Nach dem Zweiten Weltkrieg warnte Hannah Arendt, dass das Böse zu einer zentralen Sorge des Denkens werden würde. Obwohl ihre Vorhersage in der Nachkriegszeit unbeachtet blieb, gewinnt ihre Reflexion heute, in einer von globalen Krisen geprägten Welt, volle Aktualität. In diesem Kontext untersucht Marco Saavedra, was Arendt unter „radikalem Bösen“ und „Banalität des Bösen“ verstand, um anschließend dessen Dimensionen im Krieg gegen das organisierte Verbrechen in Mexiko zu beleuchten.
Angesichts der Schrecken des Zweiten Weltkriegs und der abscheulichen Verbrechen des nationalsozialistischen und des sowjetischen Regimes ging Hannah Arendt davon aus, dass das Böse zu einer der zentralen Fragen der philosophischen Reflexion in der Nachkriegszeit werden würde. Doch diese Annahme war damals verfrüht — wie so viele Aussagen im Leben und Werk der jüdisch-deutschen Philosophin. Mit dem Einsetzen des Kalten Krieges, der Festigung der globalen politischen, ökonomischen und kulturellen Hegemonie der Vereinigten Staaten, dem nachkriegszeitlichen Wiederaufbau und den Entkolonisierungsbestrebungen in der sogenannten Dritten Welt rutschte die Frage nach dem Bösen in den Hintergrund und geriet nicht mal ansatzweise in den Fokus der intellektuellen Debatten. Heute, rund fünfzig Jahre später und inmitten einer gewaltsamen, rasant fortschreitenden und zerstörerischen Umwälzung der Welt, die von Terrorismus, zwischenstaatlichen wie innerstaatlichen Kriegen, Völkermord, der Aushöhlung demokratischer Strukturen, dem Wiedererstarken von politischem Extremismus, dem Wiederaufleben neoimperialer Bestrebungen in den USA, Russland und China, der Verschiebung geopolitischer und ökonomischer Machtverhältnisse, der fortschreitenden und systematischen Zerstörung der Umwelt, massiven Migrationsbewegungen und Zwangsvertreibungen, einer aggressiven und militanten Fremdenfeindlichkeit und weiteren erschreckenden Entwicklungen geprägt ist, erscheint Arendts damals als unzeitgemäß abgetane Vermutung plötzlich von geradezu frappierender Aktualität.Dieser Artikel soll im Folgenden zunächst skizzieren, was Arendt im Kontext des Totalitarismus unter den Konzepten des „radikal Bösen“ und der „Banalität des Bösen“ verstand, um sich danach bestimmten Erscheinungsformen des Bösen im Kontext des Krieges gegen das organisierte Verbrechen in Mexiko zuzuwenden.
Das radikale Böse
Hannah Arendt gehörte zu den ersten Denkerinnen, die den Totalitarismus systematisch analysierten und einen Vergleich zwischen seinen nationalsozialistischen und kommunistisch-stalinistischen Ausprägungen vornahmen. Im dritten Band ihres bedeutenden Werkes Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft (1951) untersucht ihn Arendt ausführlich auf historischer, struktureller und funktionaler Ebene. Dort, in verschiedenen wissenschaftlichen Aufsätzen und in ihrem Briefwechsel mit ihrem Freund und Mentor, dem Vertreter der Existenzphilosophie Karl Jaspers, ordnet sie den Totalitarismus dem „radikal Bösen“ zu, wobei sie den bewährten Begriff Immanuel Kants[1] jedoch eher frei auslegt, um dadurch die Logik totalitärer Herrschaft zu veranschaulichen.Nach Arendt liegt das radikal Böse des Totalitarismus im systematischen Bestreben, die menschliche Natur zu verändern. Dies geschieht durch die Auslöschung von Individualität, Freiheit und Pluralität. Mittels der Entziehung ziviler und politischer Rechte beginnt eine stufenweise voranschreitende Zerstörung des Individuums im juristischen Sinne: die „Ermordung der juristischen Person im Menschen“ und seine Verbannung aus der politischen Gemeinschaft. Auf diese Weise verwandelt sich ein Teil der Bevölkerung des Nationalstaats in Staatenlose, Geflüchtete, Migranten und „objektive Feinde“, denen jede Form des Rechtsschutzes abgesprochen wird. Die Zerstörung des Individuums setzt sich anschließend fort in seiner Auslöschung als moralisches Subjekt, also der „Ermordung der moralischen Person“. Das Subjekt wird seiner Fähigkeit zu freier Entscheidung und verantwortlichem Handeln beraubt, da es in Situationen versetzt wird, in denen es gezwungen ist, ohne echten freien Willen zwischen dem einen oder dem anderen Verbrechen zu „wählen“, wodurch es unversehens zum Instrument des totalitären Bösen wird. Damit wird jede Unterscheidung zwischen Täter und Opfer ausgelöscht und jede Möglichkeit der Solidarität mit anderen Menschen vernichtet. Die Zerstörung des Individuums mündet schließlich in der Verwandlung in ein „überflüssiges Wesen“ in den Vernichtungslagern, wo seine Individualität (sein Dasein als einzigartiger Mensch mit eigener Biographie), seine „Natalität“ (die Fähigkeit, frei zu handeln und etwas Neues zu beginnen) und seine Fähigkeit, in solidarischer Verbundenheit zu handeln, systematisch ausradiert werden. So wandelt er im Abgrund zwischen Leben und Tod, und seine Existenz wird aus dem Gedächtnis der Menschheit getilgt.
