Kultur in Bewegung
Regionaler Mobilitätsfonds des Goethe-Instituts Osteuropa und Zentralasien (OEZA)
Reisestipendien für Kulturschaffende und Kultureinrichtungen
Bewerbungsfrist:
Bis 31. Mai 2020, 23:59 Uhr Moskauer Zeit (für Reisen ab dem 1. September bis zum 15. Dezember 2020)
Sprache der Bewerbung:
Deutsch, Englisch (bei Reisen nach Deutschland)
Deutsch, Englisch, Russisch (bei Reisen innerhalb der Region)
Zielgruppe: Kulturschaffende (älter als 18 Jahre) und Kultureinrichtungen
Gesellschaftlicher Wandel lebt von gegenseitigem Dialog. Das Programm Kultur in Bewegung: regionaler Mobilitätsfonds des Goethe-Instituts Osteuropa / Zentralasien ermöglicht professionellen Austausch und Begegnungen von Akteuren aus dem zeitgenössischen Kulturbereich, um darüber Impulse für die Kulturszenen in den beteiligten Ländern der Region Osteuropa / Zentralasien und Deutschland zu geben. Ziel ist es, dauerhafte Strukturen der interkulturellen Zusammenarbeit zu initiieren bzw. zu vertiefen.
Das Programm vergibt Reisestipendien. Es richtet sich an Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, die gesellschaftliche Veränderungen begleiten und reflektieren.
Kulturschaffende aus folgenden Ländern können sich für das Programm bewerben: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Ukraine, Usbekistan, Tadschikistan, und Turkmenistan.
Kulturelle Einrichtungen in Deutschland können Kulturschaffende aus eben diesen Ländern nach Deutschland einladen.
Unterstützt werden können Reisen von Kulturschaffenden aus den genannten Ländern nach Deutschland sowie zwischen den genannten Ländern.
Beachten Sie bitte, dass im Rahmen des Programms „Kultur in Bewegung“ Kulturschaffende aus Deutschland nicht eingeladen werden können.
DER FONDS GLIEDERT SICH IN ZWEI PROGRAMME:
• Programm 1 richtet sich an individualreisende Kulturschaffende (Künstler*innen, Kurator*innen, künstlerische Leiter*innen, Produzent*innen, Projektleiter*innen etc.), die zu kulturellen Veranstaltungen in Deutschland oder den genannten Ländern reisen möchten.
• Programm 2 richtet sich an kulturelle Einrichtungen in Deutschland und in den Ländern der Region Osteuropa / Zentralasien, die Kulturschaffende aus den genannten Ländern einladen möchten.
- Aktive Teilnahme an relevanten Kulturveranstaltungen sowie Präsentation eigener künstlerischer Arbeiten (z. B. im Rahmen von Film-, Tanz- oder Theaterfestivals, kulturpolitischen Tagungen, Symposien oder Ausstellungen).
- Teilnahme an Seminaren und Workshops mit dem Ziel der professionellen Weiterentwickelung.
- Recherche und Austausch mit potenziellen Partnern, um gemeinsame Initiativen bzw. Koproduktionen zu entwickeln und umzusetzen.
Beachten Sie bitte bei Ihrer Bewerbung, dass nur die genannten Kosten unterstützt werden können.
Vergabekriterien
Es können Reisestipendien für Vorhaben vergeben werden, die
- eine inhaltliche Qualität erwarten lassen;
- einen relevanten Beitrag im Bereich der zeitgenössischen Kultur leisten;
- innovative Inhalte und Formate entwickeln;
- Potenzial für relevante Beiträge zu aktuellen gesellschaftlichen Diskursen aufweisen;
- Sondierungsreisen für Koproduktion/en sind;
- Thematischer Bezug auf deutsche Kultur.
Bewerber und Bewerberinnen, die das Stipendium 2019 und in der ersten Hälfte des laufenden Jahres (2020) erhalten haben, dürfen sich erst wieder in 3 Jahren auf das Programm bewerben.
Kommerzielle Vorhaben sind ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte, dass bei Reisen nach Deutschland Bewerbungen nur auf Deutsch oder Englisch akzeptiert werden.
Bei Reisen in die Länder der Region Osteuropa /Zentralasien können Bewerbungen auf Deutsch, Englisch oder Russisch eingereicht werden.
Programm 1: Individualreisende Kulturschaffende
1. Formular 1
3. 4-6 Fotos im Formular erwähnter Projekte.
Programm 2: Kulturelle Institutionen/Vermittler
1. Formular 2
2. 4-6 Fotos im Formular erwähnter Projekte des/der eingeladenen Person/Gruppe.
Die Stipendiaten verpflichten sich, dem Goethe-Institut die vollständigen Visaunterlagen rechtzeitig vor dem gewünschten Reisebeginn bereitzustellen.
Bei der Planung der Reise ist ausreichend Vorlauf für die Vorbereitung aller Formalitäten zu beachten. Zwischen Zusage und Antritt der Reise sollen mindestens 2 Wochen liegen. Falls der/die Stipendiat*in ein Visum benötigt – mindestens 4 Wochen.
Nach Rückkehr erwartet das Goethe-Institut einen inhaltlichen und finanziellen Bericht über die Reise sowie Foto- und Pressematerial zum Projekt. Einladende Organisationen willigen ein, in Publikationen und auf ihren Webseiten auf die Förderung hinzuweisen.
Die Reise wird von den Bewerbern selbst organisiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an sinaida.shershun@goethe.de