleichende Angebote (Reisebüros, Bahn, Speditionen etc.) einzureichen.
  • Bei Flugreisen zusätzlich ein Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beifügen.
  • Vermerk, ob es sich um den ersten oder zweiten Antrag für diese Förderlinie handelt.
  • Im Falle einer Zusage: Angabe der Bankverbindung (mit IBAN und Swift-Code) und namentliche Nennung der Vertragsperson

Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Quartalsende für das jeweils darauffolgende Quartal eingegangen sein, andernfalls muss der Antrag unter Umständen aus formalen Gründen abgelehnt werden.

Anträge stellen die Künstler*innen selbst.

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Im Anschluss an eine erfolgte Nachwuchs-Förderung ist für die Dauer eines Kalenderjahres keine weitere Förderung  möglich.
 

Nächster Bewerbungsschluss

Der Antrag muss mindestens sieben Wochen vor dem Ende des vorangegangenen Quartals eingegangen sein.

Kontakt

Thomas Stumpp
Bereich Tanz und Theater
thomas.stumpp@goethe.de Tel. +49 89 15921 342

Folgen Sie uns