Die Vernichtungslager (das Konzentrationslager und der Gulag) fungieren demnach als „Laboratorien“ des totalitären Versuchs, die menschliche Natur grundlegend zu verändern. Doch auch die restliche Bevölkerung in den unter totalitärer Herrschaft stehenden Gesellschaften ist fortwährend von der Gefahr bedroht, sich — je nach Bedarf des totalitären Regimes — durch die vielfältigen Mechanismen des Terrors in „überflüssige“ und „entsorgbare“ Wesen zu verwandeln. So wird jedes Individuum in der totalitären Gesellschaft direkt oder indirekt, als Täter oder Opfer, in die große staatliche und gesellschaftliche Maschinerie von Terror und Zerstörung eingebunden.
Eichmann und die Banalität des Bösen
Fast dreizehn Jahre später greift Arendt das Thema erneut auf, diesmal in ihrem Buch Eichmann in Jerusalem (1963). Darin untersucht sie eine Schlüsselfigur der systematischen Vernichtung der europäischen Juden, der sogenannten „Endlösung“: Adolf Eichmann. In ihrer Darstellung seines Verhaltens und seiner Beweggründe für die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit prägte Arendt den Begriff der „Banalität des Bösen“ — jedoch nicht als philosophisches Konzept im engeren Sinne. Arendt betrachtet den Akteur der totalitären Herrschaft hier nicht bloß aus einer strukturellen Perspektive, sondern im Licht seiner eigenen Lebensgeschichte, seiner Beweggründe, Entscheidungen und den vorgebrachten Rechtfertigungen für sein Handeln. Eichmann war einer der Hauptverantwortlichen für die administrative und logistische Abwicklung der Shoah und wurde wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Während des Prozesses beteuerte er immer wieder, er habe niemanden getötet, sei sich keiner Schuld bewusst und könne für kein Verbrechen verantwortlich gemacht werden. Er habe als Beamter lediglich seine Pflicht getan und damit stets das Gesetz und das Recht seines Landes geachtet. Ferner versicherte er, er habe den Juden gegenüber weder persönlichen noch ideologischen Hass empfunden. Für Eichmann wie für Millionen anderer „ganz normaler“ Deutscher bestand das Problem darin, dass die nationalsozialistische totalitäre Herrschaft Gesetz, Recht und Moral im Kern korrumpiert und verdreht hatte. Regierungsbefehle zu befolgen und sich an die geltenden sozialen und rechtlichen Normen zu halten, bedeutete daher zwangsläufig, direkt oder indirekt an den Verbrechen des Regimes beteiligt zu sein. Arendt wies auf das skandalöse Paradoxon hin, dass Menschen ungeheure Verbrechen — wie die des Holocaust — begehen konnten, ohne von abgründigen oder monströsen Motiven geleitet zu werden.Mit dem Ausdruck „Banalität des Bösen“ wollte die Philosophin keineswegs andeuten, Eichmanns Taten seien nicht grausam gewesen oder er trage keine Verantwortung für die Verbrechen, die ihm das Gericht in Jerusalem zur Last legte. Im Gegenteil: Sie war mit dem Todesurteil ausdrücklich einverstanden. Worauf sie mit dieser provokanten und viel diskutierten Formulierung aufmerksam machen wollte, war vielmehr, dass es unter bestimmten institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen möglich ist, ungeheuerliche Verbrechen zu begehen, ohne sich ihrer Tragweite bewusst zu sein. Die komplexen bürokratischen Abläufe, die die Ausführung der Tat ermöglichen, können dazu beitragen, das individuelle Bewusstsein und die persönliche Verantwortung für das eigene Handeln, seine Folgen und