Das Stipendium gliedert sich in zwei Programme:
Programm 1 richtet sich an individuell reisende Kulturschaffende (Künstler*innen, Kurator*innen, künstlerische Leiter*innen, Produzent*innen, Projektleiter*innen etc.), die zu kulturellen Veranstaltungen in Deutschland oder den genannten Ländern reisen möchten.
Programm 2 richtet sich an kulturelle Einrichtungen in Deutschland und in den Ländern der Region
Osteuropa / Zentralasien, die Kulturschaffende aus den genannten Ländern einladen möchten.
MÖGLICHE REISEANLÄSSE
- Aktive Teilnahme an relevanten Kulturveranstaltungen sowie Präsentation eigener künstlerischer Arbeiten (z. B. im Rahmen von Film-, Tanz- oder Theaterfestivals, kulturpolitischen Tagungen, Symposien oder Ausstellungen).
- Teilnahme an Seminaren und Workshops mit dem Ziel der beruflichen Weiterentwicklung
- Recherche und Austausch mit potenziellen Partnern, um gemeinsame Initiativen bzw. Koproduktionen zu entwickeln und umzusetzen
BEWERBUNGSFRISTEN UND VERGABEKRIETERIEN
Bewerbungen werden bis 2. Mai 2021, 23:59 Uhr Moskauer Zeit (für Reisen ab dem 15. Juli bis zum 15. Dezember 2021) angenommen.
Ansprechpartner des Stipendienprogramms ist das Goethe-Institut Moskau. Hier werden alle eingegangenen Anträge auf
formale Kriterien und auf Übereinstimmung mit den Zielen und Vergabekriterien überprüft.
Eine Jury bestehend aus Vertreter*innen des Goethe-Instituts und externen Juror*innen, entscheidet über die Stipendienvergabe. Die Entscheidung wird spätestens 6 Wochen nach Einsendeschluss bekannt gegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
VERGABEKRITERIEN
Es können Reisestipendien für Vorhaben vergeben werden, die
- eine inhaltliche Qualität erwarten lassen
- einen relevanten Beitrag im Bereich der zeitgenössischen Kultur leisten
- innovative Inhalte und Formate entwickeln
- Potenzial für relevante Beiträge zu aktuellen gesellschaftlichen Diskursen aufweisen
- Sondierungsreisen für Koproduktion/en sind
- einen thematischen Bezug zu Kultur in Deutschland haben (Voraussetzung bei Reisen nach Deutschland); bei innerregionalen Vorhaben: Bezug zur Kulturszene im Gastland
- die folgende Schwerpunkthemen einbeziehen:
- Gleichberechtigung, Inklusion
- Ökologie, Nachhaltigkeit
- Innovation / Zukunft: Wie kommt das Neue in die Welt (Vorhaben, die experimentellere Formate erproben, um gegenwärtige globale gesellschaftliche Herausforderungen sichtbar und verhandelbar zu machen)
Bewerber und Bewerberinnen, die das Stipendium 2019 und 2020 erhalten haben, dürfen sich erst wieder in 3 Jahren auf das Programm bewerben.
Kommerzielle Vorhaben sind ausgeschlossen.
BEWERBUNGSVERFAHREN
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen bis zum 2. Mai 2021, 23:59 Uhr Moskauer Zeit per E-Mail einzureichen an
sinaida.shershun@goethe.de.
Beachten Sie bitte, dass bei Reisen nach Deutschland nur Bewerbungen auf Deutsch oder Englisch angenommen werden können.
Bei Reisen in die Länder der Region
Osteuropa / Zentralasien können Bewerbungen auf Deutsch, Englisch oder Russisch eingereicht werden.
Programm 1: Individualreisende Kulturschaffende
1. Formular 1
Russisch
Deutsch
2. Einladung (falls vorhanden).
3. 4-6 Fotos im Formular erwähnter Projekte als eine PDF Datei.
Programm 2: Kulturelle Institutionen/Vermittler
1. Formular 2
Russisch
Deutsch
2. 4-6 Fotos im Formular erwähnter Projekte des/der eingeladenen Person/Gruppe als eine PDF Datei.
Erfolgreiche Bewerber*innen (Personen bzw. die einladenden Organisationen) unterschreiben einen Vertrag mit dem Goethe-Institut, in dem die Verpflichtungen beider Seiten spezifiziert werden.
Die Stipendiat*innen verpflichten sich, dem Goethe-Institut die vollständigen Visaunterlagen rechtzeitig vor dem gewünschten Reisebeginn bereitzustellen.
Bei der Planung der Reise ist ausreichend Vorlauf für die Vorbereitung aller Formalitäten zu beachten. Zwischen Zusage und Antritt der Reise sollen mindestens 2 Wochen liegen. Falls der*die Stipendiat*in ein Visum benötigt – mindestens 4 Wochen.
Nach Rückkehr erwartet das Goethe-Institut einen inhaltlichen und finanziellen Bericht über die Reise sowie Foto- und Pressematerial zum Projekt. Einladende Organisationen willigen ein, in Publikationen und auf ihren Webseiten auf die Förderung hinzuweisen.
Die Reise wird von den Bewerber*innen selbst organisiert.