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Audio: Was steht in einer Stellenanzeige? (II)
Inez und Steve unterhalten sich über Stellenanzeigen.
Hören Sie das Audio erneut. Lesen Sie dann die Fragen und wählen Sie die richtige Antwort aus.
Was muss in einer Stellenanzeige stehen?
Es müssen immer weibliche und männliche Bewerber angesprochen werden.
Wenn eine Frau gesucht wird, reicht die weibliche Berufsbezeichnung aus.
Die männliche Berufsbezeichnung oder das männliche Geschlecht ist immer ausreichend.
Muss die Höhe des Gehalts in der Stellenanzeige stehen?
Nein, das ist keine Pflicht.
Ja, die Höhe des Nettobetrages muss angegeben werden.
Nein, nur Stellenanzeigen für den öffentlichen Dienst.
Was bedeutet die Angabe „Anstellung in Teilzeit“?
Eine Beschäftigung, die keinen vollen Arbeitstag bzw. nicht alle Tage der Woche umfasst.
Ein Teil der Zeit kann von zu Hause gearbeitet werden.
Die Arbeitszeit kann selbst eingeteilt werden.
Was ist an dieser Anzeige nicht richtig: Wir suchen berufserfahrene Programmierer (m/w, 20-35 Jahre).
In einer Anzeige dürfen keine Altersangaben stehen.
Der Hinweis männlich/weiblich ist nicht ausreichend.