seinen Sinn zu verwischen: Der Zusammenhang zwischen persönlichen Absichten, banalen Motiven und routinisierten Handlungen und der Ausführung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist für den Täter letztendlich nicht mehr ersichtlich. Die Entstehung dieser neuen Form des Verbrechens setzt nicht zwingend die ideologische Besessenheit verblendeter Fanatiker voraus. Die Taten können problemlos von „normalen“ Menschen begangen werden, die damit allerdings, moralisch betrachtet, „überflüssig“ geworden sind. Sie begreifen nicht mehr, was sie tun und denken weder über ihr Handeln noch über dessen Konsequenzen nach. Auf diese Weise verzichten sie auf ihre Freiheit und ihre Fähigkeit, eigenständig zu denken.
Arendt entwirft demnach ein vielschichtiges Bild des Bösen im 20. Jahrhundert und bezeichnet es als zeitgleich radikal und banal, ohne dass darin ein Widerspruch läge.[2] Für Susan Neiman sind Arendts Überlegungen „der bedeutendste philosophische Beitrag zum Problem des Bösen im 20. Jahrhundert“ (Neiman, 2012: 346).
Hannah Arendt tat mehr, als das Böse begrifflich zu definieren: Sie führte uns vor, wie mit einem ganz neuartigen Phänomen der Menschheitsgeschichte — dem Totalitarismus — umzugehen ist, dessen zutiefst ambivalente und kaum fassbare Natur unsere geistesgeschichtliche Tradition zunächst in die Krise gestürzt hatte, denn es fehlten ihr die theoretischen Mittel, um seine furchterregende Originalität zu verstehen.
Der mexikanische Fall: Los Caballeros Templarios
Auschwitz ist in den vergangenen vierzig Jahren zum „Symbol des absolut Bösen“ und zum Inbegriff sinnlos erzeugten Grauens und Leids geworden. Es wäre jedoch verfehlt, den Begriff des „Bösen“ allein auf den Holocaust zu verengen. Die Sorge, die Vernichtung der Juden vor achtzig Jahren zu relativieren, sollte uns nicht davon abhalten, seine heutigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, zu durchleuchten und zu bekämpfen.In den beinahe zwanzig Jahren seit Beginn des sogenannten Krieges gegen die Drogenkartelle und das organisierte Verbrechen im Jahr 2006 sind in Mexiko nahezu eine halbe Million Menschen getötet und rund dreihundertdreißigtausend Personen gewaltsam verschwunden. Hinzu kommen unzählige Massaker, Menschenrechtsverletzungen, die Korruption von Politikern, öffentlichen Bediensteten und Angehörigen der Sicherheitskräfte (Polizei und Militär) sowie andere Gräueltaten. Trotz der Brutalität dieses Krieges ist es der Regierung bis heute nicht gelungen, die kriminellen Gruppen auszuschalten, ihre illegalen Aktivitäten einzudämmen oder ihren Einfluss auf Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu verhindern.
Um einige Facetten dieses „Bösen“ zu beleuchten, soll im Folgenden auf den Fall jener narco-kriminellen, also von Drogenkartellen geprägten sozialen Ordnung eingegangen werden, die sich zwischen 2001 und 2012 in der Tierra Caliente im mexikanischen Bundesstaat Michoacán etablierte. Sie war das Ergebnis von Machtkämpfen zwischen verschiedenen Kartellen, die um die Kontrolle von Gebieten, die Herstellung und den Schmuggel von Drogen und die Alleinherrschaft über andere einträgliche Delikte stritten, etwas Erpressung und Entführung sowie die Beherrschung, Enteignung und Ausplünderung der Bevölkerung durch den hemmungslosen Einsatz von Gewalt.[3] Ende 2009 setzten sich schließlich Los Caballeros Templarios gegen ihre Rivalen durch.
