Angaben zum Gehalt

In Stellenanzeigen werden unterschiedliche Angaben zum Gehalt gemacht, wie beispielsweise Bruttogehalt, Stundenlohn oder Bezahlung nach Tarif.



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Häufig werden in einer Stellenanzeige Angaben zum Gehalt gemacht, obwohl sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Die Angaben sind sehr unterschiedlich. In einigen Anzeigen wird das Bruttogehalt angegeben, also beispielsweise „2.000 Euro Monat/brutto“. Ziehen Sie vom „Bruttogehalt“ die Sozialabgaben und Steuern ab, erhalten Sie das „Nettogehalt“.

Wenn Sie sich für eine Anstellung bewerben – zum Beispiel in einem Betrieb als Kaufmann oder Kauffrau – dann bekommen Sie jeden Monat ein festes Gehalt. Arbeiten Sie freiberuflich – zum Beispiel als Berater oder Tutorin –, verdienen Sie eine Pauschalsumme oder Sie arbeiten für einen bestimmten Tagessatz.

Wenn in einer Stellenanzeige „Bezahlung gemäß Tarifvertrag“ steht, dann können Sie sich informieren, wie viel Sie verdienen werden. Die Gewerkschaften verhandeln die Tarife mit den Arbeitgebern. Sie setzen sich für die Rechte der Arbeitnehmer ein. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist die Dachorganisation. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt übrigens bei 8,50 Euro pro Stunde.

 

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