Deutschprüfungen
Ehegattennachzug

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Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30.01.2015

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.01.2015 entschieden, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben, für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
 
Der Bundesregierung ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bekannt. Ob zukünftig die Start Deutsch 1-Prüfung für nachziehende Ehepartner erforderlich ist, kann erst entschieden werden, wenn alle Gründe für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ausgewertet wurden. Dieses Urteil liegt momentan noch nicht schriftlich vor.
Das heißt, dass es bis zu einer gegenteiligen Entscheidung der Bundesregierung bei den Sprachtests bleibt.

Die Kurse für nachziehende Ehegatten und die Start Deutsch 1 Prüfungen werden bis auf weiteres wie geplant am Goethe-Institut  angeboten und durchgeführt.

MEIN LEBEN IN DEUTSCHLAND

Wir waren Ende 2021 zu Besuch bei fünf Menschen aus der Türkei, die schon seit einiger Zeit in Deutschland leben und arbeiten. Wir wollten erfahren, was sie dazu motiviert hat, ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland zu verlegen, wie sie sich in ihrer neuen Umgebung zurechtgefunden haben, aber auch wie ihr privater und beruflicher Alltag in Deutschland aussieht.

Die fünf Menschen berichten über ihre ersten Schritte in Deutschland, über ihre Arbeit, sowie über ihre Freizeit und ihre Zukunftspläne. Wir haben sie bei der Arbeit, beim Spazieren, und zu Hause mit der Familie begleitet und dabei ein paar interessante Details über ihr Leben in Deutschland erfahren.
 

Mein Leben in Deutschland Trailer

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HAYRIYE BABA, ANÄSTHESISTIN AUS BAD OEYNHAUSEN

„Im dritten Jahr nach unserer Ankunft sind wir als Familie natürlich sehr glücklich und zufrieden mit unserer Entscheidung… Es war sehr schwer für uns alle…Aber ich bin stolz. Beide Kinder haben sich schnell eingewöhnt und waren erfolgreich.

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MERVE DÖNMEZ, KINDERKRANKENSCHWESTER AUS FRANKFURT

„Egal wie eure finanzielle Lage ist, ihr könnt alles auf jede Art erreichen. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit.“
 

SEDA EROGLU, PSYCHOLOGIN AUS BONN

„ In Deutschland gefällt es mir am meisten, dass es hier ruhig und natürlich ist.“

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BETÜL ERTUNA, LEHRERIN AUS STUTTGART

„Da Deutschland eine offene und moderne Gesellschaft hat, kann man sich schnell an den Lebensstil hier gewöhnen.“
 

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ÖZGÜR KARA, COMPUTERTECHNIKER AUS WINDSBACH

„Es ist sehr wichtig schon in der Türkei Deutsch zu lernen.“
 

Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug

Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss in vielen Fällen vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf.

Diese einfachen Deutschkenntnisse können Sie mit einer Prüfung des Goethe-Instituts nachweisen. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser Prüfung und zum Ehegattennachzug und außerdem ein Prüfungsbeispiel.

Häufig gestellte Fragen

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