Deutschprüfungen
Ehegattennachzug
Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30.01.2015
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.01.2015 entschieden, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben, für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
Der Bundesregierung ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bekannt. Ob zukünftig die Start Deutsch 1-Prüfung für nachziehende Ehepartner erforderlich ist, kann erst entschieden werden, wenn alle Gründe für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ausgewertet wurden. Dieses Urteil liegt momentan noch nicht schriftlich vor.
Das heißt, dass es bis zu einer gegenteiligen Entscheidung der Bundesregierung bei den Sprachtests bleibt.
Die Kurse für nachziehende Ehegatten und die Start Deutsch 1 Prüfungen werden bis auf weiteres wie geplant am Goethe-Institut angeboten und durchgeführt.
Wir waren Ende 2021 zu Besuch bei fünf Menschen aus der Türkei, die schon seit einiger Zeit in Deutschland leben und arbeiten. Wir wollten erfahren, was sie dazu motiviert hat, ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen, wie sie sich in ihrer neuen Umgebung zurechtgefunden haben, aber auch wie ihr privater und beruflicher Alltag in Deutschland aussieht.
Die fünf Menschen berichten über ihre ersten Schritte in Deutschland, über ihre Arbeit, sowie über ihre Freizeit und ihre Zukunftspläne. Wir haben sie bei der Arbeit, beim Spazieren, und zu Hause mit der Familie begleitet und dabei ein paar interessante Details über ihr Leben in Deutschland erfahren.
Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug
Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss in vielen Fällen vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf.
Diese einfachen Deutschkenntnisse können Sie mit einer Prüfung des Goethe-Instituts nachweisen. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser Prüfung und zum Ehegattennachzug und außerdem ein Prüfungsbeispiel.