Ausleihbedingungen - Goethe-Institut Shanghai

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Ausleihbedingungen

Bildausschnitt: beleuchteter, festlicher, vertäfelter Filmvorführraum

Shanghai

Regelung und Rechte

Die Filmausleihe gilt ausschließlich für nicht kommerzielle Vorführungen. Der Verleih erfolgt an Kinematheken, Filmfestivals, kulturelle und Bildungsinstitutionen, die sich ausdrücklich verpflichten, die erhaltenen Filme weder im Fernsehen zu zeigen, noch für kommerzielle Kinovorstellungen zu nutzen. Das Überspielen eines Films auf Video und andere Bild- und Tonträger ist untersagt. Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte, müssen die Filmwerke in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht an Dritte übertragen werden.

Versand

Der Versand ist ausschließlich über einen bestimmten Kurierdienst abzuwickeln. Die Kosten für den Versand übernimmt die Abteilung Kultur und Bildung. Der Entleiher ist verpflichtet die Kosten für den Rückversand zu tragen.

Termine und Fristen

Bitte bestellen Sie die Filme so früh wie möglich. Die auf dem Versandschein angegebenen Rückversanddaten sind unbedingt einzuhalten.

Vorführberichte

Die Angaben zu Anzahl der Vorführungen und Zuschauer auf dem beigefügten Berichtzettel sind verpflichtend. Jeder Kopienschaden ist unverzüglich durch Beschreibung der Mängel mitzuteilen.

Zensur

Die Abteilung Kultur und Bildung beantragt keine Zensurkarten für die Filmbeiträge aus dem Filmarchiv. Der Entleiher ist für die Beachtung der Zensurbestimmungen selbst verantwortlich.

Vorführung

Um die Filme so gut wie möglich zu erhalten, ist einwandfreies Vorführmaterial sowie eine fachgerechte Behandlung durch geschultes Personal unerlässlich.

Kopienschäden

DDer Entleiher haftet für von ihm verursachte Kopienschäden, Reparations- bzw. Kopienziehungskosten können ihm in Rechnung gestellt werden. Der Prüfbericht informiert den Entleiher über den technischen Zustand der Kopie. Die Abteilung Kultur und Bildung behält sich das Recht vor, im wiederholten Schadensfall, den Entleiher von der künftigen Filmausleihe auszuschließen.

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Kultur und Bildung behält sich das Recht vor, im Fall von Missachtung der Ausleihbedingungen, dem Entleiher jede weitere Filmausleihe zu versagen. Das Goethe-Institut bittet um Erwähnung auf allen Werbeträgern zu Filmprogrammen, die mit Kopien des Goethe-Instituts durchgeführt werden. (Das Logo des Goethe-Instituts kann auf Wunsch zugeschickt werden.)

Bestellen

Verwenden Sie bitte unsere Online-Registrierung.

Als registrierter Entleiher können Sie die gewünschten Filme unter Angabe Ihrer Kundennummer per Online-Formular bestellen.