Das kommt auf Ihr Herkunftsland, Ihre Qualifikationen und Ihr Alter an.
EU-Bürger und Staatsangehörige des und der Schweiz brauchen kein Visum und keine .
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA dürfen ohne Visum nach Deutschland kommen. Sie brauchen aber trotzdem eine Arbeitserlaubnis. Diese können Sie direkt bei der Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Sie kommen aus einem anderen Land? Dann brauchen Sie ein Visum.
Sie müssen ein Visum zum Arbeiten in Deutschland bei der Deutschen Botschaft (oder dem Deutschen Konsulat) beantragen. Zum Visum gehört auch die Arbeitserlaubnis. Sie müssen diese nicht extra beantragen.
Aber für dieses Visum brauchen Sie zusätzlich zu anderen Dokumenten:
- ein konkretes Jobangebot oder einen
Dabei gilt immer: Die Beschäftigung muss erlaubt sein. Die fragt die Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft, dass Arbeitsbedingungen und Lohn angemessen sind. Dann gibt sie die Bestätigung, oder nicht. Sie müssen dafür nichts machen.
- die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation
Diese brauchen Sie, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten werden. Das sind geschützte Berufe wie Ärztin, Erzieher oder Pflegekraft.
Welche Berufe reglementiert sind, können Sie hier nachschauen:
Auch für den Prozess der Anerkennung in Deutschland gibt es ein Visum:
Wenn Sie in einem nicht-reglementierten Beruf arbeiten werden, gibt es andere, oft einfachere Bedingungen zur Anerkennung.
Infomieren Sie sich hier: