Pro und Kontra: Staatsziel Deutsch?

Die Landessprache Deutschlands ist Deutsch – das ist klar. Nur steht es nicht im Grundgesetz. Das möchten einige Politiker gern ändern. Sprachwissenschaftler Dr. Holger Klatte und Edo Reents von der FAZ beziehen hier Stellung.
Es ist ein einfacher Satz, der vor einiger Zeit einen Streit quer durch die politischen Lager entfachte: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“ Dieser Satz soll dem Verfassungsartikel 22 des Grundgesetzes hinzugefügt werden. Dafür hatte Ende 2008 eine Mehrheit auf dem CDU-Bundesparteitag gestimmt und heftige Diskussionen ausgelöst. Ein Jahr später wurde das Thema in den Koalitionsverhandlungen mit der FDP aufgegriffen und Kulturpolitiker beider Parteien sprachen sich dafür aus, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. In den Medien wurde die Idee vorwiegend als überflüssig und unnötig bewertet. Vertreter der Türkischen Gemeinde in Deutschland verwiesen darauf, dass das Vorhaben lediglich vorhandene Ängste und Klischees gegenüber Migranten bedienen würde.
Kritische Stimmen waren auch innerhalb der Koalitionsparteien zu hören, unter anderem von der Bundeskanzlerin. Im Koalitionsvertrag tauchte die Gesetzesänderung letzten Endes doch nicht auf, die Diskussion darüber ruht seitdem. Das könnte sich bald ändern: Noch in diesem Jahr wollen die Sprachhüter des Vereins Deutsche Sprache, die sich schon lange für eine Grundgesetzänderung einsetzen, rund 40.000 gesammelte Unterschriften an zuständige Politiker übergeben. Dann wird die Diskussion wieder aufflammen. Hier zwei Meinungen:
Dr. Holger Klatte, Sprachwissenschaftler und Sprecher des Vereins Deutsche Sprache
Warum ist es für Sie so wichtig, Deutsch ins Grundgesetz aufzunehmen?
Weil die deutsche Sprache bei uns im Land und auch international zu wenig Ansehen genießt. Viele Berufsgruppen in der deutschen Medien- und Werbebrache und auch international arbeitende Unternehmen messen unserer Sprache wenig Wert bei, sehen sie als zu altmodisch an und benutzen lieber Englisch.
Wenn die deutsche Sprache im Grundgesetz verankert wäre, könnte man sie dann einklagen?
Ich glaube, das wäre schwierig. Das müsste man im Einzelnen prüfen. Auf jeden Fall würde der sprachliche Verbraucherschutz eine höhere Bedeutung bekommen. Es würde aber nicht so weit gehen, dass man eine Werbeagentur, die in ihren Anzeigen Englisch verwendet, verklagen könnte. Das bezwecken wir auch nicht. Wir gehen davon aus, dass das Ansehen der deutschen Sprache steigt, wenn wir sie als Landessprache im Grundgesetz festlegen. Außerdem ist es eine wichtige Feststellung für alle, sowohl Muttersprachler als auch Zweitsprachler: Deutsch ist die Landessprache, die alle beherrschen sollten, wenn sie hier leben.
Das erinnert an die Leitkulturdebatte.
In der ging es aber darum, dass Zuwanderer sich an eine ganze Kultur anpassen müssen. Wir beschränken das auf Sprache: Jeder, der hier im Land lebt, muss die Sprache akzeptieren und gut lernen.
Und wer das nicht tut, verstößt gegen das Grundgesetz?
Dass es so ausgelegt wird, glaube ich nicht. Eine Grundgesetzänderung hätte eher Konsequenzen für die Verwaltung, die dann gewährleisten müsste, dass Zuwanderer gut Deutsch lernen können. Wenn die zuständigen Stellen dann Geld für Integrationskurse, für Alphabetisierungs- und Förderkurse beantragen, könnten sie auf das Grundgesetz verweisen.
Eine Gesetzesänderung ist mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. Ist es das überhaupt wert?
Ja. Die deutsche Sprache hat für unsere Sprachgemeinschaft viel mehr Wert als ihr beigemessen wird. Wir glauben, dass es sich für die Gesellschaft längerfristig rechnet, wenn die deutsche Sprache mehr gefördert wird: in der Schule, als Fremdsprache im Ausland, bei Integrations- oder Alphabetisierungskursen. Jetzt mag das etwas kosten. Irgendwann wird es uns aber wieder zugutekommen.
Edo Reents, Feuilletonredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
Warum halten Sie es für keine gute Idee, Deutsch ins Grundgesetz aufzunehmen?
Zum einen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass in Deutschland Deutsch gesprochen wird. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass es in der Wirtschaft eine Reihe von englischen Ausdrücken gibt und in der Alltagssprache Anglizismen. Zum anderen wirft sich die Frage auf, was daraus folgt, wenn Deutsch im Grundgesetz verankert ist. Wäre es dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn man nicht ordentlich Deutsch spricht? Mit welchen Folgen? Ich halte das für eine Schnapsidee und weiß wirklich nicht, was man sich davon verspricht.
Befürworter sagen, dass so der Bedeutungsverlust und die Verunreinigung des Deutschen gestoppt werden sollen.
Das Thema Verunreinigung hat eine lange Tradition. Ich bin auch dagegen, dass immer mehr englische Ausdrücke benutzt werden, aber das kann man nicht mit Verordnungen regeln. Die ganze Sprachgemeinschaft sollte mehr Disziplin zeigen. Ich bin dafür, dass jeder selbst mit gutem Beispiel vorangeht und sich so äußert, dass es andere positiv beeinflusst. Ich habe nichts gegen Anglizismen und englische Ausdrücke, es geht immer ums richtige Maß. Grammatische Nachlässigkeit finde ich viel gefährlicher. Viele Deutsche kennen den Unterschied zwischen dem Konjunktiv I und II oder zwischen seit und seitdem nicht mehr. Das halte ich für viel ärgerlicher als die paar Anglizismen, die für so viel Aufmerksamkeit sorgen. Da sehe ich wirklich keine Gefahr für das Deutsche.
Befürworter meinen, dass eine Aufnahme von Deutsch ins Grundgesetz auch der Integration zugutekommen wird. Was halten Sie davon?
Die Debatte darüber, dass Deutschkenntnisse für Zuwanderer unerlässlich sind, läuft auch unabhängig von solchen Ideen. Deshalb muss Deutsch nicht ins Grundgesetz. Die Leute müssten von sich aus Deutsch sprechen und lernen wollen. Das kann man mit positiven Beispielen erreichen, aber nicht mit dem Grundgesetz.
Katja Hanke
ist Sprachwissenschaftlerin und freie Journalistin.
Copyright: Goethe-Institut e. V., Online-Redaktion
März 2010
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