Die Voraussetzung für die Herausbildung einer narco-kriminellen sozialen Ordnung ist das, was an dieser Stelle als staatlich organisierte Struktur der Straflosigkeit bezeichnet werden soll. Entscheidend ist dabei nicht die Abwesenheit staatlicher Präsenz im umkämpften Territorium, sondern die Abwesenheit des Rechtsstaats. In jenen Regionen des Landes, in denen sich — wie in Michoacán — ein narco-kriminelles Herrschaftsgefüge etabliert hat, existieren bestimmte institutionelle Sektoren (Polizei, Militär, Kommunalverwaltungen, Gerichte, Parlamente, staatliche Unternehmen, autonome Körperschaften usw.), in denen ein beträchtlicher Teil der Amtsträger in Praktiken stillschweigender Kooperation mit kriminellen Akteuren und deren Agenden verstrickt ist. Dies eröffnet vielgestaltige Räume für unterschiedliche Formen der Straflosigkeit. Die beteiligten Akteure können die entsprechenden Bereiche der Verwaltung, Politik und staatlichen Programme so umfunktionieren, dass sie ihren eigenen und den Interessen der Kriminellen dienen. Ihr Handeln oder Unterlassen gewährleistet damit das Fortbestehen der narco-kriminellen sozialen Ordnung.
In Michoacán wurde die Mitwirkung von Staatsbediensteten, Politikern, Unternehmern und ganz normalen Bürgern häufig erzwungen und durch Gewalt erpresst. Gleichzeitig gab es aber auch diejenigen, die aus eigenem Vorteilstreben mit den Templarios kooperierten: sie betrieben Geldwäsche; erhielten eine Anstellung in einem ihrer Unternehmen (oder heuerten selbst als Auftragskiller an); waren als Mitglieder des Kartells erkennbar und genossen „soziales Prestige“ in Form von Angst, Respekt und Bewunderung; erhielten Unterstützung in Krisensituationen, etwa bei Krankheit und Arbeitslosigkeit oder hofften auf Investitionen in öffentliche Infrastruktur ihrer Gemeinden oder Spenden für religiöse Feste. Viele dieser „Kooperationspartner“ hatten also mehr oder weniger triviale Gründe, um zu gehorchen und persönlichen Nutzen aus den Aktivitäten der organisierten Kriminalität zu ziehen, während sie gleichzeitig die Gräueltaten des Kartells geflissentlich ignorierten.
In nahezu allen regionalen Wirtschaftssektoren — in Produktion, Transport, Handel und Konsum verschiedenster Güter und Dienstleistungen — führten Los Caballeros Templarios ein ausgefeiltes System der Ausbeutung ein. Ob große oder mittelständische Unternehmer, ob kleine Ladenbesitzer oder Angestellte, ob Selbstständige, Nachbarn, Straßenverkäufer oder Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen: Sie alle wurden Opfer wirtschaftlicher Erpressung und wurden genötigt, „Schutzgeld“ zu bezahlen. Als weiteres Mittel zur Geldeintreibung diente den Kriminellen sowohl die Bedrohung von Leib und Leben als auch die gewaltsame Entziehung von Eigentum. Menschen wurden entführt und gefoltert, um Lösegeld zu erpressen — nicht selten unter Mitwirkung oder stillschweigender Duldung staatlicher und kommunaler Polizeibeamter. Dabei bot selbst die Zahlung der geforderten Summe keine Gewähr, dass die Entführten lebend zurückkehrten.
Innerhalb dieser sozialen Ordnung praktizierten die Templarios zudem Formen einer von jedem sozialen Kontrollmechanismus befreiten Männlichkeit, die allein auf der unmittelbaren Befriedigung eigener Impulse beruhte. Dies umfasste sowohl die Aneignung fremden Eigentums als auch die gewaltsame Verfügung über Frauen jeden Alters, die systematisch vergewaltigt und in zahlreichen Fällen ermordet wurden.
Zur Festigung ihrer Herrschaft inszenierten sich die Templarios vor der lokalen Bevölkerung als Herren über Leben und Tod. Dies war die Nachricht, die sowohl durch die Morde, Massaker und Entführungen übermittelt werden sollte, als auch durch das regelmäßige, grausame Zurschaustellen abgetrennter Köpfe und gefolterter, verstümmelter Leichen an öffentlichen Plätzen. Die Drohbotschaften auf den leblosen Körpern der Opfer sowie auf strategisch platzierten Bannern, den sogenannten Narcomantas, dienten als ständige Erinnerung daran, dass von der Bevölkerung laufend Respekt und Gehorsam eingefordert wurde.
All diese Verbrechen und Formen der Gewalt sowie die alles beherrschende Straflosigkeit dienten besonders dazu, die Gewalt im Alltag der Menschen zu normalisieren. Ziel dieses Terrorregimes war es schließlich, die Bevölkerung der Region zu isolieren, von innen zu zersetzen und gefügig zu machen. Das Ergebnis war eine völlig wehrlose Gesellschaft.
Das Böse, das im Kontext des Krieges gegen das organisierte Verbrechen und speziell innerhalb der narco-kriminellen sozialen Ordnung der Templarios hervortritt, ist zweifellos anders geartet als das des Totalitarismus. Es besitzt eine eigene Logik und Gestalt und entsteht aus der schrittweisen Anhäufung mehr oder weniger krimineller, mehr oder weniger intentionaler und mehr oder weniger banaler Handlungen von Individuen, Gruppen und staatlichen Stellen. Doch nichts davon nimmt ihm seine Schändlichkeit.
Die narco-kriminelle Ordnung der Templarios begann letztlich zu zerfallen, als im Februar 2013 ein großer Teil der Bevölkerung von Tierra Caliente zu den Waffen griff, um ihre körperliche Unversehrtheit, ihr Leben und ihren Besitz zu schützen und Recht und Frieden wiederherzustellen. Um den Narcos entgegentreten zu können, mussten die Mitglieder der bewaffneten Bürgerwehren, der selbsternannten Autodefensas von Michoacán, erst ihre Angst und das durch den Terror der Templarios aufgezwungene Gefühl der Vereinzelung überwinden. Und obwohl auch sie Gewalt einsetzten, haftete ihrem Vorgehen am Ende doch ein wenig vom hellen Glanz jenes Zusammenhandeln an, das Arendt als Ausdruck wahrer Politik begreift.
[1] Eine großartige Analyse des Konzept des “radikal Bösen” findet sich bei Richard Bernstein (2005).
[2] Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Thema siehe Estrada Saavedra (2007).
[3] Zum Thema siehe das dritte Kapitel von Estrada Saavedra (2025).
Literaturverzeichnis
- Arendt, Hannah (2006), Los orígenes del totalitarismo. Vol. III. Totalitarismo, übersetzt von Guillermo Solana, Prolog von Salvador Giner, Madrid, Alianza Editorial, 2006. (Erstausgabe: The Origins of Totalitarianism, 1951; deutsche Erstausgabe: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, 1955)
- Arendt, Hannah (1999), Eichmann en Jerusalén, un estudio sobre la banalidad del mal, übersetzt von Carlos Ribalta, Barcelona, Lumen. (Erstausgabe: Eichmann in Jerusalem: A Report on the Banality of Evil, 1963; deutsche Erstausgabe: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen, 1964)
- Bernstein, Richard J. (2004), El mal radical. Una indagación filosófica, Buenos Aires, Ediciones Lilmond. (Erstausgabe: Radical Evil: A Philosophical Interrogation, 2002)
- Estrada Saavedra, Marco (2025), Behemoth Violencia colectiva, política y criminal en el México contemporáneo, Mexiko-Stadt, El Colegio de México.
- Estrada Saavedra, Marco (2007), „La normalidad como excepción: la banalidad del mal en la obra de Hannah Arendt“, in: Revista mexicana de ciencias políticas y sociales, Nr. 201 (XLIX), September-Dezember, Mexiko-Stadt, UNAM, S. 31-54.
- Neiman, Susan (2012), El mal en el pensamiento moderno. Una historia no convencional de la filosofía, Mexiko-Stadt, Fondo de Cultura Económica. (Erstausgabe: Evil in Modern Thought. An Alternative History of Philosophy, 2002; deutsche Erstausgabe: Das Böse denken: Eine andere Geschichte der Philosophie, 